Punkt 2) ist sehr real, besser nicht unterschätzen
Staatenlos vor der Einbürgerung zu sein ist eine Vorraussetzung, durch die Entlassung aus der alten sta. wirst du staatenlos.
Falls du dann bei der
EBH bist und die merken das du die Vorraussetzungen nicht
mehr erfüllst, kannst du nicht eingebürgert werden, die
EBZ ist dann ungültig.
Du bist dann zwar staatenlos, aber nicht im Sinne von "heimatloser Ausländer", sondern eben "freiwillig" staatenlos.
Du als Ausländer bist verplfichtet einen Reisepass und damit eine staatsbürgerschaft zu haben, das heisst im Klartext: du musst dich dann um eine staatbürgerschaft bemühen.
Genau das ist mir passiert, Einbürgerung beantragt, zu lange im Ausland gewesen, zurückgekommen, alte staatsbürgerschaft aufgegeben (mazed.), staatenlos gewesen, bei der
EBH vorgesprochen, diese hat mir dann erklärt das eine Einbürgerung ausser Frage steht, mein Problem wäre vielmehr das ich nichtmal eine
AE hätte (ganz zu schweigen vom den erfoderlichen Aufenthlatszeiten) und illegal in D wäre...
Musste dann die mazed. wieder beantragen, ein halbes Jahr ohne staatsbürgerschaft, kein Pass, keine Dokumente ausser einem 10 Jahre alten Führerschein.
Ich kann dir nur empfehlen das nicht so zu machen