privatsk schrieb am 12.02.2007 um 11:06:50:Hey !
Das hatten wir uns eigentlich auch gedacht, aber lt. Auskunft des Anwalts muss der deutschen geschiedenen Ehefrau eine Art Einspruchsfrist gewährt werden ???Erst wenn Sie keinen Einspruch erhebt, kann das Verfahren in Gang gesetzt werden.
Das dauert nämlich endlos...
Deswegen möchte ich gerne selbst Informationen einholen, da es vor Ort schwierig ist, zumal meine Fremdsprachenkenntnisse bescheiden sind.
Mein Verlobter hat auch nichts erreicht... Es dauert nun schon 11/2 Jahre und wir haben 3 x den Anwalt vor Ort gewechselt.
Welche Istitution kann denn darüber Auskunft erteilen ?
Bin dankbar für jeden Tipp !
Meine Liebe ich habe wirklich mit einigem Kopfschütteln deinen Beitrag gelesen
Du wirst hier keine Institution finden, die dir Auskunft gibt, wie das abläuft, wer kennt sich auf den deutschen Ämtern mit tunesischem Familienrecht aus?
Aber ich kann dir ja z.B. mal erzählen wie sich das ganze aus der Sicht einer deutschen Ehefrau darstellt, die in 2005 die Scheidung in Abwesenheit ihres tunesischen Ehemannes in DE eingereicht hat und die auch bis heute verzweifelt auf das rechtskräftige Urteil wartet, weil der Ehemann nach Tunesien abgehauen ist und sich für das deutsche Gericht 'tot' stellt. Die offizielle Zustellung der Papiere dauert ewig über die Botschaft -
zu deinem Fall: das rechtskräftige Scheidungsurteil muss von deinem Schatzi in Tunesien vor einem Gericht anerkannt werden, dann gilt er dort auch als geschieden - diese Anerkennung ist i.d.R. reine Formsache, es ist auch reine Formsache, dass die Ehefrau in DE nochmals angeschrieben wird, und darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass ihr Ex-Ehemann dort die Scheidung anerkennen lassen will-
so einen Brief habe ich auch erhalten auf Arabisch - nur gab es ein klitzekleines Problem, es gab bis dato noch gar kein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil und er hat mittels gefälschten Papieren versucht vor dem tunesischen Gericht 'so zu tun' als ob es das schon gäbe - aus diesem Grund habe ich Einspruch eingelegt, denn weshalb soll ich hier die Dumme sein, die langwierig um die Scheidung kämpft wohingegen der gnädige Herr in Tunesien bereits munter die nächste ehelichen kann.....
...das ganze ging ziemlich unangenehm für ihn und seine Anwälte aus, die nur knapp einer Strafverfolgung durch den tunesischen Staatsanwalt entgangen sind...
Liegt ein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil vor, dann dauert es gerade mal 8 Wochen bis er auch in Tunesien als geschieden gilt, und was soll da eine deutsche Ehefrau Einspruch erheben? der tunesische Richter würde sie nur verwundert angucken, da sie nach deutschem Recht ja bereits geschieden ist.
Ich rate dir dringend dir schwarz auf weiß zeigen zu lassen, dass er bereits tatsächlich rechtskräftig geschieden ist in DE - kann er dir das nicht zeigen, dann sorry wenn ich das mal so sagen darf: dann verarscht er dich
und hat er so ein Urteil, dann würde ich den tunesischen Anwalt dort wechseln, weil das ein Dummkopf sein muss, wenn der angeblich anderthalb Jahre braucht um ein deutsches Scheidungsurteil in Tunesien anerkennen zu lassen.
In diesem Sinne, nix für Ungut