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Schengen-Visum für Russin (Gelesen: 18.707 mal)
astronic
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Antwort #15 - 03.07.2007 um 00:49:52
 
In den letzten Monaten gab es wenig Neues, da sich der Deutschlandbesuch meiner Russin aus beruflichen Gründen auf Oktober verschoben hat. Wir planen nun, ein deutsches Besuchsvisum zu beantragen. Einen Termin beim Konsulat haben wir für die erste Augusthälfte.

Sollte ich beim freiwilligen Nachweis ihrers Arbeitsplatzes und ihres Immobilienbesitzes die Dokumente auf Deutsch übersetzen lassen? Oder ist es in Ordnung, die russischen Originale einzureichen?

Ebenso plane ich auf Anregung von Zeppelin (danke nochmal) ein formloses Begleitbeschreiben beizufügen. Momentan schaut mein Schreiben so aus:

Zitat:
Liebe ...,

für die erwiesene Gastfreundschaft bei meinem Besuch bei dir und deiner Familie vom ... bis ... in ... möchte ich mich gern revangieren. Ich lade dich herzlich zu einem Gegenbesuch vom 1. bis 31. Oktober 2007 zu mir nach ... ein. Bei deinem Besuch wirst du bei mir beherbergt und ich würde dir gerne etwas von meiner Heimat zeigen. Wir sollten zum Beispiel im nahegelegenen Münsterland Rad fahren, den Serengeti-Park in Hodenhagen besuchen, einen Abstecher zum Oktoberfest machen und natürlich das Ruhrgebiet erkunden.

Meine Eltern, Diplom-Betriebswirt/StB ... und Steueroberamtsrätin ..., freuen sich ebenfalls sehr darauf, dich kennenzulernen. Die Verpflichtungserklärung meiner Mutter ist daher beigefügt.

Ich bestätige hiermit gegenüber dem deutschen Konsulat, dass dein Besuch ausschließlich den genannten Zwecken dient und du wie geplant am Ende deines Besuches wieder in deine Heimat zurückkehren wirst. Das deutsche Konsulat bitte ich hiermit, deinem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Bitte füge dieses Schreiben deinem Visaantrag bei und bitte darum, es bei der Bearbeitung deines Antrages zu berücksichtigen. Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Herzliche Grüße!
...


Ist das in Ordnung so? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Schreiben von mir stammt, die Verpflichtungserklärung aber von meiner Mutter stammen wird? Oder sollte besser meine Mutter das Schreiben erstellen? Bin ich irgendwo in Fettnäpfchen getreten?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan
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Antwort #16 - 03.07.2007 um 01:47:32
 
astronic schrieb am 03.07.2007 um 00:49:52:
Ist das in Ordnung so? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Schreiben von mir stammt, die Verpflichtungserklärung aber von meiner Mutter stammen wird? Oder sollte besser meine Mutter das Schreiben erstellen? Bin ich irgendwo in Fettnäpfchen getreten?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan


Wie du schon selbst bemerkt hast hinkt das ein wenig, ich denke das es besser wäre in der Art
Für die meinem sohn erwiesene Gastfreundschaft..........
Bonität ist bei einer Verpflichtungserklärung geprüft, hinweis auf berufe ein wenig fett.
Kannst aber noch ein Sahnehäubchen draufsetzen und sende Ihr eine deutsche Reise-KV (30 Tage -besuchszeitraum - = 45 euronen) sollte wider erwarten keine einreise stattfinden wird sogar erstattet.

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trixie
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Antwort #17 - 03.07.2007 um 06:31:13
 
sigi-n schrieb am 03.07.2007 um 01:47:32:
Kannst aber noch ein Sahnehäubchen draufsetzen und sende Ihr eine deutsche Reise-KV (30 Tage -besuchszeitraum - = 45 euronen) sollte wider erwarten keine einreise stattfinden wird sogar erstattet. 


Das ist kein Sahnehäubchen, sondern das ist Pflicht. Ohne KV gibt es kein Visum!

trixie
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Zeppelin
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Antwort #18 - 03.07.2007 um 08:04:29
 
trixie schrieb am 03.07.2007 um 06:31:13:
Das ist kein Sahnehäubchen, sondern das ist Pflicht. Ohne KV gibt es kein Visum!

trixie

Mit "Sahnehäubchen" dürfte hier nicht die KV als solge gemeint sein, sodern diese bereits hier in D vom Einladendn abschließen zu lassen und zusammen mit VE und Einladung an den VisaAst. zu schicken.

Zeppelin
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trixie
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Antwort #19 - 03.07.2007 um 08:13:40
 
Zeppelin schrieb am 03.07.2007 um 08:04:29:
Mit "Sahnehäubchen" dürfte hier nicht die KV als solge gemeint sein, sodern diese bereits hier in D vom Einladendn abschließen zu lassen und zusammen mit VE und Einladung an den VisaAst. zu schicken.  


Das geht leider nicht genau hervor, zumal es darum geht, wie man den Visaantrag vom Verdacht des Visumsmißbrauchs wegbringt und die Rückkehrbereitschaft untermauert. Es gibt auch ABHs, die bereits bei Abgabe der VE eine KV-Police als Auflage für dessen Ehrhalt machen.

trixie
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Antwort #20 - 03.07.2007 um 09:32:56
 
trixie schrieb am 03.07.2007 um 08:13:40:
Das geht leider nicht genau hervor,
Doch: Zitat:
und sende Ihr eine deutsche Reise-KV (30 Tage -besuchszeitraum - = 45 euronen) sollte wider erwarten keine einreise stattfinden wird sogar erstattet


trixie schrieb am 03.07.2007 um 08:13:40:
...zumal es darum geht, wie man den Visaantrag vom Verdacht des Visumsmißbrauchs wegbringt und die Rückkehrbereitschaft untermauert.
trixie

Es geht bei dem Fall eher darum, einen solchen Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Die Einladung würde ich daher im Namen der gesamten einladenden Familie auf einem ordentlichen privaten Briefkopf gleichsam sachlich als auch persönlich (ohne allzuviel Prosa) verfassen.
Daddy könnte ja dann noch seinen Stempel unter die Unterschrift setzen, um die Berufsangabe innerhalb des Textes weglassen zu können.

Da man aber vom Moskauer Konsulat in letzer Zeit nur sehr positives hört (absolut korrekte und freundliche Abwicklung von Visaanträgen), bin ich recht optimistisch, dass Stefan seine Besucherin hier wird begrüßen können.

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astronic
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Antwort #21 - 04.07.2007 um 00:39:31
 
Zeppelin schrieb am 03.07.2007 um 09:32:56:
Da man aber vom Moskauer Konsulat in letzer Zeit nur sehr positives hört (absolut korrekte und freundliche Abwicklung von Visaanträgen), bin ich recht optimistisch, dass Stefan seine Besucherin hier wird begrüßen können.

Leider werden wir das Visum beim Konsulat in Nowosibirsk beantragen müssen. Hoffen wir mal, dass die dort genauso korrekt und freundlich sind, wie in Moskau.

Grüße,
Stefan
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Antwort #22 - 04.07.2007 um 00:46:40
 
Vielen Dank für alle Anregungen. Eine Krankenversicherung vom ADAC für ihren Besuchszeitraum haben wir bereits abgeschlossen und werden wir ihr zur Vorlage beim Konsulat mitschicken.

Ich habe mich nach langem Ringen dazu entschieden, dass es wohl doch besser ist, das Schreiben im Namen meiner Mutter aufzusetzen und direkt ans Konsulat zu adressieren (es soll natürlich trotzdem von meiner Russin zusammen mit dem Visaantrag abgegeben werden). Mein erster Entwurf schaut so aus:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn bei seinem Besuch vom ... bis ... in ...  von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Vorname revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom ... bis zum ... zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.

Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird. Ich bitte hiermit darum, dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...


Ist das OK so? Die Berufsbezeichnung meiner Mutter taucht dann nur noch im Briefkopf auf. Ebenso ist es natürlich etwas unüblich, in einem Schreiben an Dritte die Eingeladene mit Vornamen zu referenzieren, aber ich denke, das ist besser, weil es mehr Vertrautheit ausdrückt (hiermit laden wir Frau Soundso ein, klingt doch etwas distanziert).

Für Anregungen im Voraus vielen Dank!

Grüße,
Stefan
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jetflyer
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Antwort #23 - 04.07.2007 um 08:38:57
 
Hi Stefan, hab Dir ne PM geschickt
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Antwort #24 - 04.07.2007 um 22:31:38
 
jetflyer schrieb am 04.07.2007 um 08:38:57:
Hi Stefan, hab Dir ne PM geschickt
Vielen lieben Dank dafür! Ich habe auch gleich mal geantwortet. Smiley

Grüße,
Stefan
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Mick
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Antwort #25 - 04.07.2007 um 23:08:47
 
Hi,
in der Regel kann man im Header des Boards auch
sehen, dass man eine PN bekommen hat. So ist es
nicht erforderlich, das über Posts mitzuteilen. Wer
ganz sicher gehen will, kann im Profil einstellen, dass
er über PN-Eingänge, per Popup oder per Mail informiert
wird. Aber bitte nicht auf diese Mails antworten  Augenrollen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zeppelin
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Antwort #26 - 05.07.2007 um 07:20:39
 
astronic schrieb am 04.07.2007 um 00:39:31:
Leider werden wir das Visum beim Konsulat in Nowosibirsk beantragen müssen. Hoffen wir mal, dass die dort genauso korrekt und freundlich sind, wie in Moskau.

Laut Norberts ausgedenhten Erfahrungsberichten aus dem Russ. Forum ist das offenbar so.
Der kann vielleicht Deiner Freundin vor Ort noch einige Ratschläge zum richtigen Auftreten / Verhalten geben.

Gruß,
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Antwort #27 - 05.07.2007 um 22:57:55
 
Zeppelin schrieb am 05.07.2007 um 07:20:39:
Laut Norberts ausgedenhten Erfahrungsberichten aus dem Russ. Forum ist das offenbar so.
Das freut mich sehr zu hören. Smiley Bei den ganzen negativen Dingen, die man so den lieben langen Tag liest, wird einem ja ganz anders...

Zitat:
Der kann vielleicht Deiner Freundin vor Ort noch einige Ratschläge zum richtigen Auftreten / Verhalten geben.
Danke für den Hinweis. Danach inkl. An- und Abfahrt ggf. mehrere Stunden Zeit aufzubringen, kann ich ihn natürlich schlecht fragen, aber ich werde mich mal per PM erkundigen, ob er noch ein paar Tipps für uns hat.

Grüße,
Stefan
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Antwort #28 - 06.07.2007 um 03:41:28
 
So, nach einigen Hinweisen, noch einmal eine neue Fassung:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei $Vorname revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom ... bis zum ... zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.

Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und $Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird. Ich bin mir der mit der Verplichtungserklärung verbundenen Pflichten bewusst, während ihres Aufenhaltes für $Vornames Unterkunft und Gesundheit zu sorgen. Ich bitte Sie, $Vorname den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...


Für Einwände und Verbesserungsvorschläge bin ich wie immer sehr dankbar. Kann ich das mit den "mit der VE verbundenen Pflichten" so schreiben? Die mit der VE verbundenen Pflichten gehen ja noch über Unterkunft und Gesundheit hinaus. Nicht, dass da jemand denkt, wir wären uns der anderen Pflichten nicht bewusst.

Ferner bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass "30 Tage" wohl eine magische Grenze bei der Visumsbeantragung ist. Nun wollten wir ja ursprünglich für 31 Tage beantragen, werden das aber nun auf 30 Tage reduzieren. Krankenversicherung und VE gehen aber trotzdem über die ganzen 31 Tage, aber das ist hoffentlich kein Problem, oder?

Allen Antwortenden vielen Dank!

Grüße,
Stefan
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Antwort #29 - 06.07.2007 um 10:17:14
 
astronic schrieb am 06.07.2007 um 03:41:28:
Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und $Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird.


Diesen Passus finde sehr überzogen. Bei dem Gast handelt es sich doch um keinen Minderjährigen, dessen gesetzlichen Vertreter bei einem Fehlverhalten sofort einschreiten kann, sondern um einen erwachsenen Menschen, der tun und lassen kann, was er will. Wie möchte deine Mutter bestätigen, dass deine Freundin wieder nach Hause reist. Wird sie sie bei einer Weigerung aus der Wohnung werfen oder höchst persönlich zum Flughafen zerren?

Deine Mutter kann nichts bestätigen, wofür sie keine eigene Handlungsmöglichkeit hat. Ich denke, dass eine zu übertriebene - nicht im Handlungsbereich des Gastgebers liegende - Stellungnahme eher negativ und krampfhaft wirkt. Der Antragssteller muß seine Rückkehrbereitschaft nachweisen. Aus dieser Bestätigung würde ich diese nicht unbedingt ableiten.

Zitat:
Ich bin mir der mit der Verplichtungserklärung verbundenen Pflichten bewusst, während ihres Aufenhaltes für $Vornames Unterkunft und Gesundheit zu sorgen.


Das ist m. M. nach auch doppelt gemoppelt, da das bei der VE bereits zur Kenntnis genommen wurde.

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