Ich war früher schon mal hier im Forum bevor ich meinen Mann geheiratet habe, leider hab ich meine Benutzerkennung nicht mehr und mich deshalb neu angemeldet. Damals hat mir das Forum sehr geholfen und wir haben in Dänemark in der letzten Minute mit seinem Besuchervisum geheiratet
Dies war alles im Dezember 2004/Januar 2005.
Nun hab ich eine andere Frage:
In der Schule vom Integrationskurs sagte man mir, dass die Prüfung nach den 6 Monaten für die Einbürgerung gültig wäre und dann dieser Deutschtest der bei der Ausländerbehörde gemacht wird, nicht mehr gemacht werden würde.
Ist das so richtig???
Da der Test beim Ausländeramt sehr schwer sein soll, wäre es jetzt wichtig für mich zu wissen, ob ich die fehlenden 2 Module die mein Mann eigentlich nicht mehr machen müsste, weil er die schon bei der VHS vorher "verprasst" hat, nun selber zahlen soll oder nicht.
Die nächste Frage ist, ob man wirklich nach 3 Jahren, die man verheiratet ist, denn Paß beantragen kann und wieviel Monate er oder ich dann gearbeitet haben müssen. (Bei mir ist es schwer, da ich schwanger bin und bei ihm hoffe ich sehr, dass er bald was findet)
Da wir später im Ausland leben möchten, wäre der Paß sehr wichtig, da ich keine Lust habe, alle 6 Monate einzureisen und seine Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten ja erlischt, es dürfte dann sehr kompliziert sein, ihn einfach so mitzunehmen
Alles recht schwierig! Aber vielleicht kann mir ja jemand helfen?