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Nachholen des Visumsverfahren (Gelesen: 8.830 mal)
alegra78
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Weil ich schwarz bin


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.02.2007 um 19:23:06
 
Bitte lesen, sehr wichtig!!!


Ich bin  Oktober 1996 mit meiner Familie illegal nach Deutschland eingereist und Asyl beantragt. Ich war zur Zeit der Einreise volljährig. Der Asylantrag wurde abgelehnt und wir wurden bis jetzt nur geduldet. Einige Monate nach dem Asylantrag, bin zur Schule angefangen. Habe  erst Hauptschulabschluss, dann Realschullabschluss und zum Schluss mein Abi gemacht. Danach habe ich mich fürs Studium beworben. Obwohl man ohne gültige Aufenthaltstitel nicht studieren dürfte, hat die Hochschule in meiner Fall einer Ausnahme gemacht. Nun ich bin im sechsten Semester meines Studiums. Nach der neue Bleiberecht wurde meinen Eltern und Geschwister Aufenthalt zugesprochen, mir jedoch nicht. Zumindest nicht, weil ich studiere. Damit ich zwecks Studiums Aufenthalt bekommen kann, muss ich zurückreisen und Visum beantragen. Die Ausländerbehörde kümmert es nicht, dass ich mich mitten in meinem Studium befinde. Außerdem ich habe Angst davor, dass ich nicht wieder einreisen darf und somit mein Studium  vertue.
Bitte, bitte ich brauche dringend Hilfe. Kann Jemand mir ein Rat geben, damit ich möglichst günstig aus der Situation heraus komme?    weinend weinend

Herzlichen Dank voraus!!!!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.02.2007 um 19:32:59
 
Hi,

aus welchem Bundesland bist Du ?


DC
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alegra78
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Weil ich schwarz bin


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Antwort #2 - 07.02.2007 um 19:46:04
 
Niedersachsen, studiere aber in Bremen
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.02.2007 um 19:52:33
 
Hi,

das ist gut, da ich auch Niedersachse bin !  Zwinkernd

Nach der Bleiberechtsregelung ist es nicht möglich eine AE zu erhalten, aber wenn z.B. Deine Eltern für den notwendigen Zeitraum des Studiums eine VE unterschreiben  könntest Du ebenfalls eine AE erhalten und musst nicht ausreisen. Nach Beendigung des Studiums muss Dein LU allerdings selbst sichergestellt werden.

Sprich mit dem zust. SB darüber. Ich bin sicher, da findet sich ein Weg. Sollte allerdings auf das Nachholen des Visumverfahrens verwiesen werden, so bitte zumindest um eine Vorabzustimmung.

Die Bleiberechtsregelung kannst Du übrigens hier einsehen:
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C30389681_N13701_L20_D0_I522.html

DC
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alegra78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.02.2007 um 20:04:48
 
Hallo,

ich fürchte es ist nicht so einfach. Ich habe, als wir akut von Abschiebung bedroht waren über einem Professor Kontakt zur MI Niedersachsen aufgenommen, mit der Bitte, mir Aufenthalt zwecks Studiums zu erteilen. Leider ohne Erfolg. Sie sind es, die eigentlich auf meine Ausreise bestehen. Nicht meine Eltern, sondern ein dritte (deutsche)  Person, war bereit eine VI zu unterschreiben. Hat sich bereits bei der AB gemeldet. Wie Sie das auch bereits wissen, in dem Begleitschreiben vom MI Niedersachsen  wird das Nachholen des Visumsverfahrens auch erwähnt.


VG
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.02.2007 um 20:57:34
 
Bitte keine Crosspostings! Du wirst schon gelesen.

Doppelpost gelöscht!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.02.2007 um 14:47:27
 
alegra78 schrieb am 07.02.2007 um 19:23:06:
Nun ich bin im sechsten Semester meines Studiums. Nach der neue Bleiberecht wurde meinen Eltern und Geschwister Aufenthalt zugesprochen, mir jedoch nicht. Zumindest nicht, weil ich studiere. Damit ich zwecks Studiums Aufenthalt bekommen kann, muss ich zurückreisen und Visum beantragen. Die Ausländerbehörde kümmert es nicht, dass ich mich mitten in meinem Studium befinde.


Würden Deine Duldungen bis zum Studienabschluß verlängert? Wie finanzierst Du Dein Studium?

Gruß, ULF
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alegra78
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Antwort #7 - 10.02.2007 um 18:31:34
 
Nein, es wurde immer für paar Monate verlängert. Dieses Mal bis Ende März. Mein Studium wird von meiner Eltern finanziert.
unentschlossen
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 13.02.2007 um 19:13:14
 
Du bist ja vor 1998 eingereist. So wie ich sehe liegt das Problem darin, dass Du ein Studiumvisum willst, statt sich auf neue Bleiberecht zu berufen. Wenn die LU gesichert ist, sollte (so lese ich mindestens aus http://www.mi.niedersachsen.de/master/C30389681_N13701_L20_D0_I522.html) eine AE kein Problem sein.
Deine Eltern oder jemand sonnst sollen eine VE bei der ABH abgeben oder wie bitter es auch ist, Du sollst neben dem Studium (oder Urlaubsemester beantragen) sich ein Job suchen.
P.S. Für einen Student sieht die ABH bei uns vor Ort 600,- €/Monat als Ausreichend.
P.P.S. Hast Du kein Anspruch auf BAfÖG? Auch Ausländer können u.U. BAfÖG bekommen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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alegra78
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Antwort #9 - 14.02.2007 um 14:53:41
 
Als Geduldete hat man kein Anspruch auf Bafög.
Für mich Aufenthalt ist besonders wichtig, da ich ein Semester im Ausland verbringen muss. Was, ohne ein gültiges Pass nicht möglich ist. Ich werde versuchen mich vom Auslandsemster befreien zu lassen, damit ich mein Studium beenden kann. Dann kann ich mir ein passende Job suchen.
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ronny
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Antwort #10 - 14.02.2007 um 14:58:55
 
Hallo,

die Bleiberechtsregelung setzt ja auch das Vorhandensein eines gültigen Passes voraus, das ist Dir bekannt, oder ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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alegra78
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Antwort #11 - 14.02.2007 um 16:38:57
 
Das ist mir bekannt. Ich konnte es jeder Zeit beantragen. Es sei denn, die AB stellt das notwendiges Schreiben für die Botschaft aus.
hä?
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DonCamillo
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Antwort #12 - 14.02.2007 um 16:54:34
 
alegra78 schrieb am 14.02.2007 um 16:38:57:
Das ist mir bekannt. Ich konnte es jeder Zeit beantragen. Es sei denn, die AB stellt das notwendiges Schreiben für die Botschaft aus.
hä?


Hi,

Du hast die nds. Bleiberechtsregelung gelesen ?

Erfülle die Voraussetzungen dafür und Du erhälst eine AE, die Dir im übrigen auch
den Auslandsaufenthalt ermöglicht. Natürlich bittest Du um diese Bescheinigung bei der ABH und besorgst den erforderlichen Pass !


DC
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alegra78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 14.02.2007 um 19:30:28
 
Die Sozialarbeiter, die mich beraten, raten davon ab. Also ein Aufenthalt zwecks Studiums sei  sicherer als das nach Bleiberecht, denn ich müsste einen dauerhaften Arbeitsplatz nachweisen. Sobald ich kein Job habe, wurde der Aufenthalt gefährdet. Wenn ich jedoch mein Studium beende, hatte ich die Möglichkeit innerhalb eines Jahres eine Arbeit zu finden. Außerdem mit ein geschlossenem Studium hätte ich nicht nur hier in Deutschland bessere Chancen eine Arbeit zu finden  hä? Ich habe auch überlegt ein Job anzunehmen und nebenbei mein Studium nachzugehen. Die Sozialarbeiterin meinte jedoch, einen Aufenthalt für ca. 6 Monate im Ausland konnte mein Aufenthalt gefährden. Ich verstehe aber nicht, warum die ABH das stören würde, wenn mein Arbeitgeber mir solange Urlaub gewährt. unentschlossen

PS. Ich kann mich mit der Bleiberechtregelung ziemlich gut aus!!
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DonCamillo
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Antwort #14 - 14.02.2007 um 19:37:08
 
Hi,

es war auch lediglich ein Gedanke, der z.Zt. sehr nahe liegt.
Wenn es mit dem Studiumaufenthalt klappen könnte, wärst Du in der Tat besser dran. Doch auch dafür gibt es keine Versicherung. Hast Du denn jemanden, der das Studium einschl. KV finanziert (über VE) ?

DC
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