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Schengen-Visum für Russin (Gelesen: 18.714 mal)
Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #30 - 06.07.2007 um 17:56:53
 
Da muss ich trixie zustimmen. (siehe auch meine AW im Parallel-Fred im Nachbarforum.)

Über trixies Kritik hinaus verstehe ich nicht, weshalb Deine Mutter Deine Freundin gegenüber einer behörde mit Vornamen benennen sollte. Das ist ja schließlich keine Einladung zu einem Kindergeburtstag.

Der Beispieltext, auf den Du astronic, Dich bezogen hast, enthielt schon sehr wohl überlegte Formulierungen, die sich mehfach bewährt haben und in allen seriösen Fällen auch zum Erfolg beigetragen hatten.
Dahingegen erscheinen mir so substanzlose Beteuerungen, wie (sinngemäß) ich verspreche, dass ich zu meiner VE stehe und für die Gesundheit meines Gastes sorgen werde eher fragwürdig und würden zumindest bei mir sofort Misstrauen erwecken.

Nur als Bsp. für eine dieser Phrasen würde es IMHO deutlich klarer wirken, wenn man schreibt, dass man dafon überzeugt ist, dass der Gast das geltende Recht ebenso respektiert und beachtet, wie der Sohn gegenüber dem Russichen Staat während seines Besuchsaufenthaltes dort - nämlich ohne jeden Grund zur Beanstandung.

Aber was soll's? So langsam habe ich den Eindruck, dass hier allzuviel Angst im Spiel ist, weil z.B. die Art der Kontaktaufnahme zuweilen als nicht seriös angesehen wird, o.ä.

Dazu kann ich nur sagen: Spielt mit offenen Karten, anstatt Euch irgend welche Storys auszudenken.

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #31 - 06.07.2007 um 18:14:56
 
Zeppelin schrieb am 06.07.2007 um 17:56:53:
Der Beispieltext, auf den Du astronic, Dich bezogen hast, enthielt schon sehr wohl überlegte Formulierungen, die sich mehfach bewährt haben und in allen seriösen Fällen auch zum Erfolg beigetragen hatten.


Es ist natürlich für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar wovon ihr redet, wenn hier Beiträge von anderen Foren zitiert werden.

Zitat:
Dazu kann ich nur sagen: Spielt mit offenen Karten, anstatt Euch irgend welche Storys auszudenken.


Ehrlich währt am längsten.

trixie

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Antwort #32 - 07.07.2007 um 02:01:41
 
trixie schrieb am 06.07.2007 um 10:17:14:
Diesen Passus finde sehr überzogen.
Zitat:
Das ist m. M. nach auch doppelt gemoppelt, da das bei der VE bereits zur Kenntnis genommen wurde.
Ja, nach nochmaligem Drübernachdenken gebe ich dir Recht. Die entsprechenden Stellen habe ich ersatzlos gestrichen. Das Begleitschreiben soll sich ja um Gottes Willen nicht negativ auswirken.

Danke für die Hinweise!

Grüße,
Stefan
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Antwort #33 - 07.07.2007 um 02:18:14
 
Zeppelin schrieb am 06.07.2007 um 17:56:53:
Über trixies Kritik hinaus verstehe ich nicht, weshalb Deine Mutter Deine Freundin gegenüber einer behörde mit Vornamen benennen sollte. Das ist ja schließlich keine Einladung zu einem Kindergeburtstag.
Danke, da hast du Recht.

Zitat:
Nur als Bsp. für eine dieser Phrasen würde es IMHO deutlich klarer wirken, wenn man schreibt, dass man dafon überzeugt ist, dass der Gast das geltende Recht ebenso respektiert und beachtet, wie der Sohn gegenüber dem Russichen Staat während seines Besuchsaufenthaltes dort - nämlich ohne jeden Grund zur Beanstandung.
Das wiederum würde die Frage aufwerfen, warum meine Mutter sich denn da so sicher sein kann. Schließlich kennen die beiden sich gar nicht. Ich habe den Passus deshalb jetzt ersatzlos gestrichen. Ich hoffe, das ist in Ordnung so.

Zitat:
Aber was soll's? So langsam habe ich den Eindruck, dass hier allzuviel Angst im Spiel ist, weil z.B. die Art der Kontaktaufnahme zuweilen als nicht seriös angesehen wird, o.ä.
Ja, ich bin in der Tat recht ängstlich, sonst würde ich hier nicht um eure Zeit bitten, meine zahlreichen Entwürfe zu kommentieren. Die zugrundeliegende Angst kommt aber eher daher, dass das Nichterteilen eines Visums eine mittlere Katastrophe wäre. Nicht nur unbedingt deshalb, weil wir uns bei Nichterteilung irgendwo anders (Türkei) treffen müssten, sondern vor allem auch, weil eine Ablehnung zur Folge hätte, dass sie so schnell nirgends mehr ein Schengen-Visum bekäme. Und da ich es nicht für unwahrscheinlich erachte, dass ich diese Frau irgendwann mal heiraten werde, hat das Ganze für mich natürlich besondere persönliche Bedeutung.

Zitat:
Dazu kann ich nur sagen: Spielt mit offenen Karten, anstatt Euch irgend welche Storys auszudenken.
Sollte sie im Interview gefragt werden, wie wir uns kennenlernten, wird sie selbstverständlich die Wahrheit erzählen. Es könnte aber natürlich auch sein, dass das Interview nach zwei Standardfragen zu Ende ist und der deutsche Konsulatsmitarbeiter, der über das Visum entscheidet, fast ausschließlich nach den Unterlagen urteilt. Und für den Fall möchte ich halt ungern schlafende Hunde wecken ("Soso, Internet-Bekanntschaft, die lade ich mir aber lieber noch mal persönlich vor").

Mein revidierte Fassung des Begleitschreibens schaut nun wie folgt aus:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Frau ... revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen. Geplant ist u. a. das Oktoberfest in München, die Zeche Zollverein in Essen, das Bergbaumuseum in Bochum, den Duisburger Zoo und den Serengeti-Park in Hodenhagen zu besuchen, eine Fahrradtour durchs Münsterland zu unternehmen und den Spuren der Römer in Köln und Trier zu folgen. Ferner sind Ausflüge nach Hamburg und Berlin geplant.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Auch wenn mich langsam ein schlechtes Gewissen plagt, euch mit der x-ten Fassung meine Begleitschreibens zu malträtieren: Stecken in dieser Fassung noch irgendwelche Fallstricke? Ist die Auswahl der geplanten Aktivitäten inhaltlich so in Ordnung und vom Umfang her ausreichend? Die Einladung erfolgt nach Bochum und die meisten der genannten Aktivitäten liegen in der Nähe.

Vielen, vielen Dank!

Grüße,
Stefan
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Antwort #34 - 07.07.2007 um 07:01:13
 
astronic schrieb am 07.07.2007 um 02:18:14:
Geplant ist u. a. das Oktoberfest in München, die Zeche Zollverein in Essen, das Bergbaumuseum in Bochum, den Duisburger Zoo und den Serengeti-Park in Hodenhagen zu besuchen, eine Fahrradtour durchs Münsterland zu unternehmen und den Spuren der Römer in Köln und Trier zu folgen. Ferner sind Ausflüge nach Hamburg und Berlin geplant


Die Aufzählung der ganzen geplanten Aktivitäten führt zu einer Vielzahl von Fallstricken. Durch geschickte Fragen, könnte der Botschaftsmitarbeiter herausfinden, ob deine Freundin daran überhaupt Interesse hat.

Der Visumsantrag ist eine Sache, die nach Aktenlage entschieden entschieden wird. Demzufolge, sollte auch das Begleitschreiben ohne großen Schnickschnack verfaßt sein.

Zitat:
Die zugrundeliegende Angst kommt aber eher daher, dass das Nichterteilen eines Visums eine mittlere Katastrophe wäre.


Und das spiegelt sich in dem Begleitschreiben wieder, in dem krampfhaft versucht wird, den Besuch in Deutschland rechtzufertigen.

trixie
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Antwort #35 - 07.07.2007 um 09:12:29
 
trixie schrieb am 07.07.2007 um 07:01:13:
Die Aufzählung der ganzen geplanten Aktivitäten führt zu einer Vielzahl von Fallstricken. Durch geschickte Fragen, könnte der Botschaftsmitarbeiter herausfinden, ob deine Freundin daran überhaupt Interesse hat.
Das ließe sich notfalls ja dadurch beheben, dass ich ihr die genannten Dinge vorher näherbringe, so dass sie Bescheid weiß.

Zitat:
Der Visumsantrag ist eine Sache, die nach Aktenlage entschieden entschieden wird. Demzufolge, sollte auch das Begleitschreiben ohne großen Schnickschnack verfaßt sein.
Meinst du die Aufzählung der geplanten Aktivitäten oder siehst du noch anderswo Schnickschnack? Würdest du die Aufzählung kürzen oder ganz entfernen?

Zitat:
Und das spiegelt sich in dem Begleitschreiben wieder, in dem krampfhaft versucht wird, den Besuch in Deutschland rechtzufertigen.
Ja, ich befürchte, da hast du Recht. Mittlerweile überlege ich gar, ob es vielleicht besser wäre, ganz auf das Begleitschreiben zu verzichten, bevor ich da noch Unheil mit anrichte. Oder meinst du das Begleitschreiben ohne (oder mit weniger) aufgelisteten Aktivitäten könne nicht schaden?

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan
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Antwort #36 - 07.07.2007 um 09:18:44
 
Da muss ich Trixie Recht geben.

Und es ist ohnehin schon schwer bis quasi unmöglich für eine junge Russin ohne schwerwiegende Bindung (Kind welches dort bleibt oder einen SUPER Job) ein Visum zu bekommen.
Meine jetzige Frau hat damals auch nur ein Visum bekommen, nachdem ich mit der Botschaft telefoniert hatte und es ist fast ein Wunder, dass sie es überhaupt bekommen hat.
Am Flughafen in Berlin wurde sie trotz VE festgehalten, weil sie kein Geld dabei hatte.Erst als ich dazu gerufen wurde und genau dasselbe sagte wie sie bereits den Polizisten mitgeteilt hatte dass sie kein Geld braucht, weil sie mein Gast ist, lies man sie gehen.
Sorry, will hier nicht den schwarzen Peter an die Wand malen aber es ist gut, dass Du dich hier genau informierst, denn man will ja möglichst alle Fehler vermeiden.
Wünsche euch gutes Gelingen!
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Antwort #37 - 07.07.2007 um 09:22:20
 
Ganz mußt du sicherlich nicht auf das Schreiben verzichten, sondern dich nur auf das Wesentliche konzentrieren.

Schreibe nicht "von ihr und ihrer Familie", sondern "von Familie xy" erwiesene ...  Die Familie schließt ja deine Bekannte automatisch mit ein.

Bis dahin ...."um ihr unsere Heimat zu zeigen" sehe ich das Schreiben als ok an. Den nachfolgenden Text würde ich weglassen. Absätze 2 und 3 sind wieder ok.

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Antwort #38 - 08.07.2007 um 08:13:02
 
zzzmick schrieb am 07.07.2007 um 09:18:44:
Und es ist ohnehin schon schwer bis quasi unmöglich für eine junge Russin ohne schwerwiegende Bindung (Kind welches dort bleibt oder einen SUPER Job) ein Visum zu bekommen.
Jung? Naja, sie ist 29. Und sie hat einen Job als Übersetzerin bei einer japanischen Firma.

Zitat:
Meine jetzige Frau hat damals auch nur ein Visum bekommen, nachdem ich mit der Botschaft telefoniert hatte und es ist fast ein Wunder, dass sie es überhaupt bekommen hat.
Wie alt war deine Frau damals? Und was hast du denen am Telefon erzählt?

Zitat:
Am Flughafen in Berlin wurde sie trotz VE festgehalten, weil sie kein Geld dabei hatte.Erst als ich dazu gerufen wurde und genau dasselbe sagte wie sie bereits den Polizisten mitgeteilt hatte dass sie kein Geld braucht, weil sie mein Gast ist, lies man sie gehen.
Uh, vielleicht sollte ich besser meine Mutter als offizielle Einladerin auch mit zum Flughafen nehmen. Hat deine Frau am Flughafen die VE und die Krankenversicherung dabei gehabt? In welchem Jahr spielte sich das alles ab?

Zitat:
Sorry, will hier nicht den schwarzen Peter an die Wand malen aber es ist gut, dass Du dich hier genau informierst, denn man will ja möglichst alle Fehler vermeiden.Wünsche euch gutes Gelingen!
Vielen Dank! Wenn es schon schiefgehen sollte, dann will man wenigstens alles getan haben.

Vielen Dank für deine Antwort!

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Stefan
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Antwort #39 - 08.07.2007 um 08:17:05
 
trixie schrieb am 07.07.2007 um 09:22:20:
Ganz mußt du sicherlich nicht auf das Schreiben verzichten, sondern dich nur auf das Wesentliche konzentrieren.
Danke! Die Anmerkungen habe ich jetzt eingebaut. Das Schreiben ist zwar (nach mehrfachem hin und her) mittlerweile erschreckend unspektakulär, aber dafür dürfte es hoffentlich keinesfalls schädlich sein.

Es schaut jetzt wie folgt aus: Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von Familie ... erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Frau ... revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Ich hoffe, das ist jetzt wirklich die finale Version, die ich Montag oder Dienstag abschicken kann. Falls noch jemand Bedenken hat, wäre ich natürlich trotzdem sehr dankbar, wenn er diese äußern würde.

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Antwort #40 - 08.07.2007 um 10:08:34
 
astronic schrieb am 08.07.2007 um 08:17:05:
Danke! Die Anmerkungen habe ich jetzt eingebaut. Das Schreiben ist zwar (nach mehrfachem hin und her) mittlerweile erschreckend unspektakulär, aber dafür dürfte es hoffentlich keinesfalls schädlich sein.
 


So sollte es auch sein, denn es soll ja nicht für James Bond Film benutzt werden, oder?

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Antwort #41 - 08.07.2007 um 16:58:41
 
Jung? Naja, sie ist 29. Und sie hat einen Job als Übersetzerin bei einer japanischen Firma.
Das ist jung - ich sage mal, alles unter 40 ist jung, die hiesigen Behörden machen sich halt grundsätzlich bei den diskriminierten Gruppen Sorgen über die Rückkehrbereitschaft...

Wie alt war deine Frau damals? Und was hast du denen am Telefon erzählt? Naja, ich kann hier nicht ins Detail gehen, weil wir demnächst die schreckliche Behandlung in den Medien preisgeben werden und das wird einige Stühle rütteln, ich sag nur, dass ihr Besuch wirklich als nur touristisch geplant war, denn wir lernten uns kennen , ich hab sie besucht, sie wollte mich besuchen und wir wollten wirklich erstmal nur sehen, wie wir zurecht kommen. Wir haben immer die Wahrheit gesagt und trotzdem lief einiges schief, der Richter sagte uns, er glaubt uns aber aufgrund Joshka Fischer Vsium Affäre und der vielen osteuropäischen Prostituierten seie man jetzt besonders scharf und müsse an uns ein Exempel statuieren...

Uh, vielleicht sollte ich besser meine Mutter als offizielle Einladerin auch mit zum Flughafen nehmen. Hat deine Frau am Flughafen die VE und die Krankenversicherung dabei gehabt? In welchem Jahr spielte sich das alles ab? Ja...wäre besser, man kann nie wissen. Sie hatte natürlich VE, Krankenversichereung und eine EC karte dabei, aber das war denen egal...es war 2005

Vielen Dank! Wenn es schon schiefgehen sollte, dann will man wenigstens alles getan haben. Ja, bereite Dich gut vor. Die meisten Fehler machen Leute aus Unwissenheit, Gutgläubigkeit und Vertrauen in die Umstände.

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Antwort #42 - 08.07.2007 um 17:00:52
 
Die Version des Briefes ist gut, nicht so viele Details aber zeigt, dass man sich für Gastfreundschaft revanchieren will, ist sachlich und informativ, ich würde es dabei belassen, Gruss, ZZZmick
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Antwort #43 - 28.07.2007 um 22:05:06
 
Vielen Dank noch mal! Das Schreiben habe ich jetzt abgeschickt und es ist dank DHL Express mitsamt der anderen Unterlagen auch schon angekommen.

Leider ergaben sich beim Zusammenstellen der Unterlagen noch einige Unklarheiten:

1) Im Merkblatt "Hinweise zum Visumsantragsverfahren" des Konsulats Nowosibirsk heißt es:
Zitat:
Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als sechs Monate) und ist in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter vorzulegen. Es muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Eine Fotomustertafel finden Sie im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html. Das Foto ist NICHT auf dem Visumsantrag anzubringen.

Dem Text nach, ist ein normales, vernünftiges Passbild gefragt. Die verlinkte Fotomustertafel zeigt jedoch die Bestimmungen zu den neuen deutschen biometrischen Reisepässen, deren Kriterien weitaus strikter sind (bin selbst mal mit einem vom Fotographen gemachten Foto zurückgewiesen worden, weil meine Stirn zu sehr glänzte). Findet bereits eine biometrische Erfassung der Fotos für Visa statt, so dass wir den strengeren Kriterien genügen müssen (was spaßig würde, da kein russischer Fotograph die Schablonen haben dürfe) oder reicht in der Tat ein normales, vernünftiges Passbild?

2) Im Visumsantrag (http://preview.tinyurl.com/ytusa4) heißt es unter Punkt 5: "ID-Nummer (fakultativ)". Was meinen die damit?

3) Im Antrag unter Punkt 36 wird gefragt: "Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes während Ihres Aufenthaltes". Als Ankreuzmöglichkeiten stehen u. a. zur Wahl "Bar", "Unterkunft" und "Reise- und/oder Krankenversicherung. Gültig bis:". Hier bin ich gleich aus mehreren Gründen stutzig. Unter Frage 35 wird ja danach gefragt, wer für die Kosten aufkommt (das bin ich als Einladender). Bezieht sich die Frage nach den Mitteln nun darauf, wie ich gedenke, für den Lebensunterhalt meines Gastes aufzukommen (das wäre die logisch richtige Interpretation, aber sehr merkwürdig)?

Und falls es doch so gemeint ist, dass das Konsulat wissen will, wie mein Gast für den Lebensunterhalt aufkommt (was ja eigentlich nicht nötig sein sollte, da wie in Frage 35 klargestellt, ich eh alles bezahle): Was kreuzen wir da an? Ist mit "Unterkunft" gemeint, dass sie bei mir wohnen und von daher mitversorgt wird (sollten wir also Unterhalt ankreuzen)? Kann es sein, dass wenn wir "Bar" ankreuzen, meine Freundin bei der Einreise darauf überprüft wird, ob sie genug Bargeld dabei hat? Und inwiefern hat "Reise- und/oder Krankenversicherung" überhaupt etwas damit zu tun, wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll?

4) Frage 24 (einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise?) im Antrag bezieht sich auf die Anzahl der Einreisen ins Schengen-Gebiet, nicht auf die Anzahl der Einreisen nach Deutschland, oder?


Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan
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Antwort #44 - 23.09.2007 um 15:54:02
 
Wir haben das Visum! Smiley Vielen, vielen Dank noch einmal allen! Wer in der Nähe von Dortmund weilt und mal Lust auf ein Bier hat, kann gerne Bescheid geben. Smiley Auch wer mal selbst mit dem Konsulat in Nowosibirsk zu tun hat, kann sich gerne an mich wenden.

Die Abwicklung in Nowosbirsk war freundlich und korrekt, wir haben keinen Grund zur Klage. Im Interview haben wir wahrheitsgemäß gesagt, dass ich es eigentlich bin, der sie einlädt, obwohl meine Mutter die Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Das war kein Problem.

Ich sehe es richtig, dass wir, wenn wir von Deutschland aus mit dem Auto mal nach Frankreich fahren, einfach so reinfahren dürfen, ohne uns einen besetzten Grenzkontrollposten zwecks Stempel suchen zu müssen, oder?

Grüße,
Stefan
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