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Probleme Einbürgerungsvollzug (Gelesen: 5.586 mal)
OlafK
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25.01.2007 um 11:14:12
 
Hallo,

folgendes Problem:

Während der Vorbereitung der Einbürgerung, den 2 Gesprächen etc. wurde uns immer gesagt (auf Nachfrage, da das für meine Frau sehr wichtig ist), das die Einbürgerung sofort (auch innerhalb von 1-3 Tagen) erfolgt nach dem Nachweis der Ausbürgerung.

Nun steht meine Frau kurz vor der Ausbürgerung aus der russ. Staatsbürgerschaft. Vorsichtshalber haben wir jetzt nochmal nachgefragt, ob nicht noch neues Führungszeugnis etc. notwendig ist, da die Einbürgerungszusage schon länger als 6 Monate her ist.

Die Abfrage Führungszeugnis etc. ist natürlich notwendig. Soweit, so gut.
Wenn das aber jetzt schon gemacht würde, wäre das zeitnah erledigt.
Jetzt sagt die jetzt zuständige Bearbeiterin (die damals nie dabei war) eine Einbürgerung innerhalb von einigen Tage hätte sie noch nicht erlebt, normal wären bis 6 Monate nach dem Nachweis der Ausbürgerung.

Das wäre ja noch ok (und für uns egal) bei einer doppelten Staatsbürgerschaft.
Leider gehört meine Frau nicht zu dem Kreis, welcher diese Möglichkeit hinterhergeworfen bekommt und wir verdienen "zu viel", so das wir auch die Gebühren zahlen können. Meine Frau muß(te) sich also ausbürgern lassen.

Jetzt kann sie aber nicht Wochen oder gar Monate staatenlos sein.
Einmal beruflich - Sie ist in der internationalen Forschung tätig, also auf Reisepass etc. anwiesen, nur Schengen reicht nicht, das meiste eben Canada, USA, GB.

Privat genauso schlimm: ihre Eltern sind älter, ihre Mutter hatte erst einen Schlaganfall. Wäre sie nicht sofort gereist und hätte als Ärztin die medizinische Versorgung in Russland organisiert (und bezahlt), hätte KEINE Behandlung stattgefunden.

Wenn ich höre, das die Staatenlosigkeit u.U. Monate dauert, kann Sie selber keine medizinische Hilfe leisten im Notfall (die Zustände dort sind katastrophal), oder aber (im schlimmsten Fall) nicht einmal zur Beerdigung. Russland läßt staatenlose nur auf Einladung des russischen Innenministeriums einreisen.

Jetzt ist die Frage, wie so etwas woanders gehandhabt wird, ob es eventuell etwas gibt, das vorschreibt, den Zeitraum der Staatenlosgikeit zu begrenzen, inwieweit eine "Ermessenseinbürgerung" vor dem Nachweis der Ausbürgerung möglich wäre, was für Spielräume es überhaupt gibt.

Mit der Zuständigen in der Verwaltung haben wir schon Gesprächstermine ausgemacht. Ich möchte aber natürlich gerne wissen, was für Spielräume es überhaupt gibt, wie es vieleicht woanders gelöst würde/wurde.

Danke !

Olaf







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andrej
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Antwort #1 - 25.01.2007 um 11:41:40
 
Meines Wissens kann für diese Überbrückungszeit ein deutsches Reisedokument beantragt werden. Näheres weiss ich (noch) nicht.
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guel
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Antwort #2 - 25.01.2007 um 12:47:47
 
Hallo,

vielleicht täusche ich mich da auch aber ich schreibe euch mal kurz auf wie es bei mir war.

Einbürgerung beantragt, Zusicherung erhalten, mit dieser zum Konsulat. Ausbürgerung wurde zugestimmt und ich durfte meine "Zusicherung zur Ausbürgerung abholen. Mit der bin ich dann zur Einbürgerungsbehörde gegangen. Die haben soweit alles noch mal überprüft = ich habe meine alte Staatsbürgerschaft weiterbehalten können, Staatenlos geht ja eh nicht, weil man hat ja eine Staatsbürgerschaft bis man die Ausbürgerungsurkunde in der Hand hält.

Einbürgerungsurkunde durfte ich abholen, mit der musste ich dann zum Konsulat gehen und meine Ausbürgerungsurkunde habe ich dann erhalten, und dort haben die mein Pass usw,. eingezogen. Nach dem ich die Einbürgerungsurkunde erhalten habe, durfte ich einen deutschen Personalausweis beantragen, Express-Ausweis ging auch.

Also ich bin wenn überhaupt nur 2 Tage ohne Pass/Perso gewesen.

Ich weiß nicht ob dass in allen Einbürgerungsbehörden so gemacht wird.

Gruß

guel
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OlafK
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Antwort #3 - 25.01.2007 um 12:57:14
 

Das kommt auf Deine ehemalige Staatsangehörigkeit an.

Was war das denn für eine?

Es gibt Länder, die entlassen nicht in die Staatenlosigkeit. Da läuft es dann so.

Bei den Russen ist das aber so, wenn die Genehmigung der Ausbürgerung durch ist, soll man SOFORT seinen russ. Pass abgeben, bekommt dann eine Bescheinigung (nach 2 Tagen per Post) und mit der geht man dann zur Einbürgerungsbehörde.

Aber in der Zeit, bis das alles durch ist, ist man tatsächlich staatenlos und, wie beschrieben, soll das durchaus Monate dauern.

Olaf

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maki
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Antwort #4 - 25.01.2007 um 13:06:26
 
Zitat:
Die haben soweit alles noch mal überprüft = ich habe meine alte Staatsbürgerschaft weiterbehalten können, Staatenlos geht ja eh nicht, weil man hat ja eine Staatsbürgerschaft bis man die Ausbürgerungsurkunde in der Hand hält.

Das stimmt so nicht.

Staatenlos zu sein ist sogar der Regelfall bevor man in D eingebürgert wird.

Änderung:
Zitat geflickt . Ronny Zwinkernd
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ronny
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Antwort #5 - 25.01.2007 um 13:13:13
 
@guel:

Du bist kein gutes Beispiel für die "normale" Einbürgerung, weil die türkische Zweistufigkeit des Entlassungsverfahrens eine Ausnahme darstellt Zwinkernd

@OlafK:

Der Hinweis ist nicht schlecht:

Zitat:
Meines Wissens kann für diese Überbrückungszeit ein deutsches Reisedokument beantragt werden.


Mit der Ausbürgerungsbescheinigung und der Einbürgerungszusicherung geht das bei der ABH völlig problemlos.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde nach erfolgter Ausbürgerung noch sechs Monate dauern soll.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 25.01.2007 um 13:18:29
 


Das Reisedokument hilft aber nicht wirklich weiter (hat die Sachbearbeiterin auch ins Spiel gebracht) - ist eben auch nur Papier, welches nur im Schengenraum etwas bringt.

Deswegen ist man trotzdem staatenlos. weinend

Und z.B. Russland stellt generell KEINE Visa für staatenlose aus (außer auf Einladung des Innenministeriums) und auch USA/Canada etc. ist es mehr als fraglich - die spielen so schon bei der normalen Visa-Vergabe verrückt.

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Antwort #7 - 25.01.2007 um 13:18:31
 
@ronny

sorry  Smiley

kann man ja auch net ahnen  Laut lachend
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maki
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Antwort #8 - 25.01.2007 um 13:20:23
 
Hi Ronny,

wäre dieses deutsche Reisedokument ein "Reisepass für Ausländer" oder ein "Staatenlosen Pass"? Wenn ich mich recht entsinne, war es das erstere.

Könnte es vielleciht sein das die Sicherheitsuberprüfung noch am laufen ist und es deswegen zu Verzögerungen beim Ausstellen der Einbürgerungsurkunde kommt?

Zitat:
Das Reisedokument hilft aber nicht wirklich weiter (hat die Sachbearbeiterin auch ins Spiel gebracht) - ist eben auch nur Papier, welches nur im Schengenraum etwas bringt.

Sowohl der Reiseausweiss für Ausländer auls auch der Staatenlose Pass gelten Weltweit, beim ersteren natürlich nicht im Heimatland Zwinkernd
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Antwort #9 - 25.01.2007 um 13:29:11
 
maki schrieb am 25.01.2007 um 13:20:23:
Sowohl der Reiseausweiss für Ausländer auls auch der Staatenlose Pass gelten Weltweit, beim ersteren natürlich nicht im Heimatland Zwinkernd


Ja, das die weltweit gelten ist klar (aus deutscher Sicht) - aber sie muessen ja entsprechend von dem jeweiligen Land anerkannt werden.

Und wenn Russland eindeutig sagt, staatenlose erhalten kein Visum, dann wird auch dieses hübsche Papier nichts ändern. Und mit russ. Behörden zu diskutieren ist nahezu zwecklos. Meine Frau wird fast jedesmal an der russ. Grenze gefragt (bei Ein- UND Ausreise), wo den ihr Schengenvisum sei und das sie das unbedingt benötigt, wie sie überhaupt nach D'land gekommen ist und will etc. - Niederlassungserlaubnis verstehen die einfach nicht.

Einmal hat diese Diskussion 40 min (!!!!) gedauert. Ich bin immer froh, wenn sie eine SMS schickt, dass sie die Grenze Richtung Flugzeug passiert hat.

Olaf

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Antwort #10 - 25.01.2007 um 13:48:42
 
Ich habe da einen Vorschlag, nicht gerade nach Verwaltungsvorschriften und setzt vor allem voraus, dass die Sachbearbeiterin der EB mitspielt.

Ihr habt den Ausbürgerungsantrag doch bereits gestellt, richtig? Soweit die russischen Behörden damit fertig werden, bekommt man schriftlich eine Einladung zum Konsularabteilung oder wie auch immer.
Man übersetzt dieses Papier und bringt zur Sachbearbeiterin. Wenn sie mitspielt, werden die neuen Anfragen schon an der Stelle gestartet. Und erst nach ein paar Wochen wird Deine Frau zum Konsulat gehen und sich tatsächlich ausbürgern lassen.

@Experten - Wäre ein solcher Weg überhaupt gangbar?
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Antwort #11 - 25.01.2007 um 14:03:58
 
Zitat:
@Experten - Wäre ein solcher Weg überhaupt gangbar?


Nein sicher nicht, da der Verlust der Staatsangehörigkeit Bedingung für die Einbürgerung ist.

Was man erreichen kann, ist die vorzeitige Erledigung von Anfragen, keine Frage... evtl. auch bei einem verständigen Sachbearbeiter eine beschleunigte Ausstellung der Urkunde, mehr aber eher nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #12 - 25.01.2007 um 14:06:22
 

Das würden wir sowieso so machen. Da bleibt dann aber immer noch das Problem Russlands. Bei der letzten Reise wurde meine Frau an der Grenze auch wieder schief angegeguckt, mit ihrem Pass würde wohl was nicht stimmen, ob er noch gültig wäre etc. - Datum etc. stimmte aber alles - und die Grenzbeamtin fragte dann, ob sie denn die Ausbürgerung beantragt hat. unentschlossen

Wir - und da besonders ich - habe da nun die Bedenken, das, wenn ihre Ausbürgerung in Russland durch ist, sie nicht mehr mit dem russ. Pass nach Russland reisen kann. Rein rechtlich ist es ja klar - solange sie die Ausbürgerungsurkunde nicht hat, ist sie Staatsangehörige. Aber die Gefahr einer russ. Abschiebehaft und dann Einreisesperre ist m.E. nicht völlig an den Haaren herbeigezogen. Verräterin ist sie ja sowieso (durfte sie sich nun schon oft genug sagen lassen).

Das internationale Problem wäre so gelöst - für die anderen Staaten ist es ein gültiger Reisepass.

Olaf


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Antwort #13 - 25.01.2007 um 14:15:29
 
Wenn ich mich recht errinere macht GB auch ziemliche Zicken mit Ersatzdokumenten...  unentschlossen
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Antwort #14 - 25.01.2007 um 14:28:06
 
maki schrieb am 25.01.2007 um 14:15:29:
Wenn ich mich recht errinere macht GB auch ziemliche Zicken mit Ersatzdokumenten...  unentschlossen


Auja - als wir dort waren, das Visum für meine Frau beantragen, war dort jemand mit einem deutschen Reisedokument (oben Rechts 3 schwarze Querbalken - weiss nicht, was das speziell war) - von dem haben sie nicht einmal den Antrag entgegengenommen.

GB liese sich dann nur lösen, in dem ich als EU-Bürger-Ehemann immer als Aufpasser mitfliege (und EU-Ehegattenvisum beantrage) - da könnten sie dann kaum etwas gegen machen  Laut lachend weinend


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