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Hat ein ausländischer Lehrer(Diplom) Chancen für D (Gelesen: 9.608 mal)
engel2006
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hat ein ausländischer Lehrer(Diplom) Chancen für D
27.01.2007 um 16:25:09
 
Hallo,
jetzt habe ich mal eine Frage und hoffe auf Antworten die mir und meinen Freund(Kameruner) helfen können.
Mein Freund hat hier in Deutschland studiert,und hat es auch hier abgeschlossen. Danach ist er erstmal für drei Jahre nach Hause gegangen um dort als Lehrer zuarbeiten,wie ich jetzt von ihm erfahren habe hat er zwei Staatsexamen hinter sich gebracht und ist obendrein noch ein Diplom,besser kann es ihm ja gar nicht gehen,da es hier in Berlin eine Staatliche Europäische Schule gibt die vorragig ausländische Lehrer einstellt,er unterrichtet in Französisch,Englisch und Geschichte und in anderen Fächern. jetzt meine Frage hätte er damit nicht bessere Chancen ein Visum zu bekommen,weil er ja im eigenlichem Sinne auch eine Fachkraft ist die in Deutschland sowieso gesucht werden. Und hier in Berlin hätte er gute Chancen an dieser Schule zu unterrichten,weil diese immer neue Lehrer sucht. Und kann er durch seinen Beruf eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen,da er ja für seinen Lebensunterhalt selber aufkommt ohne auf den Staat angewiesen zu sein. Krankenversichert ist er auch,wohnen wird er bei mir,und ich arbeite auch. Ich muss noch dazu sagen,momentan ist er noch Geschäftsmann,aber sein Hauptberuf ist Lehrer und diesen Beruf möchte er gerne weiter ausüben,wenn man ihn lässt,was wir sehr hoffen. Aber so wie es aussieht,hat er gute Chancen.
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.


Lg
engel2006


P.S. Falls der Beitrag niocht hier her passt bitte Verschieben,danke!!
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Antwort #1 - 27.01.2007 um 18:03:16
 
Die Frage ist schwer zu beantworten.
Mindestvoraussetzung wären wohl eine erfolgreiche Bewerbung mit einer Einstellungszusage und die Vorrangprüfung durch die ARGE.

Aber qualifizierte Lehrer für Englisch und Französisch gibt es hier (Berlin) recht viele, ebenso wie für Geschichte...
Man sollte also erst einmal versuchen, eine Einstellungszusage zu bekommen und dann darüber nachdenken, ob daraufhin ein Aufenthalt begründet werden kann.

Gruß,
Zeppelin
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Teuton77
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Antwort #2 - 27.01.2007 um 18:05:25
 
Vorerst, muss er in Deutschland rechtsgemäss einreisen. Ich gehe davon aus, dass 3 Jahren nach Studiumabschluss und entsprechenden Ausreise, ein Visum beantragt werden muss. Es geht nähmlich um ein Arbeitsvisum.

Das ganze Verfahren, welches normalerweise (für Antragssteller die sich schon in Deutschland rechtsgemäss aufhalten) vor der ABH  und der Arbeitsagentur (und nicht der ARGE, wie Zeppelin, sicherlich aus Versehen geschrieben hat) durchgegangen werden muss, beteilligt in diesem Fall auch die zuständige Deutsche Auslandsvertrettung (Konsulat, Botschaft), die jedoch mehr als Korrespondenzweiterleiter agiert, und weniger als Entscheidungsstelle. Der rest ist ähnlich am normalen Verfahren,  indem letztendlich zu einer Vorrangsprüfung durch die Arbeitsagentur gekommen wird, welche ihre Zustimmung zur Beschäftigung des Ausländer erteilen wird, oder auch nicht.

Nach der Einreise, im Falle der Erteilung eines Visums, wird dies zu einer Aufenthaltsgenehmigung gem. § 18 AufenthG umgewandelt, bzw. zu einer Niederlassungserlaubnis, gem. § 19 AufenthG, wenn der Antragsteller als "Hochqualifizierte" eingestufft werden darf.

Gruß,

Teuton77

PS Da die Voraussetzungen des §18 bzw. des §19 AufenthG schon im Moment der einreichung eines Visumsantrags erfüllt werden müssen, insbesondere das Vorliegen enies "konkreten Stellenangebots", stimme ich zur vorherigen aussage Zeppelins völlig zu!

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« Zuletzt geändert: 27.01.2007 um 18:21:15 von Teuton77 »  

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Antwort #3 - 27.01.2007 um 18:39:03
 
Kund muss auch davon gegeben werden, dass Ausländern deren Einreise "nur" aufgrund eines Visums zwecks Tourismus erlaubt wurde, bleibt die Einreichung eines solchen Antrags ausgeschlossen. Sprich: Man kann den Behörden nicht so einfach hintergehen, soll auch dies nicht versuchen!
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Antwort #4 - 27.01.2007 um 18:42:46
 
Danke für eure Antworten,mein Freund fliegt schon seit 15 Jahren hin und her,also reist er immer legal ein,und übrigens ist er schon 41,und schon ein alter hase was den Unterricht betrifft,und zeppelin,klar gibt es in Berlin Lehrer die Französisch unterrichten,aber ich habe geschrieben das er Chancen in der Staatlichen Europaschule hätte,weil diese überwiegend ausländische Lwehrer mit Muttersprache einstellen,und er wird sich auf alle Fälle bewerben und dann sehen was sie sagen,ich sehe für ihn gute Chancen,weil er ja nicht nur die Sprachen unterrichtet sondern noch andere Fächer. Jetzt warte ich mal ab bis er hier ist und dann werden wir bei der Senatsverwaltung anfragen,weil er sich da bewerben muss.

Lg
engel2006
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Antwort #5 - 27.01.2007 um 19:00:37
 
engel2006 schrieb am 27.01.2007 um 18:42:46:
...aber ich habe geschrieben das er Chancen in der Staatlichen Europaschule hätte,weil diese überwiegend ausländische Lwehrer mit Muttersprache einstellen,und er wird sich auf alle Fälle bewerben ...

Da gibt es ja auch noch diverse andere Bildungsinstitute in und um Berlin, die in Frage kämen...
Ich wollte Dir / Euch die Idee ja nicht ausreden.

Grüße,
Zeppelin
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engel2006
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Antwort #6 - 27.01.2007 um 19:03:35
 
Danke,zeppelin,nein so war es auch nicht gemeint,er ist für jede Schule dankbar nur will er eben nicht in einer Grundschule arbeiten,da wäre er fehl am Platze.

Lg
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Antwort #7 - 27.01.2007 um 19:05:40
 
Nur damit ich meine Kenntnisse weiterentwickeln kann, wenn ich fragen darf, was für ein Einreisetitel steht ihm zur Verfügung? Visum für Geschäftsreisende?

Wenn das der Fall ist, ich muss die Gültigkeit meines vorherigen Beitrags verstärken. Antragsstellung aufgrund eines solchen Visum, wird, soweit ich belegen konnte, unerlaubt!

Ein Visum ermöglicht die Einreise eines Ausländers, nur dann, wenn die Rückkehr vor der Ausstellungsagentur glaubhaft gemacht wird. Da ein Antrag auf eine AE (NE), bzw. Arbeitsgenehmigung gegen das Rückkehrwillen des Antragstellers spricht, kann das nicht nur zur unverzüglichen Absage dises Antrags, sondern auch zu erheblichen Schwierigkeiten im Fall eines künftigen Antrags zur Visumsausstellung führen. Ich rate ihm streng davon ab!

Wie gesagt: Zusage vom möglichen Arbeitgeber besorgen. Damit zur Botschaft (zum Konsulat) gehen.

Viel Glück!

Teuton77
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Antwort #8 - 27.01.2007 um 19:09:58
 
engel2006 schrieb am 27.01.2007 um 19:03:35:
Danke,zeppelin,nein so war es auch nicht gemeint,er ist für jede Schule dankbar nur will er eben nicht in einer Grundschule arbeiten,da wäre er fehl am Platze.

Lg
engel2006

Ich dachte da auch eher an z.B. das Sprachenzentrum der Humboldt-Uni, an die Viadrina in Ff/O oder ähnliches bzw. auch an private / privatwirtschaftliche Fach- und Hochschulen etc.
Ist schon klar: Die Gehälter an Grundschulen sind wohl nicht so toll, aber gerade dort wären Qualifikationen, wie die Deines Freundes bestimmt auch angebracht.

Viel Erfolg
Zeppelin
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Antwort #9 - 27.01.2007 um 19:10:36
 
Teuton lese meinen Beitrag mal bitte richtig,er reist schon seit 15 Jahren  mit Visum ein und hat bis jetzt keine Schwierigkeiten weil er hier ein Geschäft angemeldet hat,er arbeitet zur Zeit als Selbstständiger,nur will er jetzt seinen richtigen Beruf ausüben. Und er ist immer wieder ausgeflogen.

LG
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Antwort #10 - 27.01.2007 um 19:13:12
 
Danke Zeppelin,aber nach Frankfurt/Oder lasse ich ihn bestimmt nicht. Zwinkernd

Lg
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Antwort #11 - 27.01.2007 um 19:18:18
 
engel2006 schrieb am 27.01.2007 um 19:13:12:
Danke Zeppelin,aber nach Frankfurt/Oder lasse ich ihn bestimmt nicht. Zwinkernd

Lg
engel2006

Smiley aus Sorge um seine Sicherheit oder wegen der Konkurrenz der vielen attraktiven Studentinnen?
Bitte nicht falsch verstehen. Die Viadrina ist IMHO schon ziemlich exclusiv.

lG
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Antwort #12 - 27.01.2007 um 19:40:23
 
Aus Sorge um seine Sicherheit,wir wollen nämlich noch eine Familie gründen,deshalb lasse ich ihn nicht nach Frankfurt/Oder,und ich vertraue ihm er würde nie etwas mit so jungen Küken anfangen.

Lg
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Antwort #13 - 27.01.2007 um 20:24:55
 
Hab alles erneut gelesen. Meine Meinung hat sich dadurch nicht geändert. Wenn er mittels eines Visums nach Deutschland reist, soll er bei möglichen Bewerbungserfolg, ein NEUES VISUM, zwecks ARBEIT beantragen, da seine Einreise eine neue Begrundung hat, nähmlich die mögliche Entstehung eines Arbeitsverhältnises auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die Tatsache, dass er bisher nach Deutschland hin und her, angeblich unbegrenzt fliegen durfte, ändert diese Lage auch nicht: aufgrund seines bisherigen Visum (wenn es sich überhaupt um ein Visum handelt, und nicht um ein Aufenthaltstitel anderen Art), darf er nicht vor der ABH mit einem Antrag auf AE stehen.

Anderseits, wenn ihr sowieso eine Familie gründen mögt, wäre es nicht einfacher wenn ihr damit erst vorgeht?

Noch mal, viel Erfolg,

Teuton77
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Antwort #14 - 27.01.2007 um 20:30:34
 
Wenn er als Selbstsändiger auf dem deutschen Arbeitsmarkt zugelassen ist, dan besitzt er mit Sicherheit kein Visum, sondern schon entweder eine Aufenthaltsgenehmigung (AE), oder eine Niederlassungserlaubnis (NE). Wenn das der Fall ist, so habe ich keine Ahnung was für ein Ausländerrechtliches Problem ihr habt, d.h. worum es mit deinem ursprünglichen Beitrag ging.

 
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