student_hh schrieb am 10.02.2007 um 12:07:13: Haben Sie ne Idee?
Ich sehe es nicht als zwingend an, das die Aufnahme einer auswärtigen Tätigkeit auch die Verlegung des Hauptwohlsitzes verlangt oder gar den Fortbestand der Lebensgemeinschaft in Frage stellt.
Niemand kann verlangen, dass der Beruf des Lebenspartners auch direkt am Wohnort ausgeübt werden muss.
So wäre eine 'Wochenendehe' - wie hunderttausende sie führen müssen - halt mindestens für die Zeit bis zur endgültigen Einbürgerung nötig.
Schließlich sind die Jobcenter der Arbeitsagentur vollgepflastert mit Werbe- und Informationsplakaten für Arbeiten im europäischen Ausland. Das ist doch heute fast das gleiche, als in einer anderen dt. Stadt zu arbeiten.
Das ist nicht unbedingt erstebenswert, aber lieber einen Job mit hinreichend Einkommen für den Lebensunterhalt, als abhängig sein von Sozialleistungen.
Sicherheitshalber sammelt man dann sämtliche Belege für Kommunikation, Besuche am Heimatort etc., die man vorlegen kann, wenn jemand Zweifel anmeldet. Das müssen dt.-dt. Paare, die aus beruflichen Gründen Zweitwohnitze unterhalten müssen, schließlich auch.
Grüße,
Zeppelin