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Verliere ich als Deutsche die Staatsangehörigkeit, (Gelesen: 4.505 mal)
Aury
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Antwort #15 - 23.02.2007 um 23:12:14
 
@Ralf
Ja das hab ich schon gelesen Griesgrämig
Das sind ja diesselben Regelungen die für einen Ausländer in Deutschland zutreffen wenn er hier eine Mehrstaatigkeit will Griesgrämig

Ich dachte eben das würde leichter sein im umgekehrten Fall dann.
Wie ist es denn nun mit dem einen Paragraphen genau, Nachteile im Vermögen etc.
Was könnte das denn z.B. sein??
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Saxonicus
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Antwort #16 - 24.02.2007 um 00:02:27
 
Aury schrieb am 23.02.2007 um 23:08:16:
Erbrecht in Deutschland könnte ein Grund sein aber ich glaube mich daran zu erinnern, dass es dann sehr viel sein muss, was man erbt. Also nicht etwa nur ein normales Grundstück oder Haus von Oma.


In Deutschland kannst Du auch erben wenn Du nicht die D-Staatsangehörigkeit besitzt.
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Aury
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Antwort #17 - 24.02.2007 um 00:08:28
 
hä? Ok und was wären dann Gründe die gelten???? Da bin ich aber mal gespannt!
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Saxonicus
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Antwort #18 - 24.02.2007 um 01:00:42
 
Gib bei "Google" einfach mal "Beibehaltungsgenehmigung" ein, da findest Du allerhand Erklärungen.
Nach der Lektüre bin allerdings zu der Auffassung gelangt, daß in Deinem Falle wenig Chancen bestehen dürften eine BBG zu erhalten.
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Aury
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Antwort #19 - 24.02.2007 um 01:47:54
 
Mmh danke dir trotzdem!
Sooo wichtig ist es nun auch wieder nicht mit dem Maledivischen Paß da mir ja ohne eben keine Nachteile entstehen und somit hab ich auch keine Rennereien mit Verlängerung etc.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 24.02.2007 um 13:24:24
 
Aury schrieb am 23.02.2007 um 23:08:16:
Also der Witz ist ich bekomme da unten automatisch ein unbefristetes Visa auch wenn ich gar nicht da lebe. Aber ok ich mach es dann wenn es soweit wäre.
Allerdings wird zu einem Job da unten keine Staatsangehörigkeit benötigt. Das werden die hier vielleicht auch wissen?


Dann belaß es doch bei der D-Staatsangehörigkeit, auch wenn Du mit Deinem Mann ins Ausland gehst.

Gruß, ULF
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