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Integrationskurs-Test als Deutsch-Test gültig??? (Gelesen: 1.533 mal)
Aury
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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23.02.2007 um 20:06:09
 
Ich war früher schon mal hier im Forum bevor ich meinen Mann geheiratet habe, leider hab ich meine Benutzerkennung nicht mehr und mich deshalb neu angemeldet. Damals hat mir das Forum sehr geholfen und wir haben in Dänemark in der letzten Minute mit seinem Besuchervisum geheiratet Smiley Dies war alles im Dezember 2004/Januar 2005.

Nun hab ich eine andere Frage:

In der Schule vom Integrationskurs sagte man mir, dass die Prüfung nach den 6 Monaten für die Einbürgerung gültig wäre und dann dieser Deutschtest der bei der Ausländerbehörde gemacht wird, nicht mehr gemacht werden würde.
Ist das so richtig???
Da der Test beim Ausländeramt sehr schwer sein soll, wäre es jetzt wichtig für mich zu wissen, ob ich die fehlenden 2 Module die mein Mann eigentlich nicht mehr machen müsste, weil er die schon bei der VHS vorher "verprasst" hat, nun selber zahlen soll oder nicht.

Die nächste Frage ist, ob man wirklich nach 3 Jahren, die man verheiratet ist, denn Paß beantragen kann und wieviel Monate er oder ich dann gearbeitet haben müssen. (Bei mir ist es schwer, da ich schwanger bin und bei ihm hoffe ich sehr, dass er bald was findet)
Da wir später im Ausland leben möchten, wäre der Paß sehr wichtig, da ich keine Lust habe, alle 6 Monate einzureisen und seine Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten ja erlischt, es dürfte dann sehr kompliziert sein, ihn einfach so mitzunehmen Griesgrämig

Alles recht schwierig! Aber vielleicht kann mir ja jemand helfen?
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Aury
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 24.02.2007 um 02:36:48
 
Mmmh das würde mich trotzdem noch interessieren.....
Ob das wirklich wahr ist oder die Schule nur einfach so behauptet. Denn der Test bei der Einbürgerung soll ja recht schwer sein.
Aber es weiß auch keiner oder?
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #2 - 24.02.2007 um 02:57:28
 
Aury schrieb am 23.02.2007 um 20:06:09:
wir haben in Dänemark in der letzten Minute mit seinem Besuchervisum geheiratet Smiley Dies war alles im Dezember 2004/Januar 2005.

Nun hab ich eine andere Frage:


Die nächste Frage ist, ob man wirklich nach 3 Jahren, die man verheiratet ist, denn Paß beantragen kann und wieviel Monate er oder ich dann gearbeitet haben müssen. (Bei mir ist es schwer, da ich schwanger bin und bei ihm hoffe ich sehr, dass er bald was findet)
Da wir später im Ausland leben möchten, wäre der Paß sehr wichtig, da ich keine Lust habe, alle 6 Monate einzureisen und seine Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten ja erlischt, es dürfte dann sehr kompliziert sein, ihn einfach so mitzunehmen Griesgrämig

Alles recht schwierig! Aber vielleicht kann mir ja jemand helfen?



Nur mal kurz dazu...

Du bringst hier einiges durcheinander

- NE ( Niederlassungserlaubnis) .. nach 2-3 Jahren


-  http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#9
+

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#43

alles andere siehe bitte

http://www.info4alien.de/einbuergerung/einbue_2.htm

speziell..

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm

Wenn dann noch Fragen, bitte stellen..
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« Zuletzt geändert: 24.02.2007 um 03:13:25 von tatzi5 »  

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