canaritas schrieb am 21.02.2007 um 16:22:13:ja, es ist unser gemeinsames Kind, ich glaube in dem
AE Formular stand nichts über Kinder drin??
A.
Hier würden für mich die Alarmglocken klingeln, warum wurde das Kind verschwiegen? Wie auch immer hier läuft es so:
Zur Vaterschaftsanerkennung sind folgende Dokumente vorzulegen - im Original und jeweils einer Kopie des Originals:
* Gültige Ausweispapiere (Reisepass) des Vaters und der Mutter des Kindes
* Eine Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Hat die Mutter ihren Wohnsitz in Ghana, so muss sie ihre Zustimmungserklärung ebenfalls bei der Botschaft beurkunden lassen. Hat die Mutter ihren Wohnsitz in Deutschland, genügt die Vorlage einer bei einem deutschen Jugend- oder Standesamt abgegebenen Zustimmungserklärung.
* Verfügt die Mutter nicht über das Sorgerecht für das Kind, so ist eine
Zustimmungserklärung des Kindes bzw. des gesetzlichen Vertreters vorzulegen
* die Geburtsurkunde des Kindes
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist das persönliche Erscheinen des Vaters und gegebenenfalls der Mutter, falls diese ihren Wohnsitz in Ghana hat (nach vorheriger Terminabsprache)
bei der Botschaft erforderlich.Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es auch eine zeitliche Befristung wann das zu machen ist. Hierzu bitte direkt vor Ort anfragen.