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Visum für Kind erforderlich? (Gelesen: 4.966 mal)
canaritas
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si si


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.02.2007 um 16:05:16
 
Hallo,

ich bin mir über das Vorgehen nicht klar daher meine Frage ...

mein Sohn (10 Jahre) lebt noch im Ausland und kommt im Sommer nach D.
Meine Frau ist Ausländerin und hat eine AE, ich bin Deutscher. Mein Sohn ist hier nicht gemeldet, es ist also in D unbekannt das es ihn überhaupt gibt.
Muß ich für ihn ein Visa machen oder bekommt er einen deutschen (Kinder)pass  in seinem Heimatland??

Danke und Grüße

A.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 21.02.2007 um 16:10:06
 
Hallo,

hast Du denn irgedwo eine nach deutschem Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung abgegeben ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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canaritas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.02.2007 um 16:14:19
 
Danke für die schnelle Antwort.

nein, im Heimatland stehe ich als Vater in der Geburtsurkunde. Da das Kind ja noch nicht hier ist konnte ich es beim Bürgerbüro auch nicht "anmelden"


A.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 21.02.2007 um 16:17:31
 
Falls die Mutter hier sein sollte wäre es der einfachste Weg, mit ihr zum Jugendamt zu marschieren und die Vaterschaft anzuerkennen.

Dann mit der Anerkennung zur deutschen Auslandsertretung und einen Kinderreisepass beatragen Zwinkernd

Danach dürfte die Einreise als Deutscher problemlos möglich sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.02.2007 um 16:19:04
 
canaritas schrieb am 21.02.2007 um 16:05:16:
mein Sohn (10 Jahre) lebt noch im Ausland und kommt im Sommer nach D.
Meine Frau ist Ausländerin und hat eine AE, ich bin Deutscher. Mein Sohn ist hier nicht gemeldet, es ist also in D unbekannt das es ihn überhaupt gibt.


Es ist ein gemeinsames Kind? Dann hat ggf. Deine Frau schon bei Sichtvermerksantrag und AE-Verlängerungen entsprechende Angaben gemacht.

Gruß, ULF
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canaritas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.02.2007 um 16:20:17
 
wenn das Leben immer so einfach wäre  Smiley

meine Frau ist noch für 5 Monate im Heimatland und kehrt im Sommer wieder nach Deutschland zurück.

A.
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canaritas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.02.2007 um 16:22:13
 
ja, es ist unser gemeinsames Kind, ich glaube in dem AE Formular stand nichts über Kinder drin??

A.
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ronny
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Antwort #7 - 21.02.2007 um 16:23:49
 
Zitat:
meine Frau ist noch für 5 Monate im Heimatland und kehrt im Sommer wieder nach Deutschland zurück.


Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch bei den Urkundsbeamten der deutschen Botschaft zu beurkunden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW: mal schüchtern auf den § 51 AufenthG verweise ....

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.02.2007 um 16:25:45
 
von beiden? dann müßte ich nochmal fliegen ...

A.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 21.02.2007 um 16:35:18
 
canaritas schrieb am 21.02.2007 um 16:20:17:
meine Frau ist noch für 5 Monate im Heimatland


Aber sie ist noch keinen Monat weg?

Wie lagen Eheschließung und Geburt zeitlich zueinander?

Gruß, ULF
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canaritas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.02.2007 um 16:37:00
 
ronny schrieb am 21.02.2007 um 16:23:49:
...
BTW: mal schüchtern auf den § 51 AufenthG verweise ....


meine Frau macht ihre Diplomarbeit und hat deshalb von der ABH eine Verlängerung der 6 Monatsfrist erhalten.

A.
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canaritas
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Antwort #11 - 21.02.2007 um 16:39:00
 
ulf schrieb am 21.02.2007 um 16:35:18:
Wie lagen Eheschließung und Geburt zeitlich zueinander?


9 Jahre, ich glaube wir entsprechen nicht so ganz dem Idealbild  Zwinkernd

A.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 22.02.2007 um 10:16:19
 
canaritas schrieb am 21.02.2007 um 16:25:45:
von beiden? dann müßte ich nochmal fliegen ...


Bei einer Vaterschaftsanerkennung ist es schon nett, wenn auch der Vater unterschreibt.

Hattest Du im Ausland anerkannt, oder kam der Geburtseintrag nur aufgrund von Angaben der Mutter zustande?

Und jetzt an die, die sich mit internationalen Personenstandsgeschäftsgängen auskennen:

Könnte eine Vaterschaft in D vom Vater anerkannt und die Zustimmung der Mutter auf jener Urkunde in einer deutschen Auslandsvertretung nachgetragen werden?

Gruß, ULF
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Antwort #13 - 22.02.2007 um 10:35:00
 
canaritas schrieb am 21.02.2007 um 16:22:13:
ja, es ist unser gemeinsames Kind, ich glaube in dem AE Formular stand nichts über Kinder drin??

A.


Hier würden für mich die Alarmglocken klingeln, warum wurde das Kind verschwiegen? Wie auch immer hier läuft es so:

Zur Vaterschaftsanerkennung sind folgende Dokumente vorzulegen - im Original und jeweils einer Kopie des Originals:

    * Gültige Ausweispapiere (Reisepass) des Vaters und der Mutter des Kindes
    * Eine Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Hat die Mutter ihren Wohnsitz in Ghana, so muss sie   ihre Zustimmungserklärung ebenfalls bei der Botschaft   beurkunden lassen. Hat die Mutter ihren Wohnsitz in Deutschland, genügt   die Vorlage einer bei einem deutschen Jugend- oder   Standesamt abgegebenen Zustimmungserklärung.
    * Verfügt die Mutter nicht über das Sorgerecht für das   Kind, so ist eine
     Zustimmungserklärung des Kindes bzw.   des gesetzlichen Vertreters vorzulegen
    * die Geburtsurkunde des Kindes

Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist das persönliche Erscheinen des Vaters und gegebenenfalls der Mutter, falls diese ihren Wohnsitz in Ghana hat (nach vorheriger Terminabsprache) bei der Botschaft erforderlich.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es auch eine zeitliche Befristung wann das zu machen ist. Hierzu bitte direkt vor Ort anfragen.
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Antwort #14 - 22.02.2007 um 10:38:19
 
Zitat:
Könnte eine Vaterschaft in D vom Vater anerkannt und die Zustimmung der Mutter auf jener Urkunde in einer deutschen Auslandsvertretung nachgetragen werden?


Sicher es muß noch nicht mal auf derUrkunde sein, die Zustimmungserklärung muß nur in öffentlich beurkundeter Form vorliegen Zwinkernd

Und muß der ebenso beurkundeten Anerkenntniserklärung halt eindeutig zuzuordnen sein.

Ich erkläre hiermit meine Zustimmung zu der von... am ... bei... in... Urkundenrolle Nr. ... beurkundeten Anerkennung der Vaterschaft zu dem Kind......

Einzige technische Schwierigkeit dürfte die Zustellung der beglaubigten Abschrift der Vaterschaftsanerkennung an die Mutter sein...wäre aber auch lösbar Zwinkernd

Vater erkennt beim Jugendamt an und dieses versendet die b.A. per Kurierpost an die Botschaft, Mutter wird die Erklärung ausgehändigt und gleichzeitig wird die Zust. beurkundet (wenn dort ein Urkundsbeamer sitzt) . Dann das Ganze retour...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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