Hallo,
ich bin neu im Forum und hoffe, dass ich hier Antworten auf mein Problem finde. Ich komme aus einem neuen EU-Mitgliedsstaat (Rumänien) und werde Ende 2007 seit 8 Jahren in Deutschland leben (ununterbrochen). Davon habe ich 6 Jahre lang studiert und 2 Jahre gearbeitet. Ich wohne in NRW und hier werden laut
ABH die Studienzeiten anerkannt. Ich habe seit Anfang dieses Jahres eine Freizügigkeitsbescheinigung für unbeschränkte Freizügigkeit (inkl. unbeschränkter Arbeitserlaubnis), also eine Art Niederlassungserlaubnis.
Ich möchte Ende des Jahres den Einbürgerungsantrag stellen, da dann die 8 Jahre erfüllt sind. Ich hab nochmal die ganze Zeit Revue passieren lassen und gemerkt, dass im Jahr 2005 zwei Sachen nicht optimal gelaufen sind.
1. Ich war bis September 2005 Student, habe seit August 2005 ein Praktikum bei der Firma gemacht, die mich nachher auch übernommen hat. Den Antrag für die Arbeitserlaubnis haben wir im Oktober 2005 gestellt und erst Ende Dezember 2005 habe ich die Arbeitserlaubnis erhalten (mit Gültigkeit ab 1. Januar 2006). Mein Sachbearbeiter bei der
ABH meinte, ich könne in dieser Wartezeit weiterhin das Praktikum machen, da er nirgends im Gesetz ein Verbot dagegen gefunden hat. So habe ich das Praktikum auch während der Wartezeit durchgeführt, da mein Chef mich unbedingt benötigte. Ich war kein Student mehr (seit 30.09), aber mein Studentenvisum war noch etwa ein halbes Jahr lang gültig.
2. Ich habe die 90 Tageregulung im Jahr 2005 durch dieses Praktikum überschritten, aber damals hatte ich sehr wenig Geld und hätte mich ohne das Praktikum nicht finanzieren können.
Meine Frage lautet jetzt: waren die beiden Punkte "nur" Ordnungswidrigkeiten die der Einbürgerung nicht im Wege stehen? Oder war es etwas Schlimmeres? Was kann im schlimmsten Fall passieren: das ich nicht eingebürgert werde oder dass ich gar meine jetzige unbefristete Freizügigkeit-EU verliere?
Pflash