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90 Tage / 6 Monate (Gelesen: 1.342 mal)
uberlin
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22.02.2007 um 22:48:46
 
Es gibt eine "Regel", dass man sich mit einem Schengen-Visum
maximal 90 Tage pro 6 Monate im Schengen-Raum aufhalten
darf. Heute habe ich einen Text gefunden:

http://www.aufenthaltstitel.de/west/004.html

wo es erläutert wird, wie diese Regel angewandt werden muss.
Ich bin bereit zu gestehen, dass ich ein dummer Ausländer bin usw.,
aber ich verstehe in diesem Text NICHTS, obwohl alles auf Deutsch
ist (so was ist mir seit langem nicht mehr passiert). Könnte mir
jemand erklären, worum es da geht?
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Mr.T
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Antwort #1 - 22.02.2007 um 23:31:58
 
Hallo uberlin, das Urtei betrifft Drittausländer, aus Staaten die sich hier 90 Tage visumsfrei aufhalten dürfen.
Bei einem Schengenvisum ist der Aufenthalt ja zeitlich von... bis... und durch die Aufenthaltsdauer geregelt.
Desweiteren geht aus dem Urteil hervor, das in der Berücksichtigung des Aufenthaltes der Tag der Einreise nicht als Aufenthaltstag gewertet wir, z.B. Du reist am 23.02.07 ein und hälst dich bis 01.04 hier oder im Schengenraum auf, da wird dein Aufenthalt vom 24.02 bis 01.04. gerechnet.
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Mikael321
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Antwort #2 - 23.02.2007 um 00:03:29
 
Mr.T schrieb am 22.02.2007 um 23:31:58:
Hallo uberlin, das Urtei betrifft Drittausländer, aus Staaten die sich hier 90 Tage visumsfrei aufhalten dürfen.
Bei einem Schengenvisum ist der Aufenthalt ja zeitlich von... bis... und durch die Aufenthaltsdauer geregelt.


Das sehe ich nicht so. Betrifft auch Leute die lägerfristige Schengen Visa haben. Die gibt es ja, bis zu fünf Jahren. Die haben ja zb. als Gültigkeit 21.02.07-20.02.08 Da ist nichts, in der Zeit geregelt. Außer die 90 Tage pro 6 Monate.

Michael
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Antwort #3 - 23.02.2007 um 00:09:48
 
Hallo Mikael321, da hast Du sicher recht, Ich bin jetzt von einem normalen Schengenvisum - Tourist ausgegangen.
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