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Verliere ich als Deutsche die Staatsangehörigkeit, (Gelesen: 4.502 mal)
Aury
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23.02.2007 um 20:36:38
 
wenn ich auf den Malediven lebe und die maledivische zusätzlich annehme??? Das kann ja wohl nicht sein, oder??? Irgendwo hab ich sowas gelesen hier, aber trifft das auch zu, wenn ich Deutsche bin und schon immer nur die deutsche Staatsangehörigkeit hatte? Muss ich dann auch extra beim Ausländeramt was beantragen und wann genau und wie??? Mich trifft gleich der Schlag!
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ronny
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Antwort #1 - 23.02.2007 um 20:52:58
 
Das kann nicht nur sein, das IST so Zwinkernd

Egal wie und wodurch deutsch, der Deutsche verliert mit dem Zeitunkt des Erwerbs der ausländischen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Das kann man nur durch eine vorherige Beibehaltungsgenehmigung verhindern.

Schau oben bei Gesetze in den § 25 StAG. Zuständig bei Wohnsitz im Ausland ist das Bundesverwaltngsamt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 23.02.2007 um 20:57:06
 
Ohje!
Na bloß gut, dass ich das noch vorher erfahre!
Wo bekomme ich denn diese Beibehaltungsgenehmigung??? Wir wohnen ja noch in Deutschland bis jetzt.
Beim Ausländeramt? Und was ist das genau? Ein Formular? Wer muss das ausfüllen, die Deutschen oder die Malediver? Oder reicht da ein formloses Schreiben von den Malediven, dass sie mir genehmigen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten?
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Antwort #3 - 23.02.2007 um 21:02:40
 
Die Beibehaltungsgenehmigung erhältst Du bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde in Deinem Bundesland. Zwinkernd

Und die Hürden hängen hoch, etwa als Massstab das, was der § 12 StAG für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorsieht.

Dazu als Anhalt die Ziffer 87 ff der StARVwV :

hier.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 23.02.2007 um 21:21:30
 
Hallo Ronny,

erstmal vielen lieben Dank für deine schnellen Antworten. Ich bin immer noch geschockt. Aber ich verstehe auf was du hinaus willst. Das bedeutet, die Malediven würden dann auch ein Formular von Deutschland benötigen, dass Deutschland mich aus der Staatsangehörigkeit rausläßt sonst dürften die mir ja den Paß gar nicht geben, richtig?

Ist ja irgendwie unlogisch. Wenn mein Mann hier die Mehrstaatigkeit beantragen würde, dann würde er ja das Formular von den Malediven vorlegen müssen, dass die nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen denn er beantragt ja die Deutsche hier.

Wenn ich nun auf den Malediven die maledivische beantrage mit Mehrstaatigkeit, obliegt es doch nicht mehr Deutschland sondern ich halte mich an die maledivischen Gesetze? So wie mein Mann sich hier an die deutschen halten muss. Oder nicht?

Außerdem wissen die das ja hier dann gar nicht oder? Ich hab dann eben 2 Päße.

Oder??

Ein Formular von HIER vorher ausfüllen mit der Mehrstaatigkeit das fällt eh aus weil ich die Bedingungen nie erfüllen würde. Und wozu auch wenn ich es ja vielleicht dann da unten gar nicht brauchen würde?

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Antwort #5 - 23.02.2007 um 21:45:01
 
Ne, so simpel ist das nicht. Ich kenne das hier aus den USA. Bei Annahme von der US StA geht die EU/deutsche StA flöten, AUSSER man beantragt die sog. Beibehaltungsgenehmigung beim Bundesverwaltungsamt in Köln über Deine zuständige deutsche Auslandsvertretung Deines Wohnsitzes im Ausland VOR Beantragung der anderen StA UND dieser Antrag muss auch vorher genehmigt sein, sonst....
Man kann nicht einfach annehmen, dass die deutschen Behörden nichts von einer zweiten StA erfahren. Das tun sie in dem Moment, wo Du einen EU-Pass verlängerst/neu beantragst über Deine deutsche Auslandsvertretung. Neben anderen Unterlagen wollen sie eine Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes sehen. Wenn Du deren StA hast, hast Du natürlich keinen Aufenthaltstitel mehr, sondern deren StA. Und dann ist der EU-Pass weg, ausser man hat eine BBG, die übrigens dann auch dem Passantrag beigefügt werden muss.
Für die BBG muss man feste Bindungen an D'Land nachweisen (Freunde, Verwandte, Besuchsreisen nach D'Land, evt Grundbesitz) und ausserdem NACHWEISBAR begründen, warum man die neue StA braucht (z.B., weil man einen Job annehmen will, der die neue StA vorraussetzt, finanzielle Nachteile bei Nichtannahme der StA, etc). Die BBG wird im Ausland ansässigen Deutschen relativ grosszügig erteilt.
Im umgekehrten Fall, in dem ein Nicht-EU Ausländer die deutsche StA bei Wohnsitz in Deutschland beantragt unter Beibehaltung seiner alten (nicht-EU StA), muss auch eine BBG beantragt werden. Diese Fälle werden restriktiv behandelt, d.h: meistens abgelehnt
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Antwort #6 - 23.02.2007 um 21:59:58
 
Oh danke Lifeart!

D.h. also wenn ich Verwandte hier habe, dann bekomme ich diese BBG?
Eben geht ja eigentlich nur um Besuch etc. Hab ja keine Lust, ständig nach Colombo zu fliegen (und vlt auch das Geld nicht dazu) um da dann ein Visum zu beantragen Zwinkernd
Das ist als Grund aber bei denen die in Deutschland eine Mehrstaatigkeit beantragen wollen, nicht angegben Smiley
Und ich könnte als Grund angeben, dass ich da lebe oder? Dass ich eben verheiratet bin da?

Wenn ich meinen Paß in Colombo verlängern muss, du hast recht, dann habe ich diese Free-Visa-Card nicht mehr weil ich die ja dann abgeben muss wenn ich den Paß habe.

Ok die umgekehrte Seite:
Das heißt mein Mann kann seine Familie nicht als Grund her nehmen oder?
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob die Malediven aus der Staatsangehörigkeit entlassen oder nicht. Muss den Konsul noch mal anrufen. Da ist aber einer, der behauptet hat, er hat vom Konsulat ein entsprechendes Papier bekommen. Die dürfen das ja aber auch nicht willkürlich rausgeben oder?
Was ist damit gemeint:
"5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder "

Kann man dann sagen, er würde dann sein Erbe verlieren (Grundstück, Haus)? Oder muss das ein Vermögen sein von einer bestimmten Summe? Reicht dann ein Kontoauszug? D.h. ein Freund könnte dann ja was auf sein Konto einzahlen kurzzeitig nur damit er einen Beweis hat? Man ist das alles kompliziert!!!!


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Antwort #7 - 23.02.2007 um 22:03:41
 
Aury schrieb am 23.02.2007 um 21:21:30:
Wenn ich nun auf den Malediven die maledivische beantrage mit Mehrstaatigkeit, obliegt es doch nicht mehr Deutschland sondern ich halte mich an die maledivischen Gesetze?

Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit richten sich aber
nicht nach maledivischen Gesetzen. In § 25 StAG ist doch eindeutig geregelt,
dass beim freiwilligen Erwerb einer fremden StA der Verlust der deutschen StA
automatisch eintritt.

Zitat:
Außerdem wissen die das ja hier dann gar nicht oder?

Der Verlust tritt trotzdem ein.

Zitat:
Ich hab dann eben 2 Päße.

Aber nur eine Staatsangehörigkeit. Spätestens bei einer Verlängerung des Passes
wird man die Frage beantworten müssen, ob man eine weitere StA besitzt.

Außerdem: Wenn du erst mal im Ausland lebst, ist die dort zuständige deutsche
Botschaft für dich zuständig, auch für eine Beibehaltungsgenehmigung.
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Aury
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Antwort #8 - 23.02.2007 um 22:08:25
 
Hallo Ralf!

Aber ich kann ja nicht 2 Pässe und nur eine Staatsangehörigkeit besitzen oder geht das etwa auch?

Vielleicht bekomme ich ja in Köln diese Genehmigung. Kann ich die eigentlich auch schon vorher (jetzt) beantragen, falls ich sie später mal in paar Jahren brauche oder muss das dann direkt wieder in einem bestimmten Zeitraum sein (z.B. 3 Monate vor Beantragung der neuen STA).
Dann würde ich das gleich mal jetzt schon beantragen. Wenn es stimmt was Lifeart geschrieben hat, bekomm ich die ja ganz einfach. Ich hab ja Verwandte hier und möchte meine Freunde besuchen.

Liebe Grüsse
Aury
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Antwort #9 - 23.02.2007 um 22:41:49
 
Im übrigen ist auch zu klären, ob das "Gastland" Mehrstaatigkeit seiner legalen Einwohner zulässt. Das ist nicht immer und unbedingt der Fall. Wenn nicht, dann gibts auf keinen Fall eine BBG von Deutschland. In diesem Fall gibts nur ein Entweder/Oder.
Selbst wenn das Gastland mehrere StAngehörigkeiten "akzeptiert", muss man sich unbedingt vergewissern, wie diese Akzeptanz letztlich aussieht.
Hier in den USA wird durch Verwaltungsvorschrift, NICHT durch ein klares Gesetz, eine zweite StA eines US-Bürgers nicht strafrechtlich verfolgt (per Verwaltungsvorschrift des State Department).
Im Gegenzug gibt es aber auch kein Gesetz, was eine andere Staatsangehörigkeit ausdrücklich erlaubt.
Dies wird besonders für eingebürgerte US-Bürger brisant, da sie als Teil der Einbürgerungsprozedur öffentlich und gesetzlich schwören müssen, sich von ihrem Heimatland zu lösen, sowohl emotional als auch in legaler Hinsicht.
Dies ist nur eine unvollkommene Übersetzung dieses Eides, aber man kann schon sehen, dass damit natürlich auch die Aufgabe der alten StA gemeint ist.
Seit es den BBG Prozess gibt, haben die  deutschen Behörden erstaunlicherweise BBG Anträge von Deutschen aus den USA akzeptiert und diese auch sehr oft genehmigt, sodass es jetzt viele Deutsche in USA gibt, die beide haben.
Allerdings befinden sie sich in einer rechtlichen Grauzone, da die US-Behörden nur durch Verwaltungsvorschrift/Dienstanweisung daran gehindert werden, diese Mehrstaatler zu verfolgen, wie sie das vor etwa zwanzig Jahren noch taten.
Der US-Kongress kann jederzeit beschliessen, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, oder das State Department kann sich plötzlich entschliessen, die einschlägigen Verwaltungsdienstanweisungen zu verändern. Was an dann aus diesen Mehrstaatlern wird, ist "everybody's guess"
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Antwort #10 - 23.02.2007 um 23:02:43
 
Aury schrieb am 23.02.2007 um 22:08:25:
Aber ich kann ja nicht 2 Pässe und nur eine Staatsangehörigkeit besitzen oder geht das etwa auch?

Sicher geht das. Der Verlust der deutschen StA tritt ja in dem Moment ein, in
dem man die andere StA erwirbt. Der deutsche Pass löst sich dann ja nicht in
Luft auf. Zwinkernd
Er wird aber automatisch ungültig, da man die dazugehörige Staatsangehörigkeit
nicht mehr besitzt. Man darf ihn daher nicht mehr verwenden.

Zitat:
Vielleicht bekomme ich ja in Köln diese Genehmigung. Kann ich die eigentlich auch schon vorher (jetzt) beantragen, falls ich sie später mal in paar Jahren brauche oder muss das dann direkt wieder in einem bestimmten Zeitraum sein (z.B. 3 Monate vor Beantragung der neuen STA).

So einfach "auf Vorrat" wirst du sicher keine Beibehaltungsgenehmigung bekommen,
auch wird sie eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Beantrage sie erst, wenn es
konkret wird.

Zitat:
Dann würde ich das gleich mal jetzt schon beantragen. Wenn es stimmt was Lifeart geschrieben hat, bekomm ich die ja ganz einfach. Ich hab ja Verwandte hier und möchte meine Freunde besuchen.

Der Wunsch nach Reiseerleichterungen alleine wird aber kaum ausreichen.
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Antwort #11 - 23.02.2007 um 23:02:49
 
Nein, ich habe nicht gesagt, dass "es ganz einfach ist", die BBG zu bekommen. Das kann unter Umständen schon schwierig werden, nämlich dann, wenn man keine guten, nachvollziehbaren Gründe hat, eine neue StA anzunehmen (mit BEWEISEN, wie oben beschrieben).
Einfach verwandtschaftliche Gründe anzugeben, oder zu sagen, dass man ja als nicht StA des Gastlandes nicht wählen darf z.B. reicht da nicht. Das muss schon etwas gewichtiger sein, wie zum Beispiel ein Job, für den die neue StA Voraussetzung ist  (das wird meistens als guter Grund anerkannt), oder erbrechtliche/finanzielle Nachteile bei Nichtannahme der neuen StA, usw
Im übrigen musst Du im Ausland ansässig sein, um überhaupt einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen StA zu stellen zu können, und einen Aufenthaltstitel des Gastlandes haben, der dich berechtigt, dort längerfristig zu bleiben UND der dort zur Erteilung der neuen StA führen kann, sonst gibts eh keine BBG.
In den USA/Canada/Australia und Neuseeland heisst das, dass man ein "Legal Permanent Resident" sein muss (Niederlassungserlaubnis), damit man eine BBG in Deutschland beantragen kann, d.h. über die deutsche Auslandsvertretung des Wohnortes, und auch nur dann, wenn man die zeitlichen Voraussetzungen zur Erlangung der StA des Gastlandes erfüllt.
Das heisst, Du musst erst in den Malediven für eine gewisse Zeit gelebt haben mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel, der auf eine langfristige Niederlassung angelegt ist, und mit dem man die neue StA erlangen kann. Das ist natürlich von Land zu Land verschieden, wie das dann aufenthaltsrechtlich gehandhabt wird. "Einfach mal so los" geht hier leider nicht, das ist schon recht kompliziert...
Suche mal nach dem Yahoo-Forum "Zweipaesse', da bekommt man gute Informationen zu diesem Thema
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Antwort #12 - 23.02.2007 um 23:07:17
 
Siehe auch in den Verwaltungsvorschriften unter Nummer 25.2 ff:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/starvwv.htm
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Antwort #13 - 23.02.2007 um 23:08:00
 
Ich kenne persönlich einen Fall in welchem einem Deutschen in Australien trotz der "permanent residency" die BBG nicht erteilt wurde, der Mann war Geheimnisträger in der Rüstung (COA, NATO).

Einfach ist anders Zwinkernd
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Antwort #14 - 23.02.2007 um 23:08:16
 
Danke für eure Tips!
Das Forum werde ich gleich suchen!

Also der Witz ist ich bekomme da unten automatisch ein unbefristetes Visa auch wenn ich gar nicht da lebe. Aber ok ich mach es dann wenn es soweit wäre.
Allerdings wird zu einem Job da unten keine Staatsangehörigkeit benötigt. Das werden die hier vielleicht auch wissen? Ganz so blöd werden die ja nicht sein. Vorallem wenn ich vorher da schon gearbeitet habe.
Erbrecht in Deutschland könnte ein Grund sein aber ich glaube mich daran zu erinnern, dass es dann sehr viel sein muss, was man erbt. Also nicht etwa nur ein normales Grundstück oder Haus von Oma.
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