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Umzug ins Ausland während Einbürgerung (Gelesen: 11.239 mal)
student_hh
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Antwort #15 - 11.02.2007 um 10:44:28
 
Seit Nov. 2006 besitze ich die Einbürgerungszusicherung. Dort steht, dass ich eingebürgert werden kann, wenn:

1) ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgebe;

2) sich nicht die Tatsachen ergeben, die die Einbürgerung ausschliessen.

Wenn ich also in 18 Monaten meine Entlassung bekomme, die deutschen Behörden mich aber nicht einbürgern lassen (da mein Lebenspartner in F angemeldet ist, dort arbeitet und die Steuern zahlt etc.), werde ich dann staatenlos?
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maki
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Antwort #16 - 11.02.2007 um 10:59:23
 
Punkt 2) ist sehr real, besser nicht unterschätzen Zwinkernd

Staatenlos vor der Einbürgerung zu sein ist eine Vorraussetzung, durch die Entlassung aus der alten sta. wirst du staatenlos.

Falls du dann bei der EBH bist und die merken das du die Vorraussetzungen nicht mehr erfüllst, kannst du nicht eingebürgert werden, die EBZ ist dann ungültig.

Du bist dann zwar staatenlos, aber nicht im Sinne von "heimatloser Ausländer", sondern eben "freiwillig" staatenlos.
Du als Ausländer bist verplfichtet einen Reisepass und damit eine staatsbürgerschaft zu haben, das heisst im Klartext: du musst dich dann um eine staatbürgerschaft bemühen.

Genau das ist mir passiert, Einbürgerung beantragt, zu lange im Ausland gewesen, zurückgekommen, alte staatsbürgerschaft aufgegeben (mazed.), staatenlos gewesen, bei der EBH vorgesprochen, diese hat mir dann erklärt das eine Einbürgerung ausser Frage steht, mein Problem wäre vielmehr das ich nichtmal eine AE hätte (ganz zu schweigen vom den erfoderlichen Aufenthlatszeiten) und illegal in D wäre...

Musste dann die mazed. wieder beantragen, ein halbes Jahr ohne staatsbürgerschaft, kein Pass, keine Dokumente ausser einem 10 Jahre alten Führerschein.

Ich kann dir nur empfehlen das nicht so zu machen Smiley
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Zeppelin
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Antwort #17 - 11.02.2007 um 11:11:50
 
student_hh schrieb am 11.02.2007 um 10:44:28:
...da mein Lebenspartner in F angemeldet ist, dort arbeitet und die Steuern zahlt etc. ...

siehe Ausführungen von maki.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum Dein Lebenspartner sich von seinem jetzigen Hauptwohnsitz abmelden (müssen) sollte!

Warum sollte das notwendig sein? Das macht die Sache doch nur unnötig schwierig

Was hindert denn daran, am Arbeitsort einen Nebenwohnsitz einzurichten?

Ich würde mich freuen, darüber Aufklärung zu erhalten.

Z.
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student_hh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 11.02.2007 um 11:38:03
 
Die Anmeldung in F verlangt eine Abmeldebescheinigung aus D.
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Zeppelin
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Antwort #19 - 11.02.2007 um 12:02:14
 
student_hh schrieb am 11.02.2007 um 11:38:03:
Die Anmeldung in F verlangt eine Abmeldebescheinigung aus D.

Das glaube ich nicht wirklich.
Ich versuche aber mal, das zu überprüfen und zu klären, denn das könnte m.E. höchstens steuerrechtliche Gründe haben. Aber herumspekulieren möchte ich darüber nicht.
Wenn ich etwas habe, schreibe ich es hier rein, falls nicht einer der Experten hier etwas dazu sagen kann.

Zeppelin
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Shqip20
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Antwort #20 - 11.02.2007 um 19:49:26
 
Zeppelin schrieb am 10.02.2007 um 23:42:16:
Habe ich irgendwo irgendwas von "jeden Tag" geschrieben oder hast Du 'ne Leseschwäche?
Für Euch steht einfach die Frage, ob jeden Tag kuscheln, Karriere und / oder Einbürgerung.

Wczjo!
Zeppelin


Ich habe keine Leseschwäche, aber dass was du meinst ist eine Fernbeziehung und ich finde dass es schädlich sowol für die Frau als auch für den Mann wäre.
Die könnten für nur ca. 24 Stunden zusammen sein, selbst dann hat der Mann keine Erholzeit, einfach nur Streß. Aber naja.... :bisbald

Ps: Jeden Tag Kuschel, naja wieso denn nicht, jeden Tag sich einbürgern lassen, mmmh geht dass... :passt grin
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Zeppelin
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Antwort #21 - 11.02.2007 um 20:33:14
 
Shqip20 schrieb am 11.02.2007 um 19:49:26:
Ich habe keine Leseschwäche, aber dass was du meinst ist eine Fernbeziehung und ich finde dass es schädlich sowol für die Frau als auch für den Mann wäre.
Die könnten für nur ca. 24 Stunden zusammen sein, selbst dann hat der Mann keine Erholzeit, einfach nur Streß. Aber naja.... :bisbald

Ps: Jeden Tag Kuschel, naja wieso denn nicht, jeden Tag sich einbürgern lassen, mmmh geht dass... :passt grin

Alles verständlich.
Ich bin weder zynisch noch lakonisch oder sarkastisch. Aber wir leben nicht im Streichelzoo!

Wie gesagt, gutheiße ich keineswegs die Notwendigkeit von Fernbeziehungen. Aber wenn dies die einzige Alternative ist, um die 'Beziehung' bzw. deren dauerhaften Bestand zu ermöglichen, wüsste ich, dass ich mich absolut für die 'Beziehung' entscheide.
Die Klärung von externen Hürden sind reine Nebensache, die handhabbar ist/sind. Erfordert nur bissl Anstrengung.

Nicht vergessen: Hier im Forum geht es um den rechtlichen Rahmen; nicht um verständliche Emotionen. Auf Letztere kann man nur in Grenzen eingehen.

Mich interessiert an dem SV daher nur, weshalb eine auswärtige Tätigkeit mit notwendigem Nebenwohnsitz dafür, den Fortbestand einer ehelichen oder vergleichbaren Lebensgemeinschaft in Frage stellen würde.
Die Erwirtschaftung eines angemessenen LU's jenseits von Subventionen ist doch wohl ein elementarer Aspekt bei der Schutzwürdigkeit von Ehe und Familie.
Oder nicht?

Z:
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 11.02.2007 um 20:58:27
 
student_hh schrieb am 10.02.2007 um 11:53:26:
Wenn er alleine ohne mich dorthin zieht, dann wohnen wir nicht mehr zusammen, was zum Entzug meiner Aufenthaltserlaubnis ja führen wird.

Wieso sollte das zum Entzug Deiner Aufenthaltserlaubnis führen?
Wie lange seid Ihr schon verpartnert?
imho müsste hier auch greifen, dass bei einer 2-jährigen Verpartnerung / Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht.
Demnach wäre die Beibehaltung der Aufenthaltsgenehmigung erst einmal kein Problem!

Wann steht die nächste Verlängerung der AE an?
Hier könnte bei der ABH darauf hingewiesen werden, dass die Partnerschaft weiter besteht und vorerst nur als Wochenendbeziehung gelebt wird.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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student_hh
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Antwort #23 - 11.02.2007 um 22:59:58
 
Zitat:
Wieso sollte das zum Entzug Deiner Aufenthaltserlaubnis führen?

Weil es nachgewisen werden soll, dass wir zusammen gemeldet sind und dies mit dem Mietvertrag bzw -zahlungen belegen.

Zitat:
Wie lange seid Ihr schon verpartnert?

Seit 2,5 Jahren.

Zitat:
Wie lange seid Ihr schon verpartnert?

Feb. 2008.

imho ist zwar gut, aber nicht rechtsmässig...
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Zeppelin
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Antwort #24 - 11.02.2007 um 23:48:16
 
student_hh schrieb am 11.02.2007 um 22:59:58:
Weil es nachgewisen werden soll, dass wir zusammen gemeldet sind und dies mit dem Mietvertrag bzw -zahlungen belegen. ...

Was hindert daran?
(Fang blos nich wieder an, Abmeldung wäre NOTWENDIG.)
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student_hh
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Antwort #25 - 15.02.2007 um 10:45:30
 
Modifizierte Fragestellung:

-Wenn mein Lebenspartner eine Beschäftigung in F aufnimmt und sich in D abmeldet, werden dadurch die Voraussetzungen für meine Einbürgerung nicht mehr erfüllt?

-Oder ist nur das ausschlaggebend, dass ICH mich in D aufhalten soll?


Danke im voraus!
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ronny
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Antwort #26 - 15.02.2007 um 10:52:55
 
Zitat:
werden dadurch die Voraussetzungen für meine Einbürgerung nicht mehr erfüllt?


Richtig, jedenfalls solange wie kein eigener Anspruch besteht.

Die Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen im Inland ist Tatbestandsvoraussetzung  für die Einbürgerung solange die erforderliche Aufenthaltszeit (acht Jahre ) nicht selbst erfüllt wird Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #27 - 15.02.2007 um 11:24:46
 
Versteht man also unter "fortbestehende Lebensgemeinschaft" dass die Partner am gleichen Ort gemeldet sind?

Sollte also mein Lebenspartner auf die Arbeit in F verzichten, in D bleiben und sich als arbeitslos melden?
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Ulf
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Antwort #28 - 15.02.2007 um 11:28:39
 
student_hh schrieb am 15.02.2007 um 11:24:46:
Versteht man also unter "fortbestehende Lebensgemeinschaft" dass die Partner am gleichen Ort gemeldet sind?

Sollte also mein Lebenspartner auf die Arbeit in F verzichten, in D bleiben und sich als arbeitslos melden?


Ja.

Nein, er möge Dich in der gemeinschaftlichen deutschen Wohnung, die Ihr beibehaltet, oft von Frankreich aus aufsuchen.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #29 - 15.02.2007 um 11:44:58
 
Da mein Lebenspartner in F eine unselbständige Arbeitstätigkeit aufnehmen wird, verlangen die Franzosen eine Anmeldung in F. Um sich aber anzumelden, verlangen die dortigen Behörden die Abmeldebescheinigung aus D.

[Diese Info wurde der "Broschüre für Auswanderer nach F." vom Bundesverwaltungsamt entnommen]
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