Hallo,
als ein
ABH Mitarbeiter, der sehr häufig mit solchen Fällen zu tun hat, empfehle ich dir folgendes:
Die
ABH wird wahrscheinlich sowieso schon die Vermutung haben, dass dein Freund aus Nigeria stammt - das ist fast immer so.
Neben der Straftat für die er zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, hat e ja auch nunmehr Urkundendelikte und Verstöße gegen das
AufenthG begangen. Und du hattest auch davon Kenntnis ! Alles in Allem mal wieder äußerst ungünstige Voraussetzungen.
Das Beste ist, ihr offenbart der
ABH schnellstmöglich die wahre Geschichte, besorgt ein ETC Emergency Travellcertificate und er reist freiwillig aus und mit Visum legal wieder ein. Das wird zwar einiges Kosten und etwas Zeit in Anspruch nehmen aber eins kann ich dir versichern:
Die
ABH wird erhebliche Probleme machen, auf euch werden erhebliche Kosten bei einem auf Verbleib im Bundesgebiet gerichtetes Begehren zukommen. Im Endeffekt werden Aus- und Wiedereinreise billiger kommen. Ihr werdet RA-Kosten und erheblich Nerven sparen.
So bewertet die
ABH eure Aufklärung positiv.
Bedenke bitte, die
ABH fühlt sich zu Recht hintergangen und wird, wenn ihr nicht offensiv damit umgeht und alles schnellstmöglich bereinigt, alle Register ziehen. So mache ich es: Strafanzeige gegen den Betroffenen - vorliegend ist das schlecht weil er mit Sicherheit als Bewährungsauflage straffreie Führung hat -, Strafanzeige gegen die Mutter des Kindes, weil sie mit Sicherheit von der richtigen Identität wusste, Versagung eines AE-Antrages und und und... .
Und der Tipp mit der notarillen Identitätserklärung kannste dir sparen; in eurem Fall hilft nur ein echtes Dokument, um die
ABH über die richtige Identität zu überzeugen.
Proll