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Einbürgerung mit befristige Arbeitsvertrage (Gelesen: 2.455 mal)
qingelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.02.2007 um 16:57:11
 
Wenn ich befristige Arbeitsvertrage habe,darf ich einbürgern?

ich möchte nach §10 einbürgern und die andere voraussetzung schon erfüllt.

Danken!
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 19.02.2007 um 21:22:01
 
Voraussetzung nach § 10 StAG ist es u.a., dass der Einbürgerungebewerber "den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne
Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch bestreiten kann". Das ist i.d.R. auch bei einem befristeten
Beschäftigungsverhältnis der Fall, sofern es sich nicht gerade um eine lediglich
geringfügige Beschäftigung handelt.
Bedenken hätte ich aber bei Personen, die längere Zeit ohne Beschäftigung waren
und dann mal eben für die Einbürgerung einen Job annehmen.
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qingelin
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.02.2007 um 21:39:34
 
Danke für die Antwort
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qingelin
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.02.2007 um 00:34:47
 
Ich habe noch eine Frage.
Meine Arbeitsvertrag werde in 30.08.2007 ablaufen. In diese Fall ist  negative für Einbürgerung?

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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 20.02.2007 um 15:28:31
 
Hallo,

Zitat:
Meine Arbeitsvertrag werde in 30.08.2007 ablaufen. In diese Fall ist  negative für Einbürgerung?


Grundsätzlich nein.

Es könnte anders aussehen, wenn im Anschluss ein Anspruch auf Sozialleistungen bestünde und Sie den Bezug der Leistungen selbst zu vertreten hätten. Sowas ist aber wohl eher der Ausnahmefall.

Ansonsten hat Ralf schon alles dazu geschrieben....

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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qingelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.02.2007 um 17:53:27
 
Danke
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