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Was nun???Ex Yu, nie BiH (Gelesen: 9.171 mal)
stanley009
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Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch & serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was nun???
Antwort #15 - 22.02.2007 um 19:09:34
 
Zitat:
Jetzt möchte ich hier den zuständigen Minister die Sachlage Schildern und würde halt gerne wissen wollen ob meine Argumente richtig sind.


Da kann ich dir leider nicht helfen.

Als ich mich zu meiner Einbürgerungszeit mal schlau gemacht habe, bin ich auch auf diese "zu hohe Kosten"-Regelung gestoßen, wobei in diversen Foren (weiß leider nicht mehr welche) klar geworden ist, dass nur wenige Anträge mit Bezug darauf Erfolg hatten.

Ist ja auch klar! Zu dieser Zeit waren in Bosnien und Serbien (evtl. auch andere) die Entlassungsgebühren übermäßig hoch. Bei der Anzahl der Ex-Jugos (schätze mal 300-500 k) , die damals und auch heute in D leben, hätte sich für viele eine einfache Möglichkeit dargestellt, mal schnell die doppelte Staatsbürgerschaft ohne große Probleme zu bekommen. Da Deutschland kein Fan von doppelten Staatsbürgerschaften ist, denke ich wurde das Gesetz in der Praxis ein wenig anders ausgelegt.

Zitat:
Ne du, das wiederum ist nicht mein part! Erst jemanden zum Meineid anstiften und dann mitklaren Kopf Schlafen, mit dem wissen das die Jungs irgend wann auf einen zukommen und und eine Weitere Gegenleistung für ihr entgegenkomen verlangen!


Versteh ich nicht!
Bei Meineid nicht schlafen können, aber nen Anwalt bezahlen wollen (wenn der Preis stimmt), der dann offensichtlich mit nicht gesetzeskonformen Mitteln eine Ausbürgerung erreicht ist OK?
Das gehört alles in den selben Topf.


Wie gesagt, meiner Meinung nach biste denke ich besser beraten, wenn du an beiden Fronten arbeitest.
Bosnien ist eben nicht Deutschland und da werden Dinge einfach anders gehandhabt. In deinem Fall kannst du dir  das sicherlich zu nutzen machen (ich rede nicht von Bestechung).

Gruß
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stanley009 stanley009  
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was nun???
Antwort #16 - 22.02.2007 um 20:29:29
 
Das Spricht dann auf beiden Seiten nicht für eine Rechtsstaatliche Vorgehensweise!

Wenn aber der RP davon ausgeht das ich als Kind meiner Eltern eben in BuH Automatisch eingebürgert bin, dann bedeutet das das diese nach :

Zitat:
Sticanje državljanstva porijeklom

Clan 6.

Dijete rodeno nakon stupanja na snagu Ustava stice državljanstvo BiH porijeklom:
1. cija su oba roditelja bili državljani BiH u vrijeme rodenja djeteta, bez obzira na mjesto njegovog rodenja;


Vorgehen und mein Status mit Zarten 41 Lebensjahren, immer noch "Dijete"=Kind ist!

Wenn dem nun so ist, muss dann aber auch :
I Zitat:
I POGLAVLJE
Prestanak BiH državljanstva

Clan 18.

Državljanstvo BiH prestaje djetetu ako nakon potpunog usvajanja stekne državljanstvo druge države.

hier greifen!

Besonderes Interesse widme ich: Zitat:
Sticanje državljanstva porijeklom

Clan 6.

Dijete rodeno nakon stupanja na snagu Ustava stice državljanstvo BiH porijeklom:
1. cija su oba roditelja bili državljani BiH u vrijeme rodenja djeteta, bez obzira na mjesto njegovog rodenja;

2. ciji je jedan roditelj bio državljanin BiH u vrijeme rodenja djeteta i dijete je rodeno na teritoriji BiH;
3. ciji je jedan roditelj bio državljanin BiH u vrijeme djetetovog rodenja, a dijete je rodeno u inostranstvu, ako bi ono inace bilo bez državljanstva;
4. rodeno u inostranstvu, a ciji je jedan roditelj bio državljanin BiH u vrijeme djetetovog rodenja, pod uslovom da do vremena kada napuni 23 godine:
- bude registrovano u svrhu evidentiranja BiH državljana kod kompetentnih vlasti u BiH u zemlji ili inostranstvu;
- ima stalno mjesto boravka na teritoriji BiH.

hier würde ich alles als nicht zutreffend Unterstreichen wollen!

Aber ich mach da weiter!

Aufgeben ist keine meiner Unternehmerrischen Stärken, tippfehler um so mehr!

Vielleicht lässt sich auch sagen, das in meiner Sache ein Härtefall vorliegt?

Ich bin nicht einmal enttäusch das von hier nicht alle Beiträge brauchbar sind, Respektiere und Schätze dafür jede meinung um so mehr!

Ich will auch keine Rechtsauskunft, sondern nur die Lage Abklopfen, so wie alle anderen hier und da gehören "buh" rufe und Rückschläge (auch unter der Gürtellinie) eben auch dazu!

Es Verwundert mich jedoch das Geltende Rechtssprechung keinen Anklang findet und das so wenig Fachresonanz aufkommt!

Bislang muss ich sagen waren die Beiträge von Ralf am eindeutigsten und ich würde ihm ein Besonders Lob zusprechen. Aber auch von Janna, SAmfro, Inge, maki, blaise, ronny uva. kammen Interessante wenn auch nicht immer angenehme Beiträge, dank an alles Beteiligten!

Falls keinem mehr was zu den 2 fragen einfällt, werde ich mich nun mal an das Minister Schreiben machen, vielleicht bringt das Klarheit!

Der Rechtsweg, wird Anschließen wie Ronny schon sagte, eine Unendliche Geschichte!

@fons
Welchen titel hättens gern`
PS. Wer kennt Ceech und Chong, der Filmtitel würde auch Passen!

LG Edi
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doofer Betreff
Antwort #17 - 22.02.2007 um 21:34:49
 
Zitat:
@fons
Welchen titel hättens gern`
PS. Wer kennt Ceech und Chong, der Filmtitel würde auch Passen!

Deine Ironie kannste gern lassen  unentschlossen

Was nun  .. ist nun mal nixsagend  Ärgerlich
Bedenke bitte, dass es hier viele gibt, die täglich Stunden an privater
Zeit opfern, um das zu pflegen. Ein bissel mehr
Struktur
, is da schon
hilfreich (bzw. wäre).

Wie wär's mit: welche StA, Ex-Jugoslawisch was nun... oder so
Bissle nachdenken vor dem posten soll nicht schaden  Zwinkernd
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #18 - 22.02.2007 um 21:39:44
 
Edi, da du nicht locker lässt, will ich auch noch mal meinen Senf dazugeben.

Hier in diesem Forum geht außer dir wohl so ziemlich jeder, der sich damit
beschäftigt hat, davon aus, dass du die bosnische Staatsangehörigkeit besitzt.
Deine Einbürgerungsbehörde ist der gleichen Meinung.

Sofern du anderer Meinung bist, wirst du dies belegen müssen, und zwar nicht
mit bosnischen Gesetzestexten, sondern mit einer Bescheinigung der zuständigen
bosnischen Behörde.

Wenn du aber der Meinung bist, dass du nicht die bosnische StA besitzt, kannst
du nicht gleichzeitig von der Einbürgerungsbehörde verlangen, dass du unter
Beibehaltung derselben eingebürgert wirst, denn das sind zwei Dinge, die sich
gegenseitig ausschließen.

Ausgehend davon, dass du bosnischer Staatsangehöriger bist, hat dir die
Einbürgerunsgbehörde eine Einbürgerungszusicherung erteilt, deren Zweck
darin besteht, dass du die Entlassung aus der bosnischen StA beantragen
kannst (und musst). Denn der Verlust der bisherigen StA ist Voraussetzung
für die Einbürgerung, sofern nicht eine Ausnahme gem. § 12 StAG in Betracht
kommt.

Dein Argument: "Die bosnische StA geht mit der Einbürgerung automatisch
verloren."


Aus den Gesetzestexten könnte man durchaus diesen Schluss ziehen. Vor Jahren
wurde dies seitens der Einbürgerunsgbehörden auch so gehandhabt. Die bosnische
Seite hat diesem jedoch wiedersprochen und betont, dass der Verlust nur dann
eintritt, wenn er von der zuständigen Stelle, dem bosnischen Innenministerium,
im Einzelfall genehmigt wird. Seither werden wieder Einbürgerungszusicherungen
erteilt.
Außerdem haben sich die Einbürgerungebehörden in diesem Punkt ausschließlich
an die Vorgaben der obersten Landesbehörden (Innenministerien der Länder)
zu halten, die das Verfahren für die jeweilige Staatsanghörigkeit festlegen. Es
steht nicht zur Disposition der enzelnen Einbürgerungsbehörde, hiervon abzu-
weichen.
Außerdem kann man auch wieder nicht gleichzeitig von einem automatischen
Verlust ausgehen und gleichzeitig Hinnahme von Mehrstaatigkeit verlangen,
denn auch dies schließt sich gegenseitig aus.


Dein Argument: "Die Gebührenforderung der bosnischen Seite war unzu-
mutbar hoch."


Möglich, dass es so war, das haben wir ja in einem anderen Thread ausführlich
durchgekaut. Es ist aber müßig, sich nun noch darüber Gedanken zu machen,
denn aufgrund einer Gebührensenkung ist die Forderung nun in jedem Fall
zumutbar. Es gilt nämlich immer die aktuelle Sach- und Rechtslage. Selbst wenn
die damalige Forderung zum damaligen Zeitpunkt unzumutbar hoch gewesen
sein sollte, kann man sich nun nicht mehr darauf berufen.

Dein Argument: "Es ist unzumutbar, sich in Bosnien erst einbürgern zu lassen,
nur um sich anschließend wieder ausbürgern zu lassen."


Das finde ich auch. Das verlangt aber definitiv niemand von dir. Denn eine
Einbürgerung in Bosnien würde ja voraussetzen, dass du diese StA gerade
noch nicht besitzt. Es geht also nicht um eine Einbürgerung in den bosnischen
Staatsverband, sondern lediglich darum, eine bereits bestehende StA zu
dokumentieren.

Also, mit deiner Behörde kommst du so definitiv nich weiter, ein möglicher Weg wurde
aber schon mehrfach aufgezeigt: Rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid vom
RP verlangen, dadurch wird dir dann der Klageweg eröffnet. Wobei ggf. zuerst
ein Widerspruchsverfahren zu durchlaufen ist.

Ich frage mich allerdings, wogegen geklagt werden soll, oder vielmehr,
warum. Untätigkeitsklage scheidet im Falle der Ablehnung ja ohnehin aus,
aber auch schon jetzt, denn die Behörde ist nicht untätig, sie hat dir ja die
Zusicherung erteilt, sogar mehrfach. Also bist du am Zug, nicht die Behörde.

Also, worauf sollte sich eine Klage stützen? Deine oben genannten Argumente
sind dazu untauglich, da leicht zu widerlegen.

Du solltest wirklich anfangen, dich mit den zuständigen bosnischen Stellen ausein-
ander zu setzen. Nur ein gelegentlicher Schriftwechsel mit dem Konulat ist jeden-
falls nicht ausreichend. Erforderlich ist eine persönliche Vorsprache dort, sowie
die Beschaffung der notwendigen Dokumente aus dem damaligen letzen Wohn-
ort in Bosnien. Letzteres kann auf dem Postwege geschehen, aber auch über eine
bevollmächtigte Person, beispielsweise jemand aus der Verwandschaft, oder auch
über einen bosnischen Anwalt. Vertrauensanwälte wird dir die deutsche
Botschaft in Sarajevo auf Anfrage sicher gerne nennen.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was nun???Ex Yu, nie BiH
Antwort #19 - 22.02.2007 um 22:43:15
 
@fons
das sollte keine Ironie sein, mehr Selbstjustiz... Griesgrämig
Zitat:
Ceech und Cong= 1/Mehr Rauch um Nicht`s-2/Noch mehr Rauch um Garnicht`s-3/Garkein Rauch mehr-4/ Die Ausserirdischen (Rauchen)


@Ralf
Danke für deine Ausführung, wie immer kaum an Präzision zu überbieten!

In groben Zügen, ja, ja das Spiegelt die Situation ziemlich genau wieder!

RP sagt ich sei Bosnier, weil meine Abstammung durch meine eltern Bosnisch ist.

Du aber sagtes in einem meiner andern Thread´s das zur Feststellung der Zugehörigkeit das jeweilige National Recht gilt, also in meinem Spezielen fall das Bosnische Staatsangehörigkeitsrecht!

So müsste also das was ich hier unter §6 aufgeführt habe gültigkeit erlangen!

Es ist nicht ersichtlich warum ich dann noch ein Nachweis von Bosnien brauche!

Dies ist gegenstand der Diskussion ab 11/05!

Zuvor geht es um die Tatsache der Unzumutbarkeit einer Befreiung.
Du hattes mich 2003/2004 irgend wann darauf hingewiesen, bzw. der damals Aktuelle fall "Mario_Ffm"!

Dabei ging nur um Vwv und die Umsetzung der Unzumutbarkeit, der Steuerberater hatte mir nachabzug aller Kosten ein nettoeinkommen von durchschnittlich 500EUR bescheinigt und das for 03 und 04!

Damals habe ich nicht über meinen Status gestritten, jedoch um das Verlangen der Befreiung aus Bosnien, da dies nach deinen Angaben und der Vwv unnötig war!

Im übrigen beschreiben die Bosnischen §17,18 und 24 die Verlust der Staatsbürgerschaft, dabei ist in keinen der 3 die Verpflichtung zu Befreiung aufgeführt. Wie kommt es dann das diese in einem Internen Handel der Ministerien zur geltung kommt, oder ist es eher so das irgend ein Memo diese eventualität aufzeigt und dies Falsch interpretiert wurde.
Die Quelle dieser Anordung würde mich Brennend Interessieren?

Wie schon erwähnt, antrag habe ich als Staatenloser eingereicht, was vom RP auf Bosnisch abgeändert wurde! Dann habe ich den Antrag wie Beschrieben 2003/2004 auf grund der Unzumutbarzeit unter der hinnahme der mehrstaatlichkeit erweitert. Seit ende 2005 bin ich aber immer mehr der Meinung das ich nicht zu Bosnien Gehöre!

Du Sagts es richtig, mann verlangt von mir jetzt den nachweis dazu, oder weiterhin die Befreiung. Dabei ist das Bosnische Staatsangehörigkeits recht und Respecktive §6 dazu eindeutig ausgelegt! Und zum Thema befreiung sind die §17,18 und 24 auch eindeutig! Was der Wunschgedanke diverser Diplomaten ist, wurde nicht in das Geltende Recht aufgenommen! Wenn es Rechtmässig währe wurde es drinn stehen und Stillschweigende Gesetze sind evtl. Moralischer Natur aber entsprechen nicht der Rechtsprechung!

Die Ausgabe einer Statuserklärung wird im Konsulat von der Gültigkeit eines AUsweise abhängig gemacht. Um diesen zu erlagen muss ich in Bosnien EInbürgern. Gleiches gibt für die Befreiung! Um Einzubürgern habe ich das Hindernis der Indetifikation, wie schon beschrieben!

Also Einbürgern um Auszubürgern evtl. möglich, aber die Identifikation als Voraussetzung ist mir unmöglich!

Der RP hatte frist bis 15ten und hat statt einer entscheidung wieder nur die Forderung nach der Befreiung übermittelt, das die EInbürgerung dort im Normal fall nicht hindertlich ist, ist auch mir klar!

Was aber mach ich mit dem ersten Schritt zur EInbürgerung, die Identifikation?

Deshalb, solange man mich biem RP für einen Bosnier hält muss der Antrag auf die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit lauten, da ich das Hindernis der Identifikation nicht überwinden kann! (Es sei den Illegal, wie Stanlay schon ausdrückte)
Kann man von mir diese Illegale Handlung erwarten?
Ich sage nein, das währe Anstifftung zur Straftat und müsste nach §StGB geahndet werden und das wollen wir keinen SB/rin zumuten!

Wenn aber das Bosnische Staatsangehörigkeitsrecht Greift, dann sind alle Schritte die bisher Verlangt wurden unnötig und der Sache ist wieder in den Urzustand des Antrages zurück zu setzen und dem entsprechende zu entscheiden!

Unterstützende Argumente die sich evtl. Positiv auf die entscheidung auswirken habe ich aus der Vwv schon zitiert!

Deshalb wollte ich dies zwei Fragen aus der EInleitung klären, bevor ich weitere Schritte entscheide. Ist ja auch immer irgend wie eine Kostenfrage!

LG Edi


Die Untätigkeit ist immer noch Vorhanden
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 22.02.2007 um 23:39:39
 
Wie du siehst: Ich hab mich zurückgehalten. Ergebnis: selber Stand wie schon lange Zeit.
Zitat:
Dabei ist das Bosnische Staatsangehörigkeits recht und Respecktive §6 dazu eindeutig ausgelegt!

Gebetsmühle?
Bosnisches Recht -> klären in/mit BuH
Deutsches Recht -> klären vor deutschem Gericht.

Ob du RECHT hast, oder nicht, sagt dir nur ein Richter.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 23.02.2007 um 08:30:13
 
Hallo @Inge
Danke für die Großherzige Zurückhaltung...

Aber gehe doch mal bitte einen Schritt zur Seite, damit mal wieder was anderes durch diesen Schlauch kommt.

Das mit der Rechtsprechung haben wir schon seit 2 Jahren so und ob du es Glaubst oder nicht, das war mir schon davor bewust!

Aber ist es so Schwer zu Verstehen, das ich nur die meinung und Argumente der User sammeln möchte um denn ein oder anderen Gedanken aufzunehmen und mein Fehlerquote zu reduzieren.

Beiträge wie hier von Stanlay oder Ralf sind dabei sehr hilfreich, aktionen wie die deine jedoch hinderlich.

Was hat das für einen sinn wenn die Platte doch nen Kratzer hat, dann muss eine Neue her! D.h. neue Argumente!

Stell dir vor du wirst nach dem Weg gefragt, sagt du der Person dann auch "Du hast doch ebens schon einen anderen Gefragt und der hat dir gesagt das er es nicht weis, woher soll ich das nun wissen, ich weiss nichts!"
Frei nach dem Motto "Wissen ist Macht, ich weis nicht`s, macht nicht`s!" aber sich ständig wiederholen das ist das was man von dir hört!

Was mich ehrlich gesagt sehr verwundert ist das sich die Aussagen über die Zeit hinweg um 180° gewendet haben!

Erst wurde gesagt, "Ja wenn die dich für BuH halten, dann, ja dann müssen zur Staatsbürgerschaft und deren Befreiung die Rechte des Fremsstaates gelten und ein darüber hinausgehendes Verlagen ist nicht Richtig!"
Bleibt man nun Konstant auf dieser Schiene, wandeln sich die Meinungen und Fakten werden Verdreht.

Auf diese Art und weise erfolgt nur eine Verzerrung des Sachverhaltes, der durch solch stupide Ziwschenruf wie denn deinen nur Verstärkt wird!

Aber wie gesagt, ich halte mich jetzt entgültig raus, dann wird die Nahrung für diese Flamme hoffentlich auch irgend wann ausgehen!

LG Edi

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 23.02.2007 um 08:35:29
 
na denn is ja alles gesagt...

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