ernest schrieb am 19.02.2007 um 23:58:00:entscheident ist nicht, wie gut sie deutsch können, wichtig ist, dass sie ihre stunden voll haben und wenn diese stunden nicht nachgewiesen sind bekommen sie probleme mit der
NE.kann uns jemand eine fundierte antwort geben zu dieser problematik mit dem interationskurs
Also ich bin kein Fachmann, aber ich habe vor ca. 1 Woche mit meiner
ABH telefoniert. Wegen einer anderen Sache, aber da ich den Sachbearbeiter schon seit Jahren kennne, und ich mich für dieses Thema interessiere, habe ich ihn darauf angesprochen. Es ging allerdings um eine EB. Seine Aussage war, das es auch hier ein Ermessensspielraum gebe. Wenn die Frau eine Deutschen Ehemann hat, dazu noch sehr gut Deutsch spricht (DSH ist ja IHMO die höchste Qualifikation) und einen Job in D. hat, gilt sie bei ihm als integriet. Familie deutsches Umfeld, Arbeit deutsches Umfeld, Sprachkurs höher als B2. Was soll man da noch integrieren, war seine Aussage ?
Ich habe dann auch noch erwähnt, das ein Freund von mir (Frau hat C1) auch Arbeit in D. auch mit D. Mann verheiratet, trotzdem einen Kurs machen mußte, wo sie sich zu tode gelangweilt hat.
Tja und er meinte dann, das er sich durchaus vorstellen kann, das einige ABH´S da ganz verkniffen nach Schema F vorgehen, obwohl das eigentlich blödsinn ist, und die Stadt nur unnötig Geld kosten würde.
Ich kann dir nur raten, das im Vorfeld mit deiner
ABH abzuklären, damit hinterher nicht das böse erwachen kommt. Vielleicht auch mit dem Hinweis, das es ja wohl keine bessere Integration geben würde, als das was deine Frau gerade macht. Und ob es da kein Ermessen geben würde, weil der Fall deiner Frau ja nun mal ein Sonderfall ist.
Michael
*So nehmen Sie doch endlich Vernunft an : Mein Herr ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen
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