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Habe ich meine alte Staatsbürgerschaft noch ? (Gelesen: 5.877 mal)
Mascha
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Habe ich meine alte Staatsbürgerschaft noch ?
11.02.2007 um 00:00:55
 
Hallo,

Ich bin neu hier und kenne mich leider gar nicht aus...aber ich bekam von einer guten Bekannten, den Tipp, daß Ihr vielleicht helfen könntet... Augenrollen

Zu mir,
Ich wurde mit ca. 5 Jahren adoptiert, meine leibliche Mutter war Jugoslawin. Heute bin ich 33 Jahre alt und dabei, mein Leben aufzuarbeiten. Nun habe ich ein Schreiben  vom Innenministerium Schleswig-Holstein gefunden, in den es heißt:

...als Anlage wird Ihnen die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zugeschickt. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist am 01.01.1978 eingetreten.Die bisherige Staatsangehörigkeit des Kindes ist durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht verlorengegangen.

Wie muß ich das nun verstehen ? Mein Name wurde damals auch geändert, klingt nun echt "deutsch"...habe ich zwei Staatsangehörigkeiten ? Und wenn ja,was muß ich tun, damit ich das auch bestätigt bekomme ? Ich habe einen deutschen Pass und eine Geburtsurkunde...beides wurde damals aktualisiert...

Ich würde mich sehr freuen, wenn es hier jemanden gibt, der meine Fragen beantworten kann. Smiley

Lieben Gruß

Mascha
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Mick
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Antwort #1 - 11.02.2007 um 00:31:09
 
Mascha schrieb am 11.02.2007 um 00:00:55:
klingt nun echt "deutsch"...habe ich zwei Staatsangehörigkeiten ? Und wenn ja,was muß ich tun, damit ich das auch bestätigt bekomme ?


Hi,
es ist ganz offensichtlich, dass Du beide Staatsangehörigkeiten
hast (oder zumindest hattest). Wenn Du die "alte" bestätigt
haben möchtest, müsstest Du Dich mit der Auslandsvertretung
des Landes in Verbindung setzen, dessen Staatsangehörigkeit
Du vermutlich hast. Aufgrund der Zerstückelung Jugoslawiens
kommen da möglicherweise mehrere in Betracht.
Ggf. würde ich mich zunächst nach dem Geburtsort richten. Ver-
mutlich müsste im ex-Heimatland ein Staatsangehörigkeitsnach-
weis angefordert werden, damit das Konsulat dann durch Pass-
ausstellung die Staatsangehörigkeit weiter dokumentiert.
Aber vorsicht: Achte druff, dass allenfalls eine bestehende
weitere Staatsangehörigkeit bestätigt wird. Nicht, dass jemand
auf die Idee kommt, Du hättest die andere beantragt, erhalten
und damit die deutsche StAng verloren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Mascha
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Antwort #2 - 11.02.2007 um 11:05:31
 
Hallo Mick,

Vielen Dank für Deine Antwort!

Du schreibst:
Zitat:
Ggf. würde ich mich zunächst nach dem Geburtsort richten.


Das ist das nächste Problem. Meine leibliche Mutter lebte in Berlin,als sie feststellte schwanger zu sein. Geboren wurde ich dann in Polen und sie kehrte ca.4 Wochen später nach Deutschland zurück.

Zitat:
Wenn Du die "alte" bestätigt
haben möchtest, müsstest Du Dich mit der Auslandsvertretung
des Landes in Verbindung setzen, dessen Staatsangehörigkeit 
Du vermutlich hast. Aufgrund der Zerstückelung Jugoslawiens 
kommen da möglicherweise mehrere in Betracht.


Sie lebte, bevor sie nach Deutschland kam in der Nähe von Belgrad. Ich besitze einen alten Pass von mir, wo dieser Ort als ständiger Wohnsitz angegeben war.Allerdings war dieser Pass von mir nur bis 1975 gültig. Geboren wurde ich 1973.

Zitat:
Achte druff, dass allenfalls eine bestehende 
weitere Staatsangehörigkeit bestätigt wird. Nicht, dass jemand
auf die Idee kommt, Du hättest die andere beantragt, erhalten
und damit die deutsche StAng verloren.


Das werde ich in jedem Fall ! Ich möchte ja auch eigentlich nur wissen, ob ich die alte Staatsbürgerschaft noch habe.Was ich dann, wenn es so sein sollte daraus mache, weiß ich jetzt noch nicht...

Lieben Gruß

Mascha
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Ralf
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Antwort #3 - 11.02.2007 um 13:53:04
 
Mascha schrieb am 11.02.2007 um 11:05:31:
Ich möchte ja auch eigentlich nur wissen, ob ich die alte Staatsbürgerschaft noch habe.


Hi Mascha!

Genau genommen kannst du die alte jugoslawische Staatsangehörigkeit schon
deshalb nicht mehr besitzen, weil es diese so gar nicht mehr gibt. Jugoslawien
existiert bekanntlich nicht mehr.

Aber der Reihe nach:

Dass du die deutsche Staatsangehörigkeit seinerzeit durch die Adoption erworben
hast, dürfte unstrittig sein, die noch heute geltende Vorschrift darüber (§ 6 StAG)
wurde zum 1.1.1977 eingeführt. Erfolgte die Adoption nach diesem Zeitpunkt,
hatte dies automatisch den Erwerb der deutschen StA zur Folge. Für Adoptionen,
die vor diesem Zeitpunkt erfolgten, gab es diverse Übergangsregelungen, wonach
das Kind die deutsche StA durch Erklärung erwarb. Unter anderem diese:

"Das Erklärungsrecht kann nur bis zum 31.12.1979 ausgeübt werden. Der Erweb
der Staatsangehörigkeit wird wirksam, wenn die Erklärung
1. vor dem 1.1.1978 abgegeben wird, am 1.1.1978
;
2. ..... "

Da genau dieses Datum in dem zitierten Schreiben genannt wird, dürfte
anzunehmen sein, dass genau dies zutraf.

Auch die heutige Regelung, dass ein Kind die deutsche StA durch die Adoption
durch einen Ausländer verliert, wurde übrigens erst 1977 eingeführt.

Bei anderen Staaten wird die Entwicklung ähnlich verlaufen sein. Um also fest-
stellen zu können, ob deine damalige jugoslawische Staatsangehörigkeit mit
der Adoption erloschen ist oder nicht, müsste man das damals (also so im Zeit-
raum 1977/1978) geltende jugoslawische Staatsangehörigkeitsrecht nachschlagen.
Ich habe dieses allerdings nicht zur Hand. Da aber das Innenministerium dies
seinerzeit erwähnte, kann man annehmen, dass dies damals geprüft wurde und
man davon ausging, dass kein Verlust eintrat.

Verbindliche Feststellungen über den Besitz oder Nichtbesitz einer Staatsangehörig-
keit können aber nur die zuständigen Behörden des betreffenden Staates treffen.

Problem hier, wie schon erwähnt: Der Staat Jugoslawien existiert nicht mehr.
man müsste sich also an die Nachfolgestaaten wenden, zweckmäßigerweise an
den, der am ehesten in Frage kommt. Daher müsste man zunächst einmal wissen,
welcher Teilrepublik des damaligen Jugoslawien man zugerechnet wurde.

Weiterhin müsste man dann prüfen, ob die frühere jugoslawische Staatsangehörig-
keit automatisch in die StA des Nachfolgestaates überführt wurde, oder ob dies
nur auf Antrag möglich war bzw. ist. Und hier setzt dann wieder § 25 StAG an:
Ein solcher Antrag könnte bereits den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
auslösen, sofern die fremde StA dann tatsächlich erworben wird.
Richtet sich der Antrag aber nur auf die Feststellung, ob eine bestimmte StA
besteht, tritt kein Verlust nach § 25 ein, egal wie die Prüfung ausgeht.

Es ist also höchste Vorsicht geboten, wenn man irgendwelche Anträge in fremden
Staatsangehörigkeitssachen stellt, insbesondere natürlich auch dann, wenn diese
Anträge in einer Fremdsprache verfasst sind. Wer da ganz sicher gehen will, lässt
solch ein Antragsformular zunächst übersetzen und von der deutschen Staats-
angehörigkeitsbehörde auf evtl. Probleme prüfen. Evtl. empfiehlt es sich auch,
zur Sicherheit eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, welche dann
den Verlust der deutschen StA auf jeden Fall ausschließt.
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Mascha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.02.2007 um 22:31:22
 
Hallo Ralf,

Ich danke Dir sehr für Deine lange Antwort  Smiley !

ich werde Deinen Text wohl erst mal "sacken" lassen müssen, und mehrmals lesen, ehe ich alles verstehe  Augenrollen aber ich bin durch Deine Antwort schon ein ganzes Stück weiter und dafür danke ich Dir sehr !

Bei Bedarf melde ich mich wieder, vielleicht sehen wir uns ja auch mal bei Regina Zwinkernd!

Lieben Gruß

Mascha
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.02.2007 um 08:58:53
 
Ralf schrieb am 11.02.2007 um 13:53:04:
Problem hier, wie schon erwähnt: Der Staat Jugoslawien existiert nicht mehr.
man müsste sich also an die Nachfolgestaaten wenden, zweckmäßigerweise an
den, der am ehesten in Frage kommt. Daher müsste man zunächst einmal wissen,
welcher Teilrepublik des damaligen Jugoslawien man zugerechnet wurde.


man müsste sich also an die Nachfolgestaaten wenden

Nun selbst der wurde International nicht annerkannt und ist mittlerweile Geschichte!

Meinen Recherchen zufolge, gibt es z.Zt. keinen Rechtsnachfolger der SFRJ!
Die Bevölkerung der Republicken musste sich in denn neuen Staaten Eingliedern.

Wo bei es meines wissens nach in allen neuen Staaten generell nicht möglich ist die Mehrstaatlichkeit zu besitzen, so etwas wird neuerdings nur unter besonderen bedingungen (mehr als ausreichend Bargeld) in erwägung gezogen, wobei die vorausetzungen der besonderen bedingungen in keinster weise geregelt sind!

Von der anderen Seite gesehen ist es schon fragwürdig was mit der zusätzlichen Staatsbürgerschaft bezweckt wird, bzw. welche Vorteile sich die jeweiligen Personen daraus Versprechen?

Ich denke, es ist eher nachzuvollziehen wenn die mehrheit diesen Korupten Staaten entfliehen möchten und sich nicht denn Kreisen zu ordnet, in denen Taxifahrer mehr einfluss haben als Politiker, Polizei und Gesetzgebung und jede erwünschte Regelung mit der 2ten Gebührenordung (Bestechung) realisiert werden kann.

LG Edi
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Mascha
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Antwort #6 - 22.02.2007 um 00:09:52
 
Hallo Edi,

Du schreibst:

Zitat:
Von der anderen Seite gesehen ist es schon fragwürdig was mit der zusätzlichen Staatsbürgerschaft bezweckt wird, bzw. welche Vorteile sich die jeweiligen Personen daraus Versprechen?


Ich bezwecke gar nichts... ich möchte nur gerne mehr über meine Vergangenheit wissen, weil sie ein Teil von mir ist, den ich nicht kenne...dazu gehört auch meine alte Staatsbürgerschaft...

So wie es allerdings aussieht, würde ich sie nicht einmal wollen...es interessiert mich nur, wie es rechtlich aussieht...

Lieben Gruß

Mascha

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