Hallo,
ist es möglich ca. 1-2 Monate nach Ablauf eines Visums für einen Sprachkurs, welches auch für Studienzwecke berechtigt hätte, ein Visum zur Eheschließung zu beantragen, oder muss hierbei ein gewisser zeitlicher Abstand vohanden sein?
Das ursprüngliche Visum ist Ende letzten Jahres abgelaufen. Da man den ursprünglichen Aufenthaltszweck (Sprachkurs) nicht für eine Heirat mißbrauchen wollte (man liest desöfteren, dass das dann bzgl. der
AE zu Problemen führen kann), wurde also offiziell ausgereist, und man möchte nun zum Zweck einer Heirat ganz offiziell wieder einreisen.
Der letzte Aufenthalt hat zusammenhängend 2 Jahre betragen und sämtliche Bescheinigungen der Sprachkurse liegen vor.
Ist es evtl. denkbar, dass auf Grund des ehemaligen Aufenthalts in Deutschland und nun vorhandener Deutsch-Kenntnisse ein schnellere Bearbeitung des Visums möglich ist, oder spielt das hierbei keine Rolle? Das ursprüngliche Visum hätte sogar verlängert werden können, falls unmittelbar nach dem Sprachkurs mit einem Studium begonnen worder wäre. Das hat aber aus speziellen Gründen leider nicht funkitoniert, und hätte sich dann auch wiederum nicht damit vertragen, dass das Visum ja nicht für eine Eheschließung ausgestellt wurde.
Gruß an das Forum
Kocherl