So, nach einigen Hinweisen, noch einmal eine neue Fassung:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei $Vorname revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom ... bis zum ... zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.
Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und $Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird. Ich bin mir der mit der Verplichtungserklärung verbundenen Pflichten bewusst, während ihres Aufenhaltes für $Vornames Unterkunft und Gesundheit zu sorgen. Ich bitte Sie, $Vorname den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.
Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
...
Für Einwände und Verbesserungsvorschläge bin ich wie immer sehr dankbar. Kann ich das mit den "mit der
VE verbundenen Pflichten" so schreiben? Die mit der
VE verbundenen Pflichten gehen ja noch über Unterkunft und Gesundheit hinaus. Nicht, dass da jemand denkt, wir wären uns der anderen Pflichten nicht bewusst.
Ferner bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass "30 Tage" wohl eine magische Grenze bei der Visumsbeantragung ist. Nun wollten wir ja ursprünglich für 31 Tage beantragen, werden das aber nun auf 30 Tage reduzieren. Krankenversicherung und
VE gehen aber trotzdem über die ganzen 31 Tage, aber das ist hoffentlich kein Problem, oder?
Allen Antwortenden vielen Dank!
Grüße,
Stefan