Zeppelin schrieb am 06.07.2007 um 17:56:53:Über trixies Kritik hinaus verstehe ich nicht, weshalb Deine Mutter Deine Freundin gegenüber einer behörde mit Vornamen benennen sollte. Das ist ja schließlich keine Einladung zu einem Kindergeburtstag.
Danke, da hast du Recht.
Zitat:Nur als Bsp. für eine dieser Phrasen würde es
IMHO deutlich klarer wirken, wenn man schreibt, dass man dafon überzeugt ist, dass der Gast das geltende Recht ebenso respektiert und beachtet, wie der Sohn gegenüber dem Russichen Staat während seines Besuchsaufenthaltes dort - nämlich ohne jeden Grund zur Beanstandung.
Das wiederum würde die Frage aufwerfen, warum meine Mutter sich denn da so sicher sein kann. Schließlich kennen die beiden sich gar nicht. Ich habe den Passus deshalb jetzt ersatzlos gestrichen. Ich hoffe, das ist in Ordnung so.
Zitat:Aber was soll's? So langsam habe ich den Eindruck, dass hier allzuviel Angst im Spiel ist, weil z.B. die Art der Kontaktaufnahme zuweilen als nicht seriös angesehen wird, o.ä.
Ja, ich bin in der Tat recht ängstlich, sonst würde ich hier nicht um eure Zeit bitten, meine zahlreichen Entwürfe zu kommentieren. Die zugrundeliegende Angst kommt aber eher daher, dass das Nichterteilen eines Visums eine mittlere Katastrophe wäre. Nicht nur unbedingt deshalb, weil wir uns bei Nichterteilung irgendwo anders (Türkei) treffen müssten, sondern vor allem auch, weil eine Ablehnung zur Folge hätte, dass sie so schnell nirgends mehr ein Schengen-Visum bekäme. Und da ich es nicht für unwahrscheinlich erachte, dass ich diese Frau irgendwann mal heiraten werde, hat das Ganze für mich natürlich besondere persönliche Bedeutung.
Zitat:Dazu kann ich nur sagen: Spielt mit offenen Karten, anstatt Euch irgend welche Storys auszudenken.
Sollte sie im Interview gefragt werden, wie wir uns kennenlernten, wird sie selbstverständlich die Wahrheit erzählen. Es könnte aber natürlich auch sein, dass das Interview nach zwei Standardfragen zu Ende ist und der deutsche Konsulatsmitarbeiter, der über das Visum entscheidet, fast ausschließlich nach den Unterlagen urteilt. Und für den Fall möchte ich halt ungern schlafende Hunde wecken ("Soso, Internet-Bekanntschaft, die lade ich mir aber lieber noch mal persönlich vor").
Mein revidierte Fassung des Begleitschreibens schaut nun wie folgt aus:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Frau ... revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen. Geplant ist u. a. das Oktoberfest in München, die Zeche Zollverein in Essen, das Bergbaumuseum in Bochum, den Duisburger Zoo und den Serengeti-Park in Hodenhagen zu besuchen, eine Fahrradtour durchs Münsterland zu unternehmen und den Spuren der Römer in Köln und Trier zu folgen. Ferner sind Ausflüge nach Hamburg und Berlin geplant.
Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.
Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
...
Auch wenn mich langsam ein schlechtes Gewissen plagt, euch mit der x-ten Fassung meine Begleitschreibens zu malträtieren: Stecken in dieser Fassung noch irgendwelche Fallstricke? Ist die Auswahl der geplanten Aktivitäten inhaltlich so in Ordnung und vom Umfang her ausreichend? Die Einladung erfolgt nach Bochum und die meisten der genannten Aktivitäten liegen in der Nähe.
Vielen, vielen Dank!
Grüße,
Stefan