astronic
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Hallo liebe Gemeinde,
im April möchte mich eine russische Freundin besuchen, mit der ich ein wenig durch Europa (genauer: verschiedene Schengen-Staaten) touren möchte. Dazu bräuchte sie natürlich ein Visum.
Das naheliegenste wäre dabei sicherlich, ein deutsches Schengen-Visum für Besuchsreisen zu beantragen. Nun ist es aber so, dass sie ganz im Osten von Russland (genauer: in der Primorje-Region) wohnt und sich das für sie zuständige Konsulat, bei dem sie persönlich vorsprechen müsste, in Novosibirsk befindet. Das hieße also, sie müsste vorher erst durch halb Russland nach Novosibirsk fliegen und dort ein paar Tage verbringen, bis sie dann das Visum bekäme. Etwas einfacher wäre es, wenn die deutsche Botschaft in Moskau das Visum ebenfalls ausstellen könnte (ich könnte ihr dort dann Gesellschaft leisten), aber soweit ich das richtig sehe, geht das leider nicht (oder doch?).
Da wir definitiv auch einige Zeit in Frankreich und Italien verbringen werden, überlege ich nun, ob man nicht vielleicht statt eines deutschen Schengen-Visums auch ein französisches oder italienisches Schengen-Visum beantragen könnte. Besonders von den Franzosen habe ich gehört, dass man ein Visum unter gewissen Umständen auch rein postalisch (d. h. ohne Vorsprechen) beantragen könnte, was natürlich die mit Abstand angenehmste Lösung wäre. Leider habe ich auf der Homepage des französischen auswärtigen Amtes dazu nichts Näheres gefunden.
Nun stellt sich natürlich ferner die Frage: Besuchsvisum oder Touristikvisum?
Wir werden bei unseren Aufenthalten außerhalb Deutschlands im Hotel übernachten, weswegen für diese Zeit die (soweit ich weiß notwendigen) Hotelbestätigungen kein Problem wären. Für die Zeit, die wir in Deutschland verbringen, wäre sie allerdings privat untergebracht. Ist unter diesen Umständen die Beantragung eines französischen oder italienischen (oder gar deutschen) Touristikvisums möglich? Oder muss dazu ein lückenloser Hotelaufenthalt in allen besuchten Ländern nachgewiesen werden? Wird einer der Visumstypen häufiger abgelehnt als der andere?
Bei einem ausländischen Besuchsvisum hingegen dürfte wohl nur Frankreich in Frage kommen, da ich eine dort lebende Freundin habe, welche die Einladung übernehmen könnte. Nun ist mir aber zu Ohren gekommen, dass die Erteilung eines französischen Visums nur dann postalisch geht, wenn es sich um ein Touristik- und nicht um ein Besuchsvisum handelt. Fakten dazu habe ich im Internet aber leider nicht finden können. Könnte ferner ein Deutscher die Verpflichtungserklärung für ein französisches Visum abgeben? Oder kann man für ein französisches Visum stattdessen eine Geldsumme zur Sicherheit hinterlegen?
Über alle dem steht natürlich noch die Tatsache, dass man das Visum desjenigen Landes beantragen sollte, in welchem man sich am längsten aufhält. Nur: Das wissen wir noch gar nicht so genau. Ist da mit Problemen bei der Ausreise zu rechnen, wenn man ein paar Tage länger in einem anderen Land war als in dem Land, dessen Visum man hat?
Ihr seht also, ich bin mehr als verwirrt, ob und wie ich meiner russischen Bekannten den kostspieligen und zeitraubenden Aufenthalt in Novosibirsk ggf. ersparen und (viel wichtiger) sicherstellen kann, dass sie überhaupt ein Visum bekommt und wäre daher für jede Hilfe sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus!
Grüße, Stefan
PS.: Soweit ich das sehe, darf das deutsche Konsulat eine Visaerteilung ohne Begründung verweigern und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Nun wäre es natürlich extrem unglücklich, wenn die ganze Reise gebucht wäre und meine Bekannte nach Novosibirsk flöge, nur um den Antrag dann abgelehnt zu bekommen. Kann es da praktisch zu Problemen kommen, z. B. wegen genereller Bedenken, eine 28jährige alleinstehende Frau zu einem Privatbesuch bei einem deutschen Mann einreisen zu lassen?
Ist es zudem bei der Beantragung eines deutschen Schengen-Visums möglich, dass die Verpflichtungserklärung von einer anderen Person kommt als vom Einladenden (also Verpflichtungerklärung von meinen Eltern, Einladung und Wohnort in Deutschland von mir)?
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