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Hat ein ausländischer Lehrer(Diplom) Chancen für D (Gelesen: 9.621 mal)
engel2006
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Antwort #30 - 31.01.2007 um 17:50:50
 
das wissen wir,er will dieses Visum nur damit er sich für seinen eigentlichen Beruf bewerben kann und dann wenn er in seinen Heimatland ist ein Visum für Arbeitsaufnahme beantragen kann. Wir wollen auch eine Familie gründen,und dann kann er ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen aber zu seinen deutschen Kind,weil ich nicht mehr heiraten will aber trotzdem eine Familie haben möchte,wir sind ohne Trauschein glücklich.

Lg
engel2006
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engel2006
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #31 - 01.03.2007 um 15:14:08
 
Hallo ich bins mal wieder,
ich war heute auf dem Amt um eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Ich habe sie auch bekommen obwohl die Beamtin gesagt hat das mein Gehalt nicht ausreichen wird,das würde ich ja noch verstehn,aber das was sie mir dann gesagt hat verschlug mir die Stimme,ich gebe es hier wortwörtlich wieder:

<Er kann sich doch ein Visum kaufen dann braucht er keine Verpflichtungserklärung>

das hat sie mir gesagt als ich ihr erklären wollte das er diese VE nur braucht um ein C3-Visum zubeantragen,und er selber genug Geld hat um seinen Lebenunterhalt zubestreiten und Krankenversichtert ist er auch.
Also was sollte das bitte mit der Aussage das er sich doch ein Visum kaufen kann. Ist das nicht Betrug wenn man einen Ausländer das anbietet das er sich sein Visum auch kaufen kann??

Lg
engel2006
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inge
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Antwort #32 - 01.03.2007 um 15:20:46
 
A: "Visum kaufen" könnte heißen:
Er kann doch eine Pauschalreise buchen, dann kümmert sich der Reiseveranstalter um das Visum. Oder er kümmert sich selbst um einen touristischen Aufenthalt (Hotelbuchung etc).

B: "Visum kaufen" könnte heißen:
"Ich bin frustriert, weil ich ständig vera*scht werde. Mach's doch einfach wie alle anderen und lass mich in Ruhe. Ich hab' eh' schon lange innerlich gekündigt"

Nehmen wir einfach an, es heißt A Zwinkernd
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Zeppelin
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Antwort #33 - 01.03.2007 um 15:52:25
 
Also eines verstehe ich hier nicht wirklich: Will er nun herkommen, um sich als Lehrer zu bewerben, oder um seinen Geschäften nachzugehen?

Bei ersterem - zumal an den eingangs genannten Bidungsinstituten - muss man zunächst ganz bestimmt nicht zwingend vor Ort sein.
Da sollten auch Bewerbungen per Internet / E-Mail oder eben auch mit der klassischen Post der erste Schritt sein. Dies geht auch vom Ausland aus.

Und wenn das zu gesteigertem Interesse des Instituts führt, würde dieses bestimmt auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausstellen und vermutlich im Bedarfsfall auch die VE übernehmen.

Oder stellt er sich das so vor, dass er von Tür zu Tür läuft, um dort anzuklopfen, ob er dort arbeiten könnte? Das funktioniert doch nicht.

Verfolgt er jedoch nunmehr seine selbständigen Geschäftsabsichten, weiß ich anhand der geringen Infolage dazu auch keinen Rat. (Mir fiele da zwar einiges Legale ein, aber das wäre sehr spekulativ.)

Ansonsten tippe ich ebenfalls auf Variante A, die Inge oben geschrieben hatte.

Grüße,
Zeppelin
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engel2006
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Antwort #34 - 01.03.2007 um 17:50:19
 
@inge:
leider hat er dafür zuwenig Geld,oder besser gesagt gar kein Geld,den man hat ihm sein ganzes Gespartes geklaut.

@Zeppelin:
er möchte jetzt erstmal sein Geschäft fortführen und ein Standbein für seine zukünftige Familie zuhaben,ich gehe ja auch arbeiten aber es reicht nicht aus.

Und ein Einreisevisum hat er schon,er braucht diese VE nur für den Antrag für ein C3-Visum.
Danke für eure Antworten

Lg
engel2006
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