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Schwanger (Gelesen: 8.281 mal)
Keks23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 01.02.2007 um 16:37:40
 
inge schrieb am 01.02.2007 um 16:28:04:
Anerkennung:
Mit Duldung sicher möglich, ohne Pass u.U. aber schwierig, da die Identität des Anerkennenden ja feststehen muss.

Nein, er baut immer noch Mist
Bis jetzt (aber nicht ausschließlich):
- Asylmissbrauch
- Passunterdrückung
- Identitätsverschleierung
- Leistungserschleichung
- illegale Einreise
- Verstoss gegen Wohnortauflagen (?)
...
Sind alles Sachen, die schreien: "Ich will hierbleiben, egal was euer Gesetz sagt!". Immerhin hat er sich doch wohl einige Jahre (?) hier widerrechtlich aufgehalten nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde?
In der Zeit wird ja wohl irgendjemand sein Essen und seine Wohnung bezahlt haben, oder?



ok, du hast recht, er baut immernoch Mist..., aber wir sind ja gerade dabei alles zu klären und RICHTIG zu machen...
Ich hab einfach Angst den nächsten Schritt zu machen, weil es momentan das Schlimmste für mich wäre, wenn er in Abschiebehaft kommt, oder nicht da ist, wenn unser baby zur WElt kommt...  weinend

er bekommt Essensmarken vom Asylheim und wohnt auch dort.

er kann nicht abgeschoben werden, weil seine Duldung sagt, dass er aus Liberia ist... oder weil die von der ABH quasi wissen, dass die Identität falsch ist, es aber nicht beweisen können!?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #16 - 01.02.2007 um 16:44:43
 
Hi,

ich verstehe Deine Sporgen und Ängste, aber nehmen kann ich sie Dir nicht , das wird keiner hier können - die Anzahl der Verfehlungen Deines Freundes ist eben leider ziemlich erheblich. Da ist es schon möglich, dass er zunächst die BRD wieder verlassen muss - (wenn sich das so entwickeln sollte, sollte er im Übrigen nicht bis zur Abschiebung warten, sondern erklären, dass er "freiwillig" ausreist - das spart Euch für die Zukunft einen Haufen Ärger und Kosten.)

Ihr könnt dem nur entgegenwirken, wenn Ihr Euch offenbart und, wie ich nun schon mehrfach gepostet habe, aufrichtig und so überzeugend wie möglich dokumentiert, dass jetzt nur noch der legale Weg eingeschlagen wird und eigeninitiativ die Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Nur das kann (eventuell) helfen -

Ich wünsche Euch dabei (aufrichtig!!) Glück -

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Zkai
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Antwort #17 - 01.02.2007 um 16:46:07
 
Keks23 schrieb am 01.02.2007 um 16:37:40:
oder weil die von der ABH quasi wissen, dass die Identität falsch ist, es aber nicht beweisen können!?


Deshalb.

Das beste wäre wenn ihr den Schritt wagt und zur ABH geht.

Bei mir und vielen anderen Kollegen bringt das zumindest einen kleinen ersten Bonusgummipunkt.
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inge
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Antwort #18 - 01.02.2007 um 16:50:25
 
BTW, ich glaub mich an folgendes zu erinnern (aus einem kürzlichen Thread):

Von der nig. Botschaft kriegt er nur einen Pass, wenn er eine gültige nig. ID-Card (wie Perso?) hat. Hat er die nicht, kriegt er maximal Papiere, mit denen er nach Hause fliegen kann, aber keinen Pass. Die ID-Card muss definitv selbst vor Ort in Nigeria beantragt werden.
Wenn dem so wäre, käme er um eine Ausreise eh' kaum herum, da er ja nicht auf Dauer ohne gültigen Pass hier sein kann.

Kann das jemand bestätigen?


ich würde ihn übrigens mal fragen, ob er evtl schon mal mit seinem richtigen Name irgendwo in Europa war. Das würde ja dann in Zukunft auch rauskommen und dann sollte man das vielleicht auch gleich besser vorher beichten.
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Keks23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #19 - 01.02.2007 um 16:51:07
 
schweitzer schrieb am 01.02.2007 um 16:44:43:
Hi,

ich verstehe Deine Sporgen und Ängste, aber nehmen kann ich sie Dir nicht , das wird keiner hier können - die Anzahl der Verfehlungen Deines Freundes ist eben leider ziemlich erheblich. Da ist es schon möglich, dass er zunächst die BRD wieder verlassen muss - (wenn sich das so entwickeln sollte, sollte er im Übrigen nicht bis zur Abschiebung warten, sondern erklären, dass er "freiwillig" ausreist - das spart Euch für die Zukunft einen Haufen Ärger und Kosten.)

Ihr könnt dem nur entgegenwirken, wenn Ihr Euch offenbart und, wie ich nun schon mehrfach gepostet habe, aufrichtig und so überzeugend wie möglich dokumentiert, dass jetzt nur noch der legale Weg eingeschlagen wird und eigeninitiativ die Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Nur das kann (eventuell) helfen -

Ich wünsche Euch dabei (aufrichtig!!) Glück -

=schweitzer=



Danke! Sehr lieb von dir! Ich würd am liebsten noch heute hingehen, aber er ist gerade nicht hier...wegen des Heimwechsel...
aber morgen ist ja auch noch ein Tag... da erledigen wir das einfach... augen zu und durch... ich nehm besser taschentücher mit... die Leute bei der ABH sind alle sehr nett, außerdem soll man ja die Hoffnung nicht aufgeben...
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Keks23
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Antwort #20 - 01.02.2007 um 16:54:26
 
Zkai schrieb am 01.02.2007 um 16:46:07:
Deshalb.

Das beste wäre wenn ihr den Schritt wagt und zur ABH geht.

Bei mir und vielen anderen Kollegen bringt das zumindest einen kleinen ersten Bonusgummipunkt.



Das klingt gut! Können wir nicht einfach bei dir vorbeikommen  Zunge
Die Leute hier in MA sind auch sehr nett...
Hoffentlich gibts bei denen auch nen Bonusgummipunkt  Smiley

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Keks23
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Antwort #21 - 01.02.2007 um 16:57:06
 
inge schrieb am 01.02.2007 um 16:50:25:
BTW, ich glaub mich an folgendes zu erinnern (aus einem kürzlichen Thread):

Von der nig. Botschaft kriegt er nur einen Pass, wenn er eine gültige nig. ID-Card (wie Perso?) hat. Hat er die nicht, kriegt er maximal Papiere, mit denen er nach Hause fliegen kann, aber keinen Pass. Die ID-Card muss definitv selbst vor Ort in Nigeria beantragt werden.
Wenn dem so wäre, käme er um eine Ausreise eh' kaum herum, da er ja nicht auf Dauer ohne gültigen Pass hier sein kann.

Kann das jemand bestätigen?


ich würde ihn übrigens mal fragen, ob er evtl schon mal mit seinem richtigen Name irgendwo in Europa war. Das würde ja dann in Zukunft auch rauskommen und dann sollte man das vielleicht auch gleich besser vorher beichten.


oha, es wäre wichtig zu wissen ob das stimmt!!!!!!
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Noahpapa
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Antwort #22 - 01.02.2007 um 16:57:50
 
Hallo Keks,
ich kann hier Schweitzer und den anderen nur zustimmen. Aufklären und freiwillig raus. Ich kann aus eigener erfahrung sagen, das die Nigerianischen (Ghanaische usw.... Beamten nicht grad liebevoll mit "Abgeschobenen" umgehen. Erschwerend kommt hinzu, das er ja auch wahrscheinlich nicht über viel Barmittel (ja damit kann man Freundlichkeit in anderen Statten erkaufen) verfügt.

Hosen runter und ab ins kalte Wasser. Da wird sich dann heraus stellen wie gross das Vertrauen von seiner Seite in dich ist.

Viel Glück aus Ghana
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inge
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Antwort #23 - 01.02.2007 um 17:09:18
 
http://www.nigeriaembassygermany.org/index.php?option=com_content&task=view&id=3...

Im Falle des "lost passport" muss auf dem Dokument allerdings ein nig. Zeuge die Identität des Antragstellers bestätigen.
Auch bei allen anderen "cases" scheint es nicht auszureichen, wenn 'nur' eine Geb.Urkunde vorhanden ist - macht ja evtl. auch Sinn.
Allerdings würde ich da ggfs. mal direkt bei der Botschaft anfragen.
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Keks23
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Antwort #24 - 01.02.2007 um 17:17:05
 
Noahpapa schrieb am 01.02.2007 um 16:57:50:
Hallo Keks,
ich kann hier Schweitzer und den anderen nur zustimmen. Aufklären und freiwillig raus. Ich kann aus eigener erfahrung sagen, das die Nigerianischen (Ghanaische usw.... Beamten nicht grad liebevoll mit "Abgeschobenen" umgehen. Erschwerend kommt hinzu, das er ja auch wahrscheinlich nicht über viel Barmittel (ja damit kann man Freundlichkeit in anderen Statten erkaufen) verfügt.

Hosen runter und ab ins kalte Wasser. Da wird sich dann heraus stellen wie gross das Vertrauen von seiner Seite in dich ist.

Viel Glück aus Ghana
 


ja, ich hoffe, dass wir einen netten Beamten erwischen, aber bisher habe ich da zum Glück keine schlechten Erfahrungen gemacht.
ich werd ihn natürlich 100% unterstützen... meine Familie und Freunde sind natürlich auch alle für uns da und unterstützen uns.
Es muss halt nur mal dieser schmerzhafte Anfang gemacht werden...
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Keks23
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Antwort #25 - 01.02.2007 um 17:18:58
 
inge schrieb am 01.02.2007 um 17:09:18:
http://www.nigeriaembassygermany.org/index.php?option=com_content&task=view&id=3...

Im Falle des "lost passport" muss auf dem Dokument allerdings ein nig. Zeuge die Identität des Antragstellers bestätigen.
Auch bei allen anderen "cases" scheint es nicht auszureichen, wenn 'nur' eine Geb.Urkunde vorhanden ist - macht ja evtl. auch Sinn.
Allerdings würde ich da ggfs. mal direkt bei der Botschaft anfragen.


ich werd jetzt grad ganz 'nervös' vor lauter tatendrang, aber leider ist er gerade nicht hier und noch dazu kommt dass es schon so spät ist...
ich würd zu gern jetzt direkt anrufen...
wenn das morgen klappt, dass wir da einiges regeln, werd ich euch natürlich berichten was passiert ist.
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Keks23
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Antwort #26 - 01.02.2007 um 20:12:16
 
Also, ich diskutiere das gerade mit ihm durch.

er meint, er will erst sein birth certificate holen, bevor er zur ABH geht
(das könnt noch 2Wochen im längsten fall dauern)

haltet ihr das für sinnvoll?

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Antwort #27 - 01.02.2007 um 20:14:20
 
Keks23 schrieb am 01.02.2007 um 20:12:16:
Also, ich diskutiere das gerade mit ihm durch.

er meint, er will erst sein birth certificate holen, bevor er zur ABH geht
(das könnt noch 2Wochen im längsten fall dauern)

haltet ihr das für sinnvoll?


Hi,
ich halte es durchaus für sinnvoll, wenn er mit einen
Dokument, welches Hinweise auf die richtige Identität
gibt, zur ABH geht. Dürfte sicher als Good-Will ausge-
legt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Keks23
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Antwort #28 - 01.02.2007 um 20:20:55
 
Mick schrieb am 01.02.2007 um 20:14:20:
Hi,
ich halte es durchaus für sinnvoll, wenn er mit einen
Dokument, welches Hinweise auf die richtige Identität
gibt, zur ABH geht. Dürfte sicher als Good-Will ausge-
legt werden.


Das ging ja rasend schnell. Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!
ich bin total verwirrt wegen den ganzen behörden sachen...
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Antwort #29 - 01.02.2007 um 20:46:27
 
ronny schrieb am 01.02.2007 um 16:14:32:
Vaterschaftsanerkennung ist ohne Pass nicht möglich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



hallo und guten abend,

das stimmt so nicht ganz. wenn ihr zB zu einer/-m notar/-in geht, muss diese/-r sich von der identität überzeugen. das geht auf viele verschiedene arten: alter pass, ggf. sogar zeugen, und hängt vermutlich etwas von der/dem jeweiligen notar/-in ab.

(mir waren mal in südamerika meine dokumente abhanden gekommen, da hat sich sogar die botschaft durch die aussage meiner begleitung überzeugen lassen, mir nen neuen pass auszustellen, ohne weitere papiere - die waren ja alle weg).

viel erfolg, grüße, uli
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