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Nachholen des Visumsverfahren (Gelesen: 8.823 mal)
alegra78
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Antwort #30 - 06.07.2007 um 10:20:45
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 09:31:30:
-> Was für ein "Schreiben"? Eigentlich sind die ABHs doch immer sehr kooperativ, wenn es darum geht, einem Geduldeten bei der Passbeschaffung zu helfen? Und warum braucht die Botschaft ein Schreiben der dt. ABH? Oder geht es darum, dass die ABH Identität und Nationalität bestätigen soll? Das können sie ja logischerweise nicht tun (und die Btoschaft würde sich IMHO eh nicht dafür interessieren).


Die Botschaft verlangt einem Schreiben, mit dem Angaben zum Asylverfahren. Es soll bestätigt werden, dass das Asylantrag zurückgenommen bzw. abgelehnt worden ist. Ausserdem die ABH muss in dem Schreiben bestätigen, dass diese Person nach der Passbeschaffung einen AE bekommen wird. Ohne dieses Schreiben stellen sie keinen Pass aus.
Zitat:
Nachtrag:
Davor stand allerdings die illegale Einreise und (evtl!) die fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung?


Illegale Reise ja, fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung nein. Die ABH hatte schon mal  für die Abschiebung Passersatzpapier bei der Botschaft beantragt. Da müssten wir wohl mitwirken. Also die Abschiebung war/ ist jeder Zeit möglich.
Und ich hätte gerne gewusst, wie Viele der Asylbewerber hier in Deutschland legal eingereist sind. Vielleich eine Einladung von der deutsche Regierung erhalten? Cool
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thom
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Antwort #31 - 06.07.2007 um 10:32:11
 
Mick schrieb am 06.07.2007 um 09:58:22:
Das bringt schonmal was.  

Es gibts Botschaften, die stellen einen Pass praktisch nur aus, wenn die ABH eine AE zusichert - obwohl das so nicht sein dürfte.
alegras Familie erhielt Aufenthalt nach Bleiberecht, es scheint also in dieser Hinsicht keine Vorbehalte zu geben.
edit: durch zwischenzeitliche antwort überholt

Was ich nicht verstehe, alegra: wieso hast Du dann die Bleiberechtsregelung nicht wahrgenommen, obwohl Du Dich als studierte Frau um die 30 mit diesem Thema sicher intensiv beschäftigt hast, nach eigenem Bekunden gut auskennst und die Problematik des Visumverfahrens kennst? Hoffst Du auf bessere Bedingungen nach der Gesetzesänderung oder hast Du eine Entscheidung einfach verpasst? Wieso zählen die Fragen von Bafög vs. VE nicht wirklich?
thom
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alegra78
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Antwort #32 - 06.07.2007 um 10:39:26
 
Soviel ich es in der Erinnerung habe, das Schreiben sieht folgendermaßen aus.(meine Geschwister haben es bereits  erhalten und Pässe beantragt)

Sehr geehrter Damen und ....

hiermit bestätige ich, dass Frau/Herr Mustermann einen AE bekommt, wenn er/sie einen gültigen Reisepass vorlegt.

Eine Asylverfahren ist nicht mehr anhängig.
MFG
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alegra78
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Antwort #33 - 06.07.2007 um 10:51:20
 
thom schrieb am 06.07.2007 um 10:32:11:

wieso hast Du dann die Bleiberechtsregelung nicht wahrgenommen


Das ganze lief eigentlich über einen Anwalt. Bis zur  Bleiberechtregelung war ich mit meiner Familie akut von Abschiebung bedroht. Die Passersatzpapiere wurden einen zweiten Mal beantragt.(die Abshiebung konnten wir einmal durch Anträge umgehen können) Die ABH wollte mir auf keinen Fall einen AE ausstellen, noch nicht mal, für die Beendigung des Studium. Sowohl Rechtsanwalt, als auch Sozialberaterin schlagen vor AE zwecks Studium zu erhalten. Nach lange hin und hier erkannte ich, wie dumm diese Vorschlag war. Sie betrachten es immer noch als gute Idee. Ich fürchte, ich habe mich überrumpeln lassen Griesgrämig
Zitat:
Wieso zählen die Fragen von Bafög vs. VE nicht wirklich?


Ich möchte mit eigenen Mitteln leben und die Staat nichts kosten, wenn das auch sehr schwer ist. Ich habe schon mal nachts gearbeitet und tagsüber auf dem Gymnasium gewesen.
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inge
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Antwort #34 - 06.07.2007 um 11:03:16
 
Zitat:
dass diese Person nach der Passbeschaffung einen AE bekommen wird

Ich schlage vor, den Herrn Botschafter mal ins Auswärtige Amt zu zitieren und ihn über die Aufgaben seiner Botschaft aufzuklären. Seine Aufgabe ist jedenfalls NICHT die Aufenthaltsverfestigung von illegal eingereisten Bürgern seines Landes in der BRD ...

Würde mich mal interessieren, ob die ABHs irgendwas unternehmen, wenn sie von einem solchen Vorgehen der Botschaft erfahren?
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alegra78
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Antwort #35 - 06.07.2007 um 11:05:40
 
Was ich neu erfahren hab, dass ich nach der Beendigung meines Studiums nicht ein beliebige Job annehmen kann bzw. eine Überprufung durch den Arbeitsamt stattfinden muss. Also wie bei den Geduldeten bis jetzt.

"AE nach § 104a Abs.1, bis 31.12.2009, berechtigt
zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit"

Wenn das Gesetzt in Kraft tritt hätte ich bessere Chancen auf Zugang zu Arbeitsmarkt. Denke ich etwa falsch?
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alegra78
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Antwort #36 - 06.07.2007 um 11:10:18
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 11:03:16:
Ich schlage vor, den Herrn Botschafter mal ins Auswärtige Amt zu zitieren und ihn über die Aufgaben seiner Botschaft aufzuklären. Seine Aufgabe ist jedenfalls NICHT die Aufenthaltsverfestigung von illegal eingereisten Bürgern seines Landes in der BRD ...

Würde mich mal interessieren, ob die ABHs irgendwas unternehmen, wenn sie von einem solchen Vorgehen der Botschaft erfahren?


Wenn es um Abschiebung  von illegal eingereisten Bürgern seines Landes geht, ist die Botschaft (meines Landes)sehr kooperativ. Sie stellen sofort Passersatzpaiere. Pässe wollen sie aber nur stellen, wenn es wirklich um einen AE geht.
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Antwort #37 - 06.07.2007 um 11:28:16
 
Zitat:
Wenn das Gesetzt in Kraft tritt hätte ich bessere Chancen auf Zugang zu Arbeitsmarkt. Denke ich etwa falsch?


Nein, Du denkst nicht falsch - eine Vorrangprüfung würde für diejenigen, die sich im Rahmen der Bleiberechtsregelung um eine Arbeit bemühen, nicht stattfinden.

Allerdings würdest Du ohne Berufsausbildungsabschluss, ohne Studienabschluss wohl nur Jobs als "Ungelernte" finden, und das ist einer der Punkte, die ich für Dich und Deinen Fall (und auch für einige andere) eben integrationspolitisch ziemlich daneben finde. Du bist perspektivisch gezwungen irgendwie eine Ausbildung "nebenbei" zu machen, wenn Du irgendwann mal eine bessere Arbeit machen möchtest.


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Mick
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Antwort #38 - 06.07.2007 um 11:38:51
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 11:03:16:
Ich schlage vor, den Herrn Botschafter mal ins Auswärtige Amt zu zitieren und ihn über die Aufgaben seiner Botschaft aufzuklären. Seine Aufgabe ist jedenfalls NICHT die Aufenthaltsverfestigung von illegal eingereisten Bürgern seines Landes in der BRD ...

Würde mich mal interessieren, ob die ABHs irgendwas unternehmen, wenn sie von einem solchen Vorgehen der Botschaft erfahren?

Hi inge,
warum sollten die ABH'en da etwas unternehmen? Wenn
die Botschaft PEP's für eine Rückkehr und/oder Pässe für
einen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in D. aus-
stellt, ist das doch völlig legitim.
Die deutschen Auslandsvertretungen stellen Dir auch nicht
ohne weiteres einen Reisepass aus, wenn Du im jeweiligen
Land keinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, Dich in D. nicht
abgemeldet hast. Sie machen das auch nur "notfallmäßig"
mit einer Ermächtigung der zuständigen Passbehörde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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inge
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Antwort #39 - 06.07.2007 um 11:53:50
 
Zitat:
warum sollten die ABH'en da etwas unternehmen? Wenn
die Botschaft PEP's

Ich hatte das so verstanden, dass auch kein PEP ausgestellt wurde (weil immer nur "Antrag" da stand)
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Antwort #40 - 06.07.2007 um 12:12:52
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 11:03:16:
Ich schlage vor, den Herrn Botschafter mal ins Auswärtige Amt zu zitieren und ihn über die Aufgaben seiner Botschaft aufzuklären. Seine Aufgabe ist jedenfalls NICHT die Aufenthaltsverfestigung von illegal eingereisten Bürgern seines Landes in der BRD ...
 


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Nix für ungut Inge...

Was meinst Du wie oft in den ABHen der Verdacht besteht, dass gerade die Botschaften da gaaanz kräftig mitmischen Zwinkernd

Grüße
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Antwort #41 - 06.07.2007 um 14:01:03
 
thom schrieb am 06.07.2007 um 09:09:44:
allegra wird die Einzelheiten der Altfallregelung nach § 104a abwarten müssen.
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der Bundesrat hat am Freitag das umfassend geänderte Zuwanderungsrecht gebilligt
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