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Möglichkeiten ohne deutsche Staatsangehörigkeit??? (Gelesen: 8.026 mal)
Aury
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23.02.2007 um 22:40:05
 
Da ich für meinen Mann nur einen deutschen Paß beantragen möchte, weil es mich nervt, dass seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nach 6 Monaten erlischt, wollte ich mal nachfragen ob es da auch noch eine andere Möglichkeit gibt.

Wir möchten ja dann später auf den Malediven leben, es gestaltet sich aber sehr kompliziert, wenn ich dann jedes Mal in die deutsche Botschaft nach Colombo müsste, da mehrere Tage Hotel zahlen etc etc und die Flüge dahin und noch dazu muss ich jemanden dann finden der in Deutschland eine Verpflichtungserklärung für ihn macht damit er mit mir ALS SEINE FRAU und noch dazu mit seinem Kind!!! zu Besuch reisen kann.

Das kanns doch einfach nicht sein.
Vielleicht gibts ja noch eine andere Möglichkeit, von der ich nichts weiß?
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Aury
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Antwort #1 - 23.02.2007 um 22:56:45
 
Momentan hat er die befristete, ab nächstes Jahr März dann wohl die unbefristete wenn er bis dahin einen Job gefunden hat.
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maki
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Antwort #2 - 23.02.2007 um 22:59:27
 
Hallo Aury,

§ 51 (2) AufenthG sagt dazu:
Zitat:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Das heisst, wenn ihr zusammen auf den Malediven lebt, erlischt seine NE nicht Smiley

Gruß,

maki

Ps: Dieses Thema gehört in ein anderes Forum Zwinkernd
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Aury
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Antwort #3 - 23.02.2007 um 23:03:14
 
Oh in welches Forum denn? Das wusste ich nicht!
15 Jahre!!!!
Wenn das Einkommen gesichert ist....
Soll ich dann dafür eine Bescheinigung aus dem Ausland bringen?
Wahrscheinlich gehen die davon aus, dass ich dann hier lebe?
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Ralf
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Antwort #4 - 23.02.2007 um 23:13:11
 
Aury schrieb am 23.02.2007 um 22:40:05:
Da ich für meinen Mann nur einen deutschen Paß beantragen möchte,

Mal davon abgesehen, dass er das schon selbst beantragen müsste:

Zitat:
Wir möchten ja dann später auf den Malediven leben,

Für die Einbürgerung müsste es ja seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
Eine denkbar schlechte Ausgangsposition, wenn die spätere Niederlassung dort
geplant ist.


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maki
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Antwort #5 - 23.02.2007 um 23:15:45
 
Zitat:
15 Jahre!!!!
Wenn das Einkommen gesichert ist....

Nein, da er ja deutsch Verheiratet ist Zwinkernd

Zitat:
Soll ich dann dafür eine Bescheinigung aus dem Ausland bringen?

Auch nicht, sondern die letzte zuständige ABH ist gemeint Zwinkernd

Zitat:
Wahrscheinlich gehen die davon aus, dass ich dann hier lebe?

Verstehe ich nicht ganz.. aber die Sache ist ganz einfach:
Wenn du mit deinem Mann auf den Malediven lebst, in "ehelicher Lebensgemeinschaft" sozusagen, erlischt seine NE nicht.

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Saxonicus
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Antwort #6 - 23.02.2007 um 23:50:30
 
Bist Du Dir denn so sicher, daß er so einfach die D-Staatsangehörigkeit annehmen kann ohne die maledivische zu verlieren ?
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Aury
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Antwort #7 - 23.02.2007 um 23:56:14
 
Also gut dann heisst es wohl 15 Jahre warten, glaub solange halten wir es nicht aus Zwinkernd

Ja das mit der Staatsangehörigkeit ist eben das was ich grad noch abklären will. Ob die aus der Staatsangehörigkeit entlassen frage ich am Mo gleich mal nach. Bin davon bis jetzt ausgegangen. Wenn nicht, muss ich einen anderen Grund finden. Die maledivische will er auf keinen Fall aufgeben, dann lieber nicht die deutsche! Aber vlt findet sich ja ein Grund, Vermögen, Grundstück oder sowas was man organisieren kann......
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Mikael321
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Antwort #8 - 24.02.2007 um 00:13:53
 
Saxonicus schrieb am 23.02.2007 um 23:50:30:
Bist Du Dir denn so sicher, daß er so einfach die D-Staatsangehörigkeit annehmen kann ohne die maledivische zu verlieren ?

Wenn es eine gute Begründung gibt, dann ja. Auf den Malediven, kann man ja IHMO nur eine Geschäft betreiben, wenn man das mit einem Malediver macht. Sollte eine wirklich gute (wirtschaftliche ) Begründung sein. Außerdem ist ja auch die Maledivische AE für dich drin. Ohne die Staatsbürgerschaft, weitaus schwerer zu bekommen. Frag doch einfach mal nach, bei deiner ABH.  Doppelstaatler gibt es ja genug. (zb. meine Frau)

Michael
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Aury
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Antwort #9 - 24.02.2007 um 00:17:57
 
Das Gesetz war leider früher, dass man ein Geschäft nur mit einem Malediver machen darf.
Und wenn ich jetzt z.B. nen kleinen Shop machen würde könnte ich das halt auch ohne Staatsangehörigkeit.
Die AE bekomme ich automatisch mit der Heirat soweit mein Mann informiert ist. Ich bekomme so eine Karte, die als freies Visum da gilt. Solange ich verheiratet bin, kann ich also arbeiten, selbständig sein auf unbefristete Zeit.
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Saxonicus
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Antwort #10 - 24.02.2007 um 00:24:16
 
Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Du da zwei Tatbestände vermischst.
Zum einen möchtest Du, daß Dein Mann die deutsche StaAng erwirbt ohne die maledivische zu verlieren. Ob er die maledivische StaAng beibehalten kann liegt an den maledivischen Gesetzen, inwieweit sie ihre Bürger überhaupt aus der StaAng entlassen. Falls sie entlassen, muß er sie aufgeben um die deutsche StaAng zu erwerben, wenn nicht, dann bekommt er die deutsche zusätzlich.
Bei Dir ist es einfacher. Wenn Du die maledivische StaAng annimmst verlierst Du die deutsche automatisch, außer dem unwahrscheinlichen Fall, daß man Dir die BBG gewährt.
Warum willst Du denn unbedingt die maledivische StaAng erwerben ? Als maledivisch Verheiratete bekommst Du doch dort ohne weiteres eine Aufenthaltsgenehmigung. Durch die deutsche StaAng erwachsen Dir dort keinerlei Nachteile. Außerdem ist eine maledivische StaAng bei Reisen in andere Länder nicht gerade von Vorteil, im Gegensatz zur deutschen.

Zwar kenne ich mich mit den entsprechenden Gesetzen der Malediven nicht aus.
Meine Frau ist von Sri Lanka besitzt hier durch mich (Deutschen) einen verfestigten Aufenthalt und würde durch Einbürgerung ihre sriankische StaAng verlieren. Als ihr D-Ehegatte bekomme ich dort ebenfalls eine Aufenthalterlaubnis ohne Probleme, weshalb sollten wir uns also "umbürgern".
Wir profitieren von den unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, Nachteile konnte ich dadurch noch nicht feststellen.
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« Zuletzt geändert: 24.02.2007 um 00:34:43 von Saxonicus »  

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Antwort #11 - 24.02.2007 um 00:31:28
 
Zitat:
Also gut dann heisst es wohl 15 Jahre warten, glaub solange halten wir es nicht aus Zwinkernd

Nein, es heisst für euch nicht 15 Jahre warten, weil dein Mann deutsch Verheiratet ist!
Es reicht wenn du mit ihm dort lebst...
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Antwort #12 - 24.02.2007 um 00:33:42
 
@Saxonicus
Du hast recht. In meinem Fall ist es nicht so wichtig. Wäre "nice to have" aber muss nicht unbedingt sein. Wenns soweit ist, stelle ich den Antrag auf die BBG und wenn er abgelehnt wird, hab ich eben Pech. Aber muss wirklich nicht unbedingt sein, völlig richtig!

Im Falle meines Mannes auch soweit richtig. Die maledivische möchte er nicht aufgeben, verstehe ich ja auch. Denn dann würde er Erbrechte verlieren und überhaupt sämtliche Rechte da, sein Grundstück etc. Also das auf keinen Fall.
Falls sie also nicht entlassen, was ich am Mo ja spätestens weiss, dann muss ich mir was anderes einfallen oder es sein lassen.

Deswegen würden mich die Gründe mal interessieren, die ich konkret angeben kann wegen Vermögen, Familienbindung etc etc warum er eben dafür die BBG bekommen könnte.

Und ob es denn noch eine andere Möglichkeit gibt, bis auf die 15 Jahre warten, dass er ne Sondergenehmigung oder ein Reisedokument oder irgendwas kriegt was ihn berechtigt jederzeit als mein Ehemann hier einzureisen. Weil dann bräuchte er ja die deutsche Sta gar nicht!
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Antwort #13 - 24.02.2007 um 00:35:25
 
@Maki
Achsoooo? Du meinst also, sobald er die Niederlassungserlaubnis hat, würde die dann nicht mehr erlischen?
Bist du da sicher???
Ich hatte mal im Auswärtigen Amt vor einiger Zeit gefragt, die haben gesagt es wäre leider so. Hab denen auch geschildert, wie problematisch dann Besuche hier wären etc, aber die sagten es ist leider so, die erlischt nach 6 Monaten.
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Antwort #14 - 24.02.2007 um 00:39:01
 
Zitat:
Achsoooo? Du meinst also, sobald er die Niederlassungserlaubnis hat, würde die dann nicht mehr erlischen?
Bist du da sicher???

Ja, ganz sicher, steht auch da Zwinkernd
Es macht einen Unterschied ob es dabei um deutsch verh. Ausländer mitsamt Ehegatten oder ob es um zwei Ausländer geht die ins Ausland ziehen.

Zitat:
ch hatte mal im Auswärtigen Amt vor einiger Zeit gefragt, die haben gesagt es wäre leider so. Hab denen auch geschildert, wie problematisch dann Besuche hier wären etc, aber die sagten es ist leider so, die erlischt nach 6 Monaten.

Das gilt für eine AE, nicht für eine NE!
Die Bestätigung der ABH sollte das klären Zwinkernd

Gruß,

maki
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