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Schengen-Visum für Russin (Gelesen: 18.697 mal)
astronic
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26.01.2007 um 16:01:07
 
Hallo liebe Gemeinde,

im April möchte mich eine russische Freundin besuchen, mit der ich ein wenig durch Europa (genauer: verschiedene Schengen-Staaten) touren möchte. Dazu bräuchte sie natürlich ein Visum.

Das naheliegenste wäre dabei sicherlich, ein deutsches Schengen-Visum für Besuchsreisen zu beantragen. Nun ist es aber so, dass sie ganz im Osten von Russland (genauer: in der Primorje-Region) wohnt und sich das für sie zuständige Konsulat, bei dem sie persönlich vorsprechen müsste, in Novosibirsk befindet. Das hieße also, sie müsste vorher erst durch halb Russland nach Novosibirsk fliegen und dort ein paar Tage verbringen, bis sie dann das Visum bekäme. Etwas einfacher wäre es, wenn die deutsche Botschaft in Moskau das Visum ebenfalls ausstellen könnte (ich könnte ihr dort dann Gesellschaft leisten), aber soweit ich das richtig sehe, geht das leider nicht (oder doch?).

Da wir definitiv auch einige Zeit in Frankreich und Italien verbringen werden, überlege ich nun, ob man nicht vielleicht statt eines deutschen Schengen-Visums auch ein französisches oder italienisches Schengen-Visum beantragen könnte. Besonders von den Franzosen habe ich gehört, dass man ein Visum unter gewissen Umständen auch rein postalisch (d. h. ohne Vorsprechen) beantragen könnte, was natürlich die mit Abstand angenehmste Lösung wäre. Leider habe ich auf der Homepage des französischen auswärtigen Amtes dazu nichts Näheres gefunden.

Nun stellt sich natürlich ferner die Frage: Besuchsvisum oder Touristikvisum?

Wir werden bei unseren Aufenthalten außerhalb Deutschlands im Hotel übernachten, weswegen für diese Zeit die (soweit ich weiß notwendigen) Hotelbestätigungen kein Problem wären. Für die Zeit, die wir in Deutschland verbringen, wäre sie allerdings privat untergebracht. Ist unter diesen Umständen die Beantragung eines französischen oder italienischen (oder gar deutschen) Touristikvisums möglich? Oder muss dazu ein lückenloser Hotelaufenthalt in allen besuchten Ländern nachgewiesen werden? Wird einer der Visumstypen häufiger abgelehnt als der andere?

Bei einem ausländischen Besuchsvisum hingegen dürfte wohl nur Frankreich in Frage kommen, da ich eine dort lebende Freundin habe, welche die Einladung übernehmen könnte. Nun ist mir aber zu Ohren gekommen, dass die Erteilung eines französischen Visums nur dann postalisch geht, wenn es sich um ein Touristik- und nicht um ein Besuchsvisum handelt. Fakten dazu habe ich im Internet aber leider nicht finden können. Könnte ferner ein Deutscher die Verpflichtungserklärung für ein französisches Visum abgeben? Oder kann man für ein französisches Visum stattdessen eine Geldsumme zur Sicherheit hinterlegen?

Über alle dem steht natürlich noch die Tatsache, dass man das Visum desjenigen Landes beantragen sollte, in welchem man sich am längsten aufhält. Nur: Das wissen wir noch gar nicht so genau. Ist da mit Problemen bei der Ausreise zu rechnen, wenn man ein paar Tage länger in einem anderen Land war als in dem Land, dessen Visum man hat?

Ihr seht also, ich bin mehr als verwirrt, ob und wie ich meiner russischen Bekannten den kostspieligen und zeitraubenden Aufenthalt in Novosibirsk ggf. ersparen und (viel wichtiger) sicherstellen kann, dass sie überhaupt ein Visum bekommt und wäre daher für jede Hilfe sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

PS.: Soweit ich das sehe, darf das deutsche Konsulat eine Visaerteilung ohne Begründung verweigern und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Nun wäre es natürlich extrem unglücklich, wenn die ganze Reise gebucht wäre und meine Bekannte nach Novosibirsk flöge, nur um den Antrag dann abgelehnt zu bekommen. Kann es da praktisch zu Problemen kommen, z. B. wegen genereller Bedenken, eine 28jährige alleinstehende Frau zu einem Privatbesuch bei einem deutschen Mann einreisen zu lassen?

Ist es zudem bei der Beantragung eines deutschen Schengen-Visums möglich, dass die Verpflichtungserklärung von einer anderen Person kommt als vom Einladenden (also Verpflichtungerklärung von meinen Eltern, Einladung und Wohnort in Deutschland von mir)?
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Antwort #1 - 26.01.2007 um 17:34:11
 
astronic schrieb am 26.01.2007 um 16:01:07:
Nun stellt sich natürlich ferner die Frage: Besuchsvisum oder Touristikvisum?


Bei einem Touristenvisum kümmert sich üblicherweise das Reisebüro, bei denen man Hotel und Beförderung bucht und bezahlt um die Formaltäten und besorgt auch das Visum.

Zitat:
Ist es zudem bei der Beantragung eines deutschen Schengen-Visums möglich, dass die Verpflichtungserklärung von einer anderen Person kommt als vom Einladenden (also Verpflichtungerklärung von meinen Eltern, Einladung und Wohnort in Deutschland von mir)?


Ja, das wäre auch eine Möglichkeit.
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Antwort #2 - 27.01.2007 um 03:16:05
 
[quote author=astronic link=1169823668/0#0 date=1169823667]
Wir werden bei unseren Aufenthalten außerhalb Deutschlands im Hotel übernachten, weswegen für diese Zeit die (soweit ich weiß notwendigen) Hotelbestätigungen kein Problem wären. Für die Zeit, die wir in Deutschland verbringen, wäre sie allerdings privat untergebracht. Ist unter diesen Umständen die Beantragung eines französischen oder italienischen (oder gar deutschen) Touristikvisums möglich? Oder muss dazu ein lückenloser Hotelaufenthalt in allen besuchten Ländern nachgewiesen werden? Wird einer der Visumstypen häufiger abgelehnt als der andere?[quote)

Hallo astronic,

ich denke ein französisches Visum dürfte kein Problem sein, wenn Hotelbuchungen vorgelegt werden können. Wenn hier bei der Einreise nachvollzogen werden kann, das der angegebene Grund mit den Tatsachen übereinstimmt, sehe ich da gar keine Probleme. Mit einem Schengen - Visum ist es auch möglich sich in D; A oder einem anderen Schengen - Staat aufzuhalten.

Hier die bestimmungen gem. VO EG 539/2001
Art.2
Im Sinne dieser VO gilt als Visum eine von einem Mitgliedsstaat ausgestellte Genehmigung oder eine vom Mitgloiedsstaat getroffene Entscheidung, die erforderlich ist für:
- die Einreise zum Zweck eines Aufenthaltes in diesem Mitgliedsstaat oder in mehreren Mitgliedsstaaten, der insgesamt drei Monate nicht überschreitet...
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« Zuletzt geändert: 27.01.2007 um 03:29:27 von Mr.T »  
 
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Antwort #3 - 27.01.2007 um 08:11:09
 
So wie Du das schilderst, wäre das m.E. wohl eher ein Fall für ein Besuchervisum, da die Reise nicht über ein Reisebüro in der Heimat des Reisenden gebucht wird und die Kosten von Dir als Gastgeber gezahlt werden.
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Antwort #4 - 27.01.2007 um 13:54:46
 
Saxonicus schrieb am 26.01.2007 um 17:34:11:
Bei einem Touristenvisum kümmert sich üblicherweise das Reisebüro, bei denen man Hotel und Beförderung bucht und bezahlt um die Formaltäten und besorgt auch das Visum.

"Üblicherweise" oder "immer"? Ich meine, entweder die Franzosen wollen für ein Touristkvisum eine für den ganzen Zeitraum durchgängig gebuchte Reise mit Hotel nachgewiesen haben oder nicht.

Falls nicht, stellt sich natürlich die Frage, was für ein französisches Touristikvisum tatsächlich erforderlich ist: Hotelbestätigungen für den ganzen oder nur für einen Teil des Zeitraums? Nachweis, dass man für seinen Lebensunterhalt vor Ort sorgen kann?

Und wie lange müsste man dann in Frankreich bleiben? Soweit ich weiß, gilt ja Folgendes:

1) Beim Besuch in mehreren Schengen-Staaten ist das Visum des Hauptreiselandes zu beantragen.
2) Gibt es kein Hauptreiseland, dann das Visum desjenigen Landes, durch das man den Schengenraum betritt.

Nicht, dass es hinterher eine Schengen-Sperre für sie gibt, weil sie 5 Minuten länger in Deutschland war als in Frankreich o. ä.

Zitat:
Ja, das wäre auch eine Möglichkeit.

Dass die Verpflichtungserklärung nicht vom tatsächlich Einladenden stammt ist also üblich und stellt kein Problem dar?

Vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Samstag!

Grüße,
Stefan
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Antwort #5 - 27.01.2007 um 13:58:16
 
Mr.T schrieb am 27.01.2007 um 03:16:05:
ich denke ein französisches Visum dürfte kein Problem sein, wenn Hotelbuchungen vorgelegt werden können. Wenn hier bei der Einreise nachvollzogen werden kann, das der angegebene Grund mit den Tatsachen übereinstimmt, sehe ich da gar keine Probleme. Mit einem Schengen - Visum ist es auch möglich sich in D; A oder einem anderen Schengen - Staat aufzuhalten.

Hotelbuchungen für den ganzen Gültigkeitszeitraum des Visums? Nehmen wir mal an, wir fangen mit 5 Tagen Paris an und haben dafür Hotelbuchungen. Dann fahren wir für eine Woche nach Deutschland ohne Hotelbuchungen. Und danach geht es dann nach Italien, wofür wir italenische Hotelbuchungen vorlegen könnten. Und was wir im Rest der Zeit machen, wissen wir noch gar nicht so genau, daher hätten wir da auch keine Hotelbuchungen.

Vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Samstag!

Grüße,
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Antwort #6 - 27.01.2007 um 14:04:34
 
Saxonicus schrieb am 27.01.2007 um 08:11:09:
So wie Du das schilderst, wäre das m.E. wohl eher ein Fall für ein Besuchervisum, da die Reise nicht über ein Reisebüro in der Heimat des Reisenden gebucht wird und die Kosten von Dir als Gastgeber gezahlt werden.

Eher so halb-halb, oder? Ich meine, sie kommt, um mich zu besuchen, damit wir dann was Touristisches unternehmen. Smiley

Warum spielt es für ein Touristikvisum denn eine Rolle, ob die Reise bei einem russischen Reiseveranstalter gebucht wurde oder nicht? Als ich in Russland war, hatte ich z. B. auch ein Touristikvisum ohne vorher irgendein Hotel oder eine Reise gebucht zu haben. Ich musste dann nur bei der Ausreise den Nachweis vom Hotel vorzeigen.

Auf http://www.diplomatie.gouv.fr/venir/visas/index.asp?anglais habe ich damals leider nicht die genauen Anforderungen für ein französisches Touristikvisum finden können und im Moment kann ich nicht nachsehen, weil der Server down ist. Griesgrämig

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan
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Antwort #7 - 27.01.2007 um 16:46:28
 
Es gibt eben auch Länder, da kommst Du ohne vorherige Hotelbuchung überhaupt nicht ins Land (z.B. Malediven, fällt mir da gerade ein) oder man muß bei der Einreise eine gewissen Geldbetrag vorweisen können (das war auch innerhalb der EU in den 70er Jahren noch üblich).
Man will damit verhindern oder zumindest die Eventualität verringern, daß der Reisende mittellos auf der Straße steht.
Die vielen Bettler und Straßenmusikanten aus den östlichen Ländern in unseren Städten beweisen doch, daß diese Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind.
Wie immer und überall: "Ohne Moos, nix los".    
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Antwort #8 - 27.01.2007 um 19:34:23
 
Saxonicus schrieb am 27.01.2007 um 16:46:28:
Es gibt eben auch Länder, da kommst Du ohne vorherige Hotelbuchung überhaupt nicht ins Land (z.B. Malediven, fällt mir da gerade ein) oder man muß bei der Einreise eine gewissen Geldbetrag vorweisen können (das war auch innerhalb der EU in den 70er Jahren noch üblich).


Auch jetzt, wenn man von draußen in die EU einreisen will. Wird nicht immer nachgezählt oder auch nur abgefragt, kann aber, wenn kein Aufenthaltstitel vorhanden.

Gruß, ULF
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Antwort #9 - 28.01.2007 um 00:08:57
 
ulf schrieb am 27.01.2007 um 19:34:23:
Auch jetzt, wenn man von draußen in die EU einreisen will. Wird nicht immer nachgezählt oder auch nur abgefragt, kann aber, wenn kein Aufenthaltstitel vorhanden.

Das gilt aber doch nicht bei einem Besuchsvisum mit Verpflichtungserklärung, oder?

Grüße,
Stefan
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Antwort #10 - 28.01.2007 um 00:21:27
 
astronic schrieb am 27.01.2007 um 13:58:16:
Hotelbuchungen für den ganzen Gültigkeitszeitraum des Visums? Nehmen wir mal an, wir fangen mit 5 Tagen Paris an und haben dafür Hotelbuchungen. Dann fahren wir für eine Woche nach Deutschland ohne Hotelbuchungen. Und danach geht es dann nach Italien, wofür wir italenische Hotelbuchungen vorlegen könnten. Und was wir im Rest der Zeit machen, wissen wir noch gar nicht so genau, daher hätten wir da auch keine Hotelbuchungen.

Vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Samstag!

Grüße,
Stefan
Hi astronic, ich hatte deswegen den Art. 2 VO EG 539/2001 eingefügt. Das Problem besteht nur, das man sich z.B. ein Visum für F besorgt, weil das deutsche zu lange dauert bzw. keine Aussicht auf erfolg bringt. Das würde dann schon den Verdacht der Visaerschleichung ergeben und wäre somit eine strafbare Handlung. In dem von dir geschilderten Fall, sehe ich da eher keine Probleme.

schönen Sonntag.
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Antwort #11 - 28.01.2007 um 11:18:06
 
Saxonicus schrieb am 27.01.2007 um 16:46:28:
Es gibt eben auch Länder, da kommst Du ohne vorherige Hotelbuchung überhaupt nicht ins Land (z.B. Malediven, fällt mir da gerade ein)


Das war früher einmal. Ich war im April noch unten, ohne Hotelbuchnung . Nur Ticket. Die haben das IHMO so geändert, das du nur noch einen Rückflug haben mußt. Aber für das Ticket hat sich auch keiner Interessiert. Das geht nur noch: Pass vorlegen, Stempel rein, und thüss. Smiley

Michael

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Antwort #12 - 28.01.2007 um 11:33:04
 
Mr.T schrieb am 28.01.2007 um 00:21:27:
Das würde dann schon den Verdacht der Visaerschleichung ergeben und wäre somit eine strafbare Handlung. In dem von dir geschilderten Fall, sehe ich da eher keine Probleme.schönen Sonntag.


Was sagt das Ministerium dazu doch gleich :
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Muss ich in Deutschland ein- und ausreisen oder ist dies auch woanders möglich?

Inhaber eines Schengenvisums (Text im Visaetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) oder eines Aufenthaltstitels eines Mitgliedstaats können sich bis zu 3 Monaten pro Halbjahr im Schengenraum aufhalten. Der Schengenraum besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.
--------------------------------------------------------------------------------

Ziemlich schwammig, finde ich. Und nicht nachprüfbar. Da ist der willkür Tür und Tor geöffnet. Mich wundert immer wieder, welche schwammigen Vorschriften in diesem Berecih existieren.

Was mache ich nur, wenn ich ein 4 Wochen Visum beantrage und davon 7 Tage in D. , 7 Tage in NL. , 7 Tage in B. und 7 Tage in F. aufhalten möchte, und es mir nicht egal ist, ob ich einen Verstoß begehe ??

Ich habe schon gelesen, das sie in Frankfurt einer Russin mit Finnischem Visa die Einreise verwert haben, die kein Flug Ticket für Finnland nachweisen konnte !

Michael



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Antwort #13 - 28.01.2007 um 12:05:45
 
Mr.T schrieb am 28.01.2007 um 00:21:27:
Hi astronic, ich hatte deswegen den Art. 2 VO EG 539/2001 eingefügt. Das Problem besteht nur, das man sich z.B. ein Visum für F besorgt, weil das deutsche zu lange dauert bzw. keine Aussicht auf erfolg bringt. Das würde dann schon den Verdacht der Visaerschleichung ergeben und wäre somit eine strafbare Handlung. In dem von dir geschilderten Fall, sehe ich da eher keine Probleme.

Hm, das Problem dürfte allerdings sein, dass soweit ich das richtig sehe, sie auch bei einem französischen Visum vorsprechen muss (auch für ein Touristikvisum), solange sie keine Komplettreise über einen russischen Reiseveranstalter bucht. Kann das jemand bestätigen?

Wenn sie eh zu irgendeinem Konsulat durch halb Russland fliegen muss, könnten wir natürlich auch gleich ein deutsches Visum beantragen. Griesgrämig

Wie schaut das ggf. mit anderen Schengen-(Touristik)-Visa hinsichtlich rein postalischer Beantragung aus? Für die Zeit und das Geld, das wir einsetzen müssten, damit sie ein deutsches Visum beantragen kann, könnten wir nämlich lieber unsere Reisepläne ändern und z. B. mit einer kleinen Finnlandrundreise beginnen.

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
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Antwort #14 - 28.01.2007 um 16:31:18
 
Mikael321 schrieb am 28.01.2007 um 11:33:04:
Was sagt das Ministerium dazu doch gleich :
--------------------------------------------------------------------------------

Muss ich in Deutschland ein- und ausreisen oder ist dies auch woanders möglich?

Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.

das ist doch klar und aussagekräftig, kein bischen schwammig.

Zitat:
Was mache ich nur, wenn ich ein 4 Wochen Visum beantrage und davon 7 Tage in D. , 7 Tage in NL. , 7 Tage in B. und 7 Tage in F. aufhalten möchte, und es mir nicht egal ist, ob ich einen Verstoß begehe ??

du beantragst bei der Schengenbotschaft, in deren Land die erste Einreise nach Schengen stattfindet, auch wieder ganz einfach

Zitat:
Ich habe schon gelesen, das sie in Frankfurt einer Russin mit Finnischem Visa die Einreise verwert haben, die kein Flug Ticket für Finnland nachweisen konnte !

Michael





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