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Schwanger (Gelesen: 8.282 mal)
Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 01.02.2007 um 20:52:10
 
Ich weißnicht, wie neu du im Board bist. Ich habe Dir gerade eine PN geschickt, falls du das noch nicht kennst: Unter dem "Wilkommen dei den Foren..."
Steht: Hallo Keks23, Du hast ... Nachrichten, wenn du da auf Nachrichten klickst, kannst du sie lesen.
Liebe Grüsse
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Keks23
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 01.02.2007 um 21:00:01
 
RAin Birzer schrieb am 01.02.2007 um 20:46:27:
hallo und guten abend,

das stimmt so nicht ganz. wenn ihr zB zu einer/-m notar/-in geht, muss diese/-r sich von der identität überzeugen. das geht auf viele verschiedene arten: alter pass, ggf. sogar zeugen, und hängt vermutlich etwas von der/dem jeweiligen notar/-in ab.

(mir waren mal in südamerika meine dokumente abhanden gekommen, da hat sich sogar die botschaft durch die aussage meiner begleitung überzeugen lassen, mir nen neuen pass auszustellen, ohne weitere papiere - die waren ja alle weg).

viel erfolg, grüße, uli


Super!!!!!!! Das sind jetzt mal echt tolle Neuigkeiten! Ich hoffe, dass es mit der Geburtserklärung von meinem Freund hinhauen wird. Das wär einfach super!
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 01.02.2007 um 21:17:17
 
Hallo,

als ein ABH Mitarbeiter, der sehr häufig mit solchen Fällen zu tun hat, empfehle ich dir folgendes:

Die ABH wird wahrscheinlich sowieso schon die Vermutung haben, dass dein Freund aus Nigeria stammt - das ist fast immer so.

Neben der Straftat für die er zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, hat e ja auch nunmehr Urkundendelikte und Verstöße gegen das AufenthG begangen. Und du hattest auch davon Kenntnis ! Alles in Allem mal wieder äußerst ungünstige Voraussetzungen.

Das Beste ist, ihr offenbart der ABH schnellstmöglich die wahre Geschichte, besorgt ein ETC Emergency Travellcertificate und er reist freiwillig aus und mit Visum legal wieder ein. Das wird zwar einiges Kosten und etwas Zeit in Anspruch nehmen aber eins kann ich dir versichern:
Die ABH wird erhebliche Probleme machen, auf euch werden erhebliche Kosten bei einem auf Verbleib im Bundesgebiet gerichtetes Begehren zukommen. Im Endeffekt werden Aus- und Wiedereinreise billiger kommen. Ihr werdet RA-Kosten  und erheblich Nerven sparen.
So bewertet die ABH eure Aufklärung positiv.

Bedenke bitte, die ABH fühlt sich zu Recht hintergangen und wird, wenn ihr nicht offensiv damit umgeht und alles schnellstmöglich bereinigt, alle Register ziehen. So mache ich es: Strafanzeige gegen den Betroffenen - vorliegend ist das schlecht weil er mit Sicherheit als Bewährungsauflage straffreie Führung hat -, Strafanzeige gegen die Mutter des Kindes, weil sie mit Sicherheit von der richtigen Identität wusste, Versagung eines AE-Antrages und und und... .

Und der Tipp mit der notarillen Identitätserklärung kannste dir sparen; in eurem Fall hilft nur ein echtes Dokument, um die ABH über die richtige Identität zu überzeugen.

Proll
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #33 - 01.02.2007 um 21:39:42
 
Hi,
grundsätzlich gibt es nur eins, da sind wir uns einig:
Outen. Allerdings würde ich erstmal die Lage sondieren,
ich kenne auch genug ABH'en, die da schon positiv ent-
schieden haben.

Zitat:
Strafanzeige gegen die Mutter des Kindes, weil sie mit Sicherheit von der richtigen Identität wusste, Versagung eines AE-Antrages und und und... .

Seit wann ist das Wissen strafbar? Solange sie keine
Beihilfe geleistet hat?

Zitat:
Und der Tipp mit der notarillen Identitätserklärung kannste dir sparen; in eurem Fall hilft nur ein echtes Dokument, um die ABH über die richtige Identität zu überzeugen.

Es ging bei dem Tipp nicht um die ABH, wenn ich nicht
irre, sondern um die Anerkennung der Vaterschaft. Und
auch hier habe ich schon mehrfach gehört, dass es ohne
Pass klappen kann, da es hierbei um den Menschen geht,
der anerkennt, nicht um seine Identität. Die Anerkennung
würde dann allerdings vom Standesamt nicht beigeschrieben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 01.02.2007 um 21:51:21
 
Mick schrieb am 01.02.2007 um 21:39:42:
Seit wann ist das Wissen strafbar? Solange sie keine
Beihilfe geleistet hat?


Na, dann will ich mal hoffen, dass sie nicht bei einer ABH oder einer anderen Behörde war und eine Erklärung abgegeben hat.

Mick schrieb am 01.02.2007 um 21:39:42:
Es ging bei dem Tipp nicht um die ABH, wenn ich nicht
irre, sondern um die Anerkennung der Vaterschaft. Und
auch hier habe ich schon mehrfach gehört, dass es ohne
Pass klappen kann, da es hierbei um den Menschen geht,
der anerkennt, nicht um seine Identität. Die Anerkennung
würde dann allerdings vom Standesamt nicht beigeschrieben.


Auch beim Heiraten geht es um den Menschen (sogenannte höchstpersönliche Angelegenheiten). Aber das geht mittlerweile auch nicht mehr ohne ID-Nachweis.
Aber das sollten Personenstandsrechtlicher besser wissen.

Mein Tipp ging aber auch in die Richtung, Kosten zu sparen, da ohnehin ein ID-Nachweis vorgelegt werden muss.
Entschuldigung, habe mal wieder nur praktisch gedacht ! Das ist auch mein Anspruch.

Proll
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 05.02.2007 um 19:40:09
 
Zitat:
Neben der Straftat für die er zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, hat e ja auch nunmehr Urkundendelikte und Verstöße gegen das AufenthG begangen.


Wenn das auch nicht direkt Sache der ABH ist, so kommt doch ein Bewährungswiderruf in Betracht.

Gruß, ULF
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