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Zählt Elterngeld für die NE? (Gelesen: 2.101 mal)
Aury
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24.02.2007 um 14:56:57
 
Wie ist es wenn mein Mann Elterngeld bekommt, bekommt er dann die NE wenn die letzten 3 Gehaltsmonate ins Elterngeld fallen???
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Aury
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Antwort #1 - 25.02.2007 um 10:24:25
 
Erziehungsgeld zählt glaub ich mit, wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, da es auf Beitragszahlungen beruht. Oder hab ich es falsch verstanden? Dann müsste es beim Elterngeld ja genauso sein?
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ronny
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Antwort #2 - 25.02.2007 um 10:57:25
 
Hallo,

weder Elterngeld noch Erziehungsgeld sind beitragsabhängige Leistungen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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inge
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Antwort #3 - 25.02.2007 um 11:08:15
 
@ronny:
Trotzdem kann Elterngeld wohl kaum wie eine normale staatliche Hilfe angesehen, werden, da a) abh. vom Einkommen und b) vom Staat extra deshalb geschaffen, DAMIT man es in Anspruch nimmt.
Würde das Elterngeld als NE schädlich beurteilt werden, würde das offensichtlich dem Sinn des Elterngeldes komplett zuwider laufen ...
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Ulf
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Antwort #4 - 25.02.2007 um 12:37:51
 
Aury schrieb am 24.02.2007 um 14:56:57:
Wie ist es wenn mein Mann Elterngeld bekommt, bekommt er dann die NE wenn die letzten 3 Gehaltsmonate ins Elterngeld fallen???


Wie das? Arbeitet er Teilzeit und bekommt sozusagen Teilelterngeld?

Gruß, ULF
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 25.02.2007 um 13:13:56
 
inge schrieb am 25.02.2007 um 11:08:15:
Trotzdem kann Elterngeld wohl kaum wie eine normale staatliche Hilfe angesehen, werden, da a) abh. vom Einkommen und b) vom Staat extra deshalb geschaffen, DAMIT man es in Anspruch nimmt.
Würde das Elterngeld als NE schädlich beurteilt werden, würde das offensichtlich dem Sinn des Elterngeldes komplett zuwider laufen ...


Ist m.E. auch noch nicht ausgegoren als was und wie das neue Elterngeld in Bezug auf Sicherung LU zu behandeln ist. Deswegen auch meine zurückhaltende Antwort Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Arkha
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Antwort #6 - 25.02.2007 um 14:47:45
 
Zitat:
Wie das? Arbeitet er Teilzeit und bekommt sozusagen Teilelterngeld?


Man bekommt Elterngeld, wenn man unter 30 Stunden/Woche arbeitet. So was wie  Teilelterngeld gibt es nicht.

Das neue Elterngeld unterschiedet sich vom alten haupsächlich in der Höhe und Dauer der Zahlungen. In Bezug auf NE sollte er eigentlich genauso wie die alte Elterngeld behandelt werden. Ich weis aber nicht, wie es mit dem alten Elterngeld war.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Aury
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 25.02.2007 um 15:07:35
 
Er könnte zum Elterngeld dazu ja noch was verdienen udn somit dann auf den Mindestsatz kommen.
Von daher will ich lieber schon vorher wissen, ob ich ihn mit fürs Elterngeld eintrage etc.

Eben wie war es denn mit dem Erziehungsgeld?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 27.02.2007 um 15:58:01
 
Arkha schrieb am 25.02.2007 um 14:47:45:
Man bekommt Elterngeld, wenn man unter 30 Stunden/Woche arbeitet. So was wie  Teilelterngeld gibt es nicht.



Anderer Auffassung http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76682.html

Gruß, ULF
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