Also eines verstehe ich hier nicht wirklich: Will er nun herkommen, um sich als Lehrer zu bewerben, oder um seinen Geschäften nachzugehen?
Bei ersterem - zumal an den eingangs genannten Bidungsinstituten - muss man
zunächst ganz bestimmt nicht zwingend vor Ort sein.
Da sollten auch Bewerbungen per Internet / E-Mail oder eben auch mit der klassischen Post der erste Schritt sein. Dies geht auch vom Ausland aus.
Und wenn das zu gesteigertem Interesse des Instituts führt, würde dieses bestimmt auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausstellen und vermutlich im Bedarfsfall auch die
VE übernehmen.
Oder stellt er sich das so vor, dass er von Tür zu Tür läuft, um dort anzuklopfen, ob er dort arbeiten könnte? Das funktioniert doch nicht.
Verfolgt er jedoch nunmehr seine selbständigen Geschäftsabsichten, weiß ich anhand der geringen Infolage dazu auch keinen Rat. (Mir fiele da zwar einiges
Legale ein, aber das wäre sehr spekulativ.)
Ansonsten tippe ich ebenfalls auf Variante A, die Inge oben geschrieben hatte.
Grüße,
Zeppelin