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Umzug ins Ausland während Einbürgerung (Gelesen: 11.214 mal)
student_hh
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09.02.2007 um 22:54:13
 
Hallo. Ich habe bereits die deutsche Einbürgerungszusicherung erhalten und warte auf meine Entbürgerung. Vor Abschluss dieser, möchte ich mit meinem Lebenspartner nach Frankreich ziehen.

Wird dadurch mein Einbürgerungsprozess gefährdet?

Vielen Dank!

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Ralf
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Antwort #1 - 09.02.2007 um 23:45:11
 
Da die Einbürgerung zwingend einen andauernden Aufenthalt im Inland erfordert,
wird sie nach einem Umzug ins Ausland nicht mehr möglich sein.

Tipp daher: Mit dem Umzug bis nach der Einbürgerung warten.
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student_hh
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Antwort #2 - 10.02.2007 um 11:53:26
 
Das Problem ist: mein deutscher Lebenspartner fängt in Frankreich am 01.06.2007 an zu arbeiten. Seinen jetzigen Job hat er fristgerecht gekündigt. Wenn er alleine ohne mich dorthin zieht, dann wohnen wir nicht mehr zusammen, was zum Entzug meiner Aufenthaltserlaubnis ja führen wird.

P.S. Mein Entbürgerungsverfahren läuft ja schon.

Heisst das dann, dass ich zwar entbürgert werde, aber nicht eingebürgert? Werde ich dann staatenlos?
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Ralf
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Antwort #3 - 10.02.2007 um 11:59:43
 
student_hh schrieb am 10.02.2007 um 11:53:26:
was zum Entzug meiner Aufenthaltserlaubnis ja führen wird.

Der Umzug ins Ausland führt ebenso zum Verlust der deutschen Aufenthaltserlaub-
nis. Das kann also kein Argument sein.

Zitat:
P.S. Mein Entbürgerungsverfahren läuft ja schon.

Dann solltest du die Behörde evtl. auf die Eilbedürftigkeit der Angelegeheit
hinweisen.

Zitat:
Heisst das dann, dass ich zwar entbürgert werde, aber nicht eingebürgert? Werde ich dann staatenlos?

Welche Staatsangehörigkeit hast du denn jetzt? Wurde schon die Entlassung aus
der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragt?
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student_hh
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Antwort #4 - 10.02.2007 um 12:07:13
 
Ich habe ukrainische Staatsangehörigkeit, deren Entlassung bereits beantragt worden ist. Dieser Prozess dauert üblicherweise 2 bis 2,5 Jahre und lässt sich nicht beschleunigen.

Haben Sie ne Idee?

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
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Zeppelin
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Antwort #5 - 10.02.2007 um 12:26:29
 
student_hh schrieb am 10.02.2007 um 12:07:13:
Haben Sie ne Idee?

Ich sehe es nicht als zwingend an, das die Aufnahme einer auswärtigen Tätigkeit auch die Verlegung des Hauptwohlsitzes verlangt oder gar den Fortbestand der Lebensgemeinschaft in Frage stellt.
Niemand kann verlangen, dass der Beruf des Lebenspartners auch direkt am Wohnort ausgeübt werden muss.
So wäre eine 'Wochenendehe' - wie hunderttausende sie führen müssen - halt mindestens für die Zeit bis zur endgültigen Einbürgerung nötig.

Schließlich sind die Jobcenter der Arbeitsagentur vollgepflastert mit Werbe- und Informationsplakaten für Arbeiten im europäischen Ausland. Das ist doch heute fast das gleiche, als in einer anderen dt. Stadt zu arbeiten.
Das ist nicht unbedingt erstebenswert, aber lieber einen Job mit hinreichend Einkommen für den Lebensunterhalt, als abhängig sein von Sozialleistungen.

Sicherheitshalber sammelt man dann sämtliche Belege für Kommunikation, Besuche am Heimatort etc., die man vorlegen kann, wenn jemand Zweifel anmeldet. Das müssen dt.-dt. Paare, die aus beruflichen Gründen Zweitwohnitze unterhalten müssen, schließlich auch.

Grüße,
Zeppelin
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student_hh
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Antwort #6 - 10.02.2007 um 13:07:21
 
Da mein Lebenspartner in Frankreich arbeiten wird, muss er sich dort anmelden und dafür sich in D abmelden. D.h. ich wäre alleine in D angemeldet
=> da man nicht zusammen angemeldet ist, erlöscht meine Aufenthaltserlaubnis und meine Voraussetzung auf einbürgerung.

Ist die Lösung nur, dass mein Lebenspartner auf seine Karriere als Ingenieur in F verzichten soll und in D bleiben und als arbeitslos sich anmelden?

Wenn er also auf seine Mobilität nicht verzichten würde, müsste ich in die Ukraine zurückkehren?
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Ulf
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Antwort #7 - 10.02.2007 um 14:54:08
 
student_hh schrieb am 10.02.2007 um 13:07:21:
Da mein Lebenspartner in Frankreich arbeiten wird, muss er sich dort anmelden und dafür sich in D abmelden.


Ja. Nein.

Er beläßt nach deutschem Recht seinen Hauptwohnsitz in D und besucht Dich regelmäßig.

Gruß, ULF
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Zeppelin
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Antwort #8 - 10.02.2007 um 17:03:00
 
student_hh schrieb am 10.02.2007 um 13:07:21:
Da mein Lebenspartner in Frankreich arbeiten wird, muss er sich dort anmelden und dafür sich in D abmelden. ...

Genau das ist der Punkt, den ich verneint habe!!! Steht doch ganz deutlich in meiner vorigen Antwort.
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Antwort #9 - 10.02.2007 um 19:36:46
 
OK  Zeppelin,

wie sieht das aus wenn der Ehemann, sehr weit von seinen jetzigen Wohnort entfernt ist? Er könnte nich 3 Stunden hin fahren und 3 Stunden zurück???
Und Abmelden muss er sich in der Tat. Zwinkernd
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Zeppelin
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Antwort #10 - 10.02.2007 um 20:48:36
 
Shqip20 schrieb am 10.02.2007 um 19:36:46:
Und Abmelden muss er sich in der Tat. Zwinkernd

Warum?
Übrigens ist man zwischen München und Berlin auch 5-8 Stunden per Bahn unterwegs.
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« Zuletzt geändert: 10.02.2007 um 21:02:46 von Zeppelin »  
 
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Antwort #11 - 10.02.2007 um 23:05:18
 
Hej das ist nich dein ernst? Wie soller er dass jeden Tag hinkriegen?
Vielleicht schafft er eine Woche, aber danach ist er total müde schaft nichts mehr!
Wieso fahr ich nicht gleich von Flensburg nach München, vielleicht auch mit LKW, dauert ja "nur 13-15 Stunden).  Ärgerlich
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maki
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Antwort #12 - 10.02.2007 um 23:30:33
 
Ein Paar das in F arbeitet und zusammenlebt fährt übers Wochenende nach D um hier ihren Hauptwohnsitz zu haben?  Augenrollen Laut lachend

student_hh, wenn du dich nach §8,§9 oder §10 einbüergern lassen möchtest, musst du hier Leben, ich finde das ist nicht zuviel verlangt Zwinkernd

Wie lange hat dein Freund denn vor in F zu arbeiten?
Wenn es für nicht allzu lange wäre, könntest du vielleicht die 6 Monatsfrist verlängern lassen und dich einbürgern wenn du wieder da bist,
in der zwischenzeit den Antrag auf Einbürgerung ruhen lassen und die Entlassung aus der uikrainischen Staatsbürgerschaft einleiten Zwinkernd

Gruß,

maki
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Mick
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Antwort #13 - 10.02.2007 um 23:32:21
 
Hoi,
Ihr solltet Euch entscheiden, ob getrennte Wohnungen
und eine Wochenendbeziehung überhaupt in Frage kommt.
Es ist jedenfalls nicht erforderlich, dass Dein Partner den
Job in F. aufgibt, die Alternative, mit ihm nach F. zu gehen
(und auf die Einbürgerung zu verzichten) besteht immer.
Wenn eine getrennte Wohnung in Betracht kommt, würde
ich von vornherein Belege dafür sammeln, dass eine WE-
Beziehung geführt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Zeppelin
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Antwort #14 - 10.02.2007 um 23:42:16
 
Shqip20 schrieb am 10.02.2007 um 23:05:18:
Wie soller er dass jeden Tag hinkriegen?

Habe ich irgendwo irgendwas von "jeden Tag" geschrieben oder hast Du 'ne Leseschwäche?
Für Euch steht einfach die Frage, ob jeden Tag kuscheln, Karriere und / oder Einbürgerung.

Wczjo!
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