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Wer hat Erfahr.mit Anerkennung Scheidung in TUN?? (Gelesen: 6.781 mal)
privatsk
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wer hat Erfahr.mit Anerkennung Scheidung in TUN??
11.02.2007 um 16:54:42
 
Hallo !!!

Hat jemand von Euch bereits Erfahrung bzw. weiss jemand, wie es bei  der gerichtlichen Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils in Tunesien behördlich abläuft ?

Tunesier, Deutsche

Ist es z.B. richtig, das die geschiedene Ehefrau in Deutschland angeschrieben wird, um ein Einspruchsrecht in Anspruch zu nehmen ?

DANKE

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desislava19
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer hat Erfahr.mit Anerkennung Scheidung in TU
Antwort #1 - 11.02.2007 um 20:39:00
 
Also ob das für Tunesien gilt weiss ich jetzt nicht.

Mein jetziger Verlobter musste seine Scheidung auch im Heimatland annerkennen lassen aber soweit ich weiss hat die Ex Frau von ihm hier in Deutschland kein bescheid gekriegt wozu auch? SInd dann ja eh schon geschieden.
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privatsk
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Antwort #2 - 12.02.2007 um 11:06:50
 
Hey !

Das hatten wir uns eigentlich auch gedacht, aber lt. Auskunft des Anwalts muss der deutschen geschiedenen Ehefrau eine Art Einspruchsfrist gewährt werden ???Erst wenn Sie keinen Einspruch erhebt, kann das Verfahren in Gang gesetzt werden.
Das dauert nämlich endlos...

Deswegen möchte ich gerne selbst Informationen einholen, da es vor Ort schwierig ist, zumal meine Fremdsprachenkenntnisse bescheiden sind.

Mein Verlobter hat auch nichts erreicht... Es dauert nun schon 11/2 Jahre und wir haben 3 x den Anwalt vor Ort gewechselt.

Welche Istitution kann denn darüber Auskunft erteilen ?

Bin dankbar für jeden Tipp !

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Saxonicus
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Antwort #3 - 12.02.2007 um 13:51:58
 
privatsk schrieb am 12.02.2007 um 11:06:50:
Welche Istitution kann denn darüber Auskunft erteilen ?
Bin dankbar für jeden Tipp !


Die Standesämter verfügen über Unterlagen der Familiengesetze aller Länder.
Dort solltest Du entsprechende Informationen erhalten können.
Wenn Du Dich selbst in diese Gesetze einlesen willst, findest Du diese auch (auf deutsch) in den großen Bibliotheken.
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desislava19
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Antwort #4 - 13.02.2007 um 02:50:27
 
ich weiß nich wie das in tunesien is  Griesgrämig scheint kompliziert zu sein in belgrad mussten wirs nur abgeben 2 wochen warte und fertig wars  Laut lachend Laut lachend . Oder die Deutsche botschaft weiss sowas meist auch. Da habe ich auch meisten wegen allen sachen nach gefragt wenn ich nich wusste wies lief. Wir hatten es nämlich so das beim STandesamt uns kein Mensch weiterhelfen konnte.
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Wassermann
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Antwort #5 - 13.02.2007 um 08:21:23
 
Laut meinem Mann ist es bei Scheidungen unter Tunesiern grundsätzlich so, daß beide Ehepartner vor der Scheidung noch einmal eingeladen werden und es wird versucht, noch etwas "zu retten" bzw. wird geprüft, ob die Ehe tatsächlich keinen Bestand mehr haben soll. Wenn eine Scheidung in Deutschland schon durch ist, erscheint es mir sinnvoll, wenn es nur noch um die rein formale Anerkennung des Scheidungsurteils in Tunesien geht; ohne Einspruchsmöglichkeit der Ehefrau, denn wogegen sollte sie sich denn mit einem Einspruch wenden?
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privatsk
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Antwort #6 - 13.02.2007 um 12:40:36
 
Wassermann schrieb am 13.02.2007 um 08:21:23:
Laut meinem Mann ist es bei Scheidungen unter Tunesiern grundsätzlich so, daß beide Ehepartner vor der Scheidung noch einmal eingeladen werden und es wird versucht, noch etwas "zu retten" bzw. wird geprüft, ob die Ehe tatsächlich keinen Bestand mehr haben soll. Wenn eine Scheidung in Deutschland schon durch ist, erscheint es mir sinnvoll, wenn es nur noch um die rein formale Anerkennung des Scheidungsurteils in Tunesien geht; ohne Einspruchsmöglichkeit der Ehefrau, denn wogegen sollte sie sich denn mit einem Einspruch wenden?


Hallo !

Du hast ja sooo recht, wogegen soll hier noch widersprochen werden. So haben wir das von der Logik her auch gesehen, aber hier wird wohl der "tunesische Weg" gegangen.

Kennt Ihr einen Fall, bei dem die "formale Anerkennung" dennoch erfolgt ist ?
Ist jetzt der Anwalt vor Ort falsch informiert ??




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Antwort #7 - 13.02.2007 um 12:42:58
 
desislava19 schrieb am 13.02.2007 um 02:50:27:
ich weiß nich wie das in tunesien is  Griesgrämig scheint kompliziert zu sein in belgrad mussten wirs nur abgeben 2 wochen warte und fertig wars  Laut lachend Laut lachend . Oder die Deutsche botschaft weiss sowas meist auch. Da habe ich auch meisten wegen allen sachen nach gefragt wenn ich nich wusste wies lief. Wir hatten es nämlich so das beim STandesamt uns kein Mensch weiterhelfen konnte.


Hi !

War übrigens heute auch beim Standesamt und hab dieselbe Erfahrung machen müssen.
Versuche es nochmal beider Botschaft...

Weiteres siehe Antwort an den Wassermann...

DANKE
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Antwort #8 - 13.02.2007 um 12:46:59
 
Saxonicus schrieb am 12.02.2007 um 13:51:58:
Die Standesämter verfügen über Unterlagen der Familiengesetze aller Länder.
Dort solltest Du entsprechende Informationen erhalten können.
Wenn Du Dich selbst in diese Gesetze einlesen willst, findest Du diese auch (auf deutsch) in den großen Bibliotheken.


Hallo !

Hatte schon geschrieben, das ich heute beim Standesamt war und leider keinerlei Unterstützung bzw.Tipps erhalten habe. Die Standesbeamtin konnte nur anhand eines Merkblattes sagen, was benötigt wird, nicht was man noch unternehmen könnte, um sich zu informieren - leider.

Gibt es evtl. im Internet Informationen ?
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Saxonicus
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Antwort #9 - 13.02.2007 um 18:32:51
 
Vielleicht versuchst Du es nochmal bei einem "größeren" Standesamt, die öfters mit deutsch-tunesischen Eheschließungen zu tun haben oder Du gehst, wie schon gesagt in eine Bibliothek.
Eventuell könntest Du auch hier bei

www.1001geschichte.de

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Antwort #10 - 13.02.2007 um 20:36:25
 
Was mir grade noch einfällt. Guck doch mal nach einem Tunesien forum oder so. Da sind ja oft auch Deutsche Frauen oder andere die mit jemand von da verheiratet sind. Da kann dir garantiert jemand weiter helfen  Laut lachend
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Antwort #11 - 14.02.2007 um 11:42:30
 
Zitat:
Eventuell könntest Du auch hier bei
www.1001geschichte.de
Deine Fragen stellen (da gibt es einige tunesisch Geschiedene)


Danke für den Tipp.

Habe dort meine Frage gestellt - werden berichten...

... und auch weiterhin das Internet durchforsten
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canimkoala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 18.02.2007 um 18:50:44
 
hallo.
ich habe einen marokkaner in marokko geheiratet.
dann kam er durch eine familienzusammenführung nach deutschland.
2006 wurde die ehe nach deutschem recht rechtskräftig geschieden.
für die anerkennung der deutschen scheidung in marokko musste ich die marokkanische heiratsurkunde, und das deutsche scheidungsurteil übersetzt ins arbische, und vom landgericht legalisiert, und eine bescheinigung vom amtsgericht dass ich in deutschland rechtskräftig geschieden bin , übersetzt ins arabische, und nochmal vom landgericht legalisiert, 
nach marokko schicken.
entweder muss man selber dorthin reisen und sich ans gericht wenden oder sich einen anwalt besorgen.
eine anwaltsliste mit anwälten die auch teilweise sogar auf deutsch beraten stehen auf der seite der deutschen botschaft tunesien.
aber du musst mit ein paar hundert euro mind. rechnen.
oder du bevollmächtigst einen verwandten von deinem verlobten.
auf jeden fall müssen deine papiere zum gericht.
du kriegst nicht automatisch bescheid.
ciao.
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BoeseEhefrau
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Antwort #13 - 20.02.2007 um 12:36:46
 
privatsk schrieb am 12.02.2007 um 11:06:50:
Hey !

Das hatten wir uns eigentlich auch gedacht, aber lt. Auskunft des Anwalts muss der deutschen geschiedenen Ehefrau eine Art Einspruchsfrist gewährt werden ???Erst wenn Sie keinen Einspruch erhebt, kann das Verfahren in Gang gesetzt werden.
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Meine Liebe ich habe wirklich mit einigem Kopfschütteln deinen Beitrag gelesen  Augenrollen

Du wirst hier keine Institution finden, die dir Auskunft gibt, wie das abläuft, wer kennt sich auf den deutschen Ämtern mit tunesischem Familienrecht aus?

Aber ich kann dir ja z.B. mal erzählen wie sich das ganze aus der Sicht einer deutschen Ehefrau darstellt, die in 2005 die Scheidung in Abwesenheit ihres tunesischen Ehemannes in DE eingereicht hat und die auch bis heute verzweifelt auf das rechtskräftige Urteil wartet, weil der Ehemann nach Tunesien abgehauen ist und sich für das deutsche Gericht 'tot' stellt. Die offizielle Zustellung der Papiere dauert ewig über die Botschaft -

zu deinem Fall: das rechtskräftige Scheidungsurteil muss von deinem Schatzi in Tunesien vor einem Gericht anerkannt werden, dann gilt er dort auch als geschieden - diese Anerkennung ist i.d.R. reine Formsache, es ist auch reine Formsache, dass die Ehefrau in DE nochmals angeschrieben wird, und darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass ihr Ex-Ehemann dort die Scheidung anerkennen lassen will-

so einen Brief habe ich auch erhalten auf Arabisch - nur gab es ein klitzekleines Problem, es gab bis dato noch gar kein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil und er hat mittels gefälschten Papieren versucht vor dem tunesischen Gericht 'so zu tun' als ob es das schon gäbe - aus diesem Grund habe ich Einspruch eingelegt, denn weshalb soll ich hier die Dumme sein, die langwierig um die Scheidung kämpft wohingegen der gnädige Herr in Tunesien bereits munter die nächste ehelichen kann.....

...das ganze ging ziemlich unangenehm für ihn und seine Anwälte aus, die nur knapp einer Strafverfolgung durch den tunesischen Staatsanwalt entgangen sind...

Liegt ein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil vor, dann dauert es gerade mal 8 Wochen bis er auch in Tunesien als geschieden gilt, und was soll da eine deutsche Ehefrau Einspruch erheben? der tunesische Richter würde sie nur verwundert angucken, da sie nach deutschem Recht ja bereits geschieden ist.

Ich rate dir dringend dir schwarz auf weiß zeigen zu lassen, dass er bereits tatsächlich rechtskräftig geschieden ist in DE - kann er dir das nicht zeigen, dann sorry wenn ich das mal so sagen darf: dann verarscht er dich

und hat er so ein Urteil, dann würde ich den tunesischen Anwalt dort wechseln, weil das ein Dummkopf sein muss, wenn der angeblich anderthalb Jahre braucht um ein deutsches Scheidungsurteil in Tunesien anerkennen zu lassen.

In diesem Sinne, nix für Ungut

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BoeseEhefrau
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Antwort #14 - 20.02.2007 um 13:12:45
 
Nachtrag: Das Urteil ist immer ein Original-Dokument (niemals eine Kopie!!) mit Siegel des zuständigen deutschen Gerichts, einem Aktenzeichen, Unterschrift vom Richter und der Überschrift : Rechtskräftiger Beschluß oder Rechtskräftiges Urteil !!

- ein Tunesier bekommt diese Dokumente noch zusätzlich auf Französisch übersetzt zugesendet.
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