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Schwanger (Gelesen: 7.928 mal)
Keks23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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01.02.2007 um 14:07:30
 
Hallo an alle!

Ich finde das Forum super. Hab mich gerade hier ein bißchen umgesehen und mich gleich wohl gefühlt.
Ich hoffe, dass ich hier ein paar Ratschläge zu meiner momentan Situation bekommen kann.
Hab schon versucht Rat bei Pro Familia zu bekommen, aber die kannten sich mit Ausländerrecht überhaupt nicht aus und bei Caritas ist die zuständige Dame momentan krank...

Zu meiner Situation:

Mein Freund und ich würden eigentlich gerne heiraten, da er aber keinen Pass hier hat und die Duldung auch noch auf einen falschen Namen ausgestellt ist, ist es für uns unmöglich zu heiraten.
Ehrlich gesagt würde ich auch gerne noch so 2Jahre warten und etwas Geld sparen, damit wir richtig schön feiern können, mit allem was dazu gehört!!!!!

Dazu kommt noch, dass er vorbestraft ist. Er hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen.

Ich bin jetzt auch noch schwanger und kugelrund (Baby kommt im März Smiley ) und das alles mit der Duldung nimmt mich irgendwie emotional voll mit.
Heute wurde er dann auch noch in ein anderes Asylheim verlegt...
Ich werde nächste Woche mal mit der Dame von der Heimleitung hier reden und fragen, ob keine Chance besteht, dass er wieder hierher zurück kommt.

Er kommt übrigens ursprünglich aus Nigeria.

Ich wollte euch nun fragen, ob ihr mir einen Ratschlag geben könnt, was ich jetzt als nächstes tun könnte.

Wir sind gerade dabei seine echten Papiere zu organisieren und ich glaube, dass wenn alles so weiter läuft, wir den Pass und Geburtsurkunde in 2Wochen hier haben.
Wenn wir diese Papiere hätten, kann er sich dann selbst anzeigen, wegen der Duldung mit falschem Namen?
Kann es zu Komplikationen kommen wegen der Bewährungsstrafe (die 2Jahre sind noch nicht vorbei)?
Brauchen wir einen Anwalt, der uns zur Ausländerbehörde begleitet?

Ich wohne momentan in Mannheim.
Vielleicht kann mir noch jemand einen Tipp für eine gute Beratungsstelle oder einen kompetenten Anwalt geben!?

Liebe Grüße
Keks23

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Keks23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.02.2007 um 14:34:30
 
oh, ich glaube ich hab mich geirrt. den pass bekommen wir nicht. Den müssten wir dann noch in Berlin bei der Nigeriaischen Botschaft beantragen...

am Besten bevor das baby da ist, oder?


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Antwort #2 - 01.02.2007 um 14:35:55
 
Vorab:
Die einzige (legale, alle illegalen Möglichkeiten kennt er ja selbst scheinbar sehr gut ...) Möglichkeit hierzubleiben ist über §28.1.3 -> Personensorge für einen minderjährigen Deutschen.
Dazu muss er die Vaterschaft des Kindes anerkennen (geht zB beim Jugendamt) und das kann auch schon vorgeburtlich erfolgen. Einen Anspruch auf einen Aufenthalt hat er VOR Geburt aber nicht.
Problematisch ist, dass die Anerkennung eine förmliche Sache ist, die unter anderem voraussetzt, dass die Identität klar ist -> Ohne gültigen Pass etc schwierig.

Zitat:
Wir sind gerade dabei seine echten Papiere zu organisieren und ich glaube, dass wenn alles so weiter läuft, wir den Pass und Geburtsurkunde

Das "organisieren" des Passes hilft evtl nicht. Wenn der Pass ausgestellt wird während er in D ist, dann ahndelt es sich um einen sog. Proxy Pass der ggfs nicht anerkannt wird. Siehe diesen thread:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1093522541/30

Das normale und richtige wäre in eurem Fall:
Zur ABH gehen und beichten. Freiwillige Ausreise anbieten (sobald Pass da ist) und ggfs ausreisen und mit FZF Visum wieder einreisen.
Das wirst du aber ja nicht wollen (und er schon mal gar nicht) deswegen würde ich auf jeden Fall schon mal zu 'nem Anwalt raten.
Ob und inwieweit da jetzt noch was kommt wegen Passunterdrückung, Leistungserschleichung, Bewährungsauflagen etc kann man momentan nicht sagen.
Grundsätzlich sind die ABHs in solchen Fällen aber nicht gerade glücklich dass man sie jahrelang verar... hinter's Licht geführt hat und allzu viel Entgegenkommen würde ich unter diesen Umständen nicht erwarten.

Jedenfalls wird die Situation nicht dadruch besser, dass man das Unvermeidliche noch weiter hinausschiebt (ABH-Beichte).
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schweitzer
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Antwort #3 - 01.02.2007 um 14:42:50
 
Hallo,

das ist ja eine ganz schön verzwackte Sache - leicht wird es nicht - diese "Prognose" wage ich mal. - Welche Auswirkungen seine Bewährungsstrafe und der jetzige Verstoß gegen das Ausländerrecht (durch die falschen Angaben) konkret haben, wird nur einzelfallbezogen zu klären sein.

Wenn es überhaupt irgendwie weitergehen soll, muss Dein Freund anfangen, reinen Tisch zu machen - sprich: Passbeschaffung, Vorlage einer richtigen (!) Geburtsurkunde sind der richtige Weg.

Damit könnte dann beim Jugendamt eine (vor-) Vaterschaftserklärung abgegeben werden (auch bereits vor der Geburt des Kindes). Du/Ihr solltet Euch überlegen, ob das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden soll - auch dazu wäre dann eine entsprechende Erklärung möglich. Auf dieser Basis könnte sich , wenn Dein Partner mit seinem deutschen Kind in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, ein Aufenthaltsrecht ableiten.

Ich formuliere hier aber bewusst im Konjunktiv!! - Erstens solltest Du Dir wirklich klar werden , was Du wirklich willst, inwieweit Du Deinem Partner vertraust usw. -Zum zweiten - mit der Duldung ist Dein Partner erst einmal ausreisepflichtig, und ich vermute mal, dass er bislang nur deshalb nicht abgeschoben werden konnte, weil er seine wahre Identität verschleiert hat (warum eigentlich???).

Für eine Beratung in Deiner Nähe (Anwaltstipps kann ich hier nicht geben) wende Dich mal an den Caritasverband Mannheim - Soweit ich weiß machen die Flüchtlings- und Ausländerberatung - ansonsten erkundige Dich auch bei den anderen Wohlfahrtverbänden.

Schöne Grüße -

=schweitzer=


Ergänzung:

Dein zweites Posting und das von inge waren schneller als ich - danach kann ich nur unterstreichen: Ohne Mitwirkung (spätestens jetzt) wird nichts gehen!!!
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Zkai
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Antwort #4 - 01.02.2007 um 14:44:23
 
Hallo Keks,

jo, der Pass sollte da sein bevor das Baby da ist, da er sich ja zur Zeit offensichtlich unter falschen Namen hier aufhält. Ansonsten gibt es nachher erhebliche Schwierigkeiten mit der Geburtsurkunde.

Ggfs. schon jetzt eine Vaterschaftsanerkennung machen beim Jugend- oder Standesamt und diese bei der ABH vorlegen, sowie schoneinmal bekannt geben wer er denn nun wirklich ist. Seine Daten werden wahrscheinlich erst geänder  wenn dann der Pass vorliegt, aber so kann man seine Rückkehr zur Wahrheitsliebe schonmal dokumentieren.

Klar gibts eine Strafanzeige für Identitätsverschleierung, falschen Angaben gegenüber Behörden, ggfs. Leistungserschleichung. Wie das mit der Bewährung aussieht kann ich nicht beurteilen.

Tja, wenn das Kind und der Pass dann da sind und ihr gemeinsam das Sorgerecht wahrnehmt gibts dann auch irgendwann eine Aufenthaltserlaubnis.

Alles mal davon ausgehend, dass du Deutsche bist.

Wenn er nicht in deiner Stadt wohnt, muß vor Erteilung einer AE evtl. noch eine Umverteilung zu dir beantragt werden. Die Duldung oder Aufenthaltsgestattung beinhalten eine Wohnsitzbeschränkung.

So, Gruß

Zkai


EDIT: Beim nächsten mal warte ich was länger mit dem antworten!  Zwinkernd
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Keks23
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Antwort #5 - 01.02.2007 um 16:11:41
 
Smiley Danke für die schnellen Antworten...

ich hab mich mittlerweile schon auf der homepage von der Nigerianischen Botschaft in Berlin etwas schlau gemacht was wir für den Pass alles brauchen.
Leider machen die keine Angaben wie lange man ungefähr auf einen Termin für solch einen neuen Pass warten muss.
Weiß das zufällig jemand hier?

@ Inge:
Ich weiß, dass es sich so anhört als wäre mein Freund nicht gerade ein netter Zeitgenosse und als würde er gerne illegale Wege gehen..., aber so ist er wirklich nicht. Er hat mal Mist gebaut und saß dafür auch über 3 Monate in Untersuchungshaft + Bewährungsstrafe... und das hat ihn wirklich eines Besseren belehrt.

@ schweitzer:
Jetzt steht nur noch die Sache mit der falschen Identität...
Ich weiß auch nicht warum er damit angefangen hat... wahrscheinlich weil er unter keinen Umständen zurück nach Nigeria wollte...

@Zkai:
Also das mit der Vaterschaftsanerkennung ist so ne Sache. Ich hab schon mit einer netten Dame vom Jugendamt? telefoniert und die meinte, dass sie keine Vaterschaftsanerkennung mit Duldungspapieren durchführen können.
Aber ich glaube sowas kann man auch beim Anwalt machen, oder?

Ich bin übrigens Deutsche.

Also der Plan ist jetzt erstmal :

- an die Geburtsurkunde ranzukommen... die ist wahrscheinlich schon hier, müssen wir nur noch abholen... hoffe ich zumind
- dann Vaterschaftsanerkennung
- ABH und alles berichten ??? oder das als Erstes? oder erst wenn Pass da?
- Berlin --> Nigerianische Botschaft: NEUER PASS

klingt das gut?
hab ich was Wichtiges vergessen?
Kuss Kuss Kuss


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Antwort #6 - 01.02.2007 um 16:14:32
 
Vaterschaftsanerkennung ist ohne Pass nicht möglich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #7 - 01.02.2007 um 16:18:02
 
Nigerianische (und viele andere Problemstaaten) GU's werden natürlich auch auf Echtheit geprüft.
siehe dazu auch
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/d...
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Keks23
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Antwort #8 - 01.02.2007 um 16:19:22
 
ronny schrieb am 01.02.2007 um 16:14:32:
Vaterschaftsanerkennung ist ohne Pass nicht möglich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



Wie sieht es aus, wenn wir eine Geburtsurkunde von ihm (natürlich die ECHTE!) vorlegen könnten?
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Antwort #9 - 01.02.2007 um 16:22:12
 
Hi,

der Pass ist das A und O, und der ABH reinen Wein einschenken solltet Ihr so schnell wie möglich und nicht erst wenn der Pass da ist. Geht da am besten zusammen hin - und versucht überzeugend zu vermitteln, dass Ihr jetzt bestrebt seid alles mit Eigeninitiative, im legalen Bereich und im Sinne Eures Kindes zu regeln.

Wie lange das mit dem Pass dauern kann, weiß ich nicht - nicht unwesentlich dürfte sein, dass für die Botschaft die Identität Deines Freundes sicher nachvollziehbar ist.

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Antwort #10 - 01.02.2007 um 16:24:35
 
Noahpapa schrieb am 01.02.2007 um 16:18:02:
Nigerianische (und viele andere Problemstaaten) GU's werden natürlich auch auf Echtheit geprüft.
siehe dazu auch
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/d...


Danke, hab ich mir gerade schnell durchgelesen... 4Monate Wartezeit allein um die Echtheit zu überpüfen...
ich bin doch so ungeduldig... würde das jetzt alles gern so schnell wie's geht hinter mich bringen...
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ronny
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Antwort #11 - 01.02.2007 um 16:26:30
 
Zitat:
Wie sieht es aus, wenn wir eine Geburtsurkunde von ihm (natürlich die ECHTE!) vorlegen könnten?


1. Wer sagt, dass das seine Geburtsurkunde ist  ?

2. Zumal er bislang eine andere Identität angegeben hat ?

Grüße
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Antwort #12 - 01.02.2007 um 16:27:01
 
schweitzer schrieb am 01.02.2007 um 16:22:12:
Hi,

der Pass ist das A und O, und der ABH reinen Wein einschenken solltet Ihr so schnell wie möglich und nicht erst wenn der Pass da ist. Geht da am besten zusammen hin - und versucht überzeugend zu vermitteln, dass Ihr jetzt bestrebt seid alles mit Eigeninitiative, im legalen Bereich und im Sinne Eures Kindes zu regeln.

Wie lange das mit dem Pass dauern kann, weiß ich nicht - nicht unwesentlich dürfte sein, dass für die Botschaft die Identität Deines Freundes sicher nachvollziehbar ist.

=schweitzer=


Alles klar. Dann werd ich ihn mir gleich am Mo schnappen und mit ihm zur ABH gehn.
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Antwort #13 - 01.02.2007 um 16:28:04
 
Anerkennung:
Zitat:
Diese kann in öffentlicher Urkunde beim Jugendamt, beim Amtsgericht, dem Standesbeamten oder vor dem Notar erklärt werden. Die Anerkennung darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

Mit Duldung sicher möglich, ohne Pass u.U. aber schwierig, da die Identität des Anerkennenden ja feststehen muss.

Zitat:
Er hat mal Mist gebaut

Nein, er baut immer noch Mist
Bis jetzt (aber nicht ausschließlich):
- Asylmissbrauch
- Passunterdrückung
- Identitätsverschleierung
- Leistungserschleichung
- illegale Einreise
- Verstoss gegen Wohnortauflagen (?)
...
Sind alles Sachen, die schreien: "Ich will hierbleiben, egal was euer Gesetz sagt!". Immerhin hat er sich doch wohl einige Jahre (?) hier widerrechtlich aufgehalten nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde?
In der Zeit wird ja wohl irgendjemand sein Essen und seine Wohnung bezahlt haben, oder?
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Antwort #14 - 01.02.2007 um 16:28:47
 
ronny schrieb am 01.02.2007 um 16:26:30:
1. Wer sagt, dass das seine Geburtsurkunde ist  ?

2. Zumal er bislang eine andere Identität angegeben hat ?

Grüße
Ronny Zwinkernd



Naja, eindeutig ein Punkt für dich  Zunge
So ein Mist!

Also als erstes zur ABH und alles beichten?
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