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Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2 (Gelesen: 3.898 mal)
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Antwort #15 - 06.03.2007 um 18:48:28
 
Netzwerktechniker schrieb am 05.03.2007 um 20:49:45:
Also muss ich mich anstrengen einen Job zu finden wo ich min. 7-7.50€, die Stunde, bekomme.


Einen Job, wo Du so bezahlt wirst wie Deutsche auch, wo es aber nicht genügend bevorrechtigte Interessenten gibt.

Gruß, ULF
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