lifeart
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Puerto Vallarta Mexico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Nein, ich habe nicht gesagt, dass "es ganz einfach ist", die BBG zu bekommen. Das kann unter Umständen schon schwierig werden, nämlich dann, wenn man keine guten, nachvollziehbaren Gründe hat, eine neue StA anzunehmen (mit BEWEISEN, wie oben beschrieben). Einfach verwandtschaftliche Gründe anzugeben, oder zu sagen, dass man ja als nicht StA des Gastlandes nicht wählen darf z.B. reicht da nicht. Das muss schon etwas gewichtiger sein, wie zum Beispiel ein Job, für den die neue StA Voraussetzung ist (das wird meistens als guter Grund anerkannt), oder erbrechtliche/finanzielle Nachteile bei Nichtannahme der neuen StA, usw Im übrigen musst Du im Ausland ansässig sein, um überhaupt einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen StA zu stellen zu können, und einen Aufenthaltstitel des Gastlandes haben, der dich berechtigt, dort längerfristig zu bleiben UND der dort zur Erteilung der neuen StA führen kann, sonst gibts eh keine BBG. In den USA/Canada/Australia und Neuseeland heisst das, dass man ein "Legal Permanent Resident" sein muss (Niederlassungserlaubnis), damit man eine BBG in Deutschland beantragen kann, d.h. über die deutsche Auslandsvertretung des Wohnortes, und auch nur dann, wenn man die zeitlichen Voraussetzungen zur Erlangung der StA des Gastlandes erfüllt. Das heisst, Du musst erst in den Malediven für eine gewisse Zeit gelebt haben mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel, der auf eine langfristige Niederlassung angelegt ist, und mit dem man die neue StA erlangen kann. Das ist natürlich von Land zu Land verschieden, wie das dann aufenthaltsrechtlich gehandhabt wird. "Einfach mal so los" geht hier leider nicht, das ist schon recht kompliziert... Suche mal nach dem Yahoo-Forum "Zweipaesse', da bekommt man gute Informationen zu diesem Thema
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