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Probleme Einbürgerungsvollzug (Gelesen: 5.590 mal)
Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 25.01.2007 um 15:54:09
 
OlafK schrieb am 25.01.2007 um 14:28:06:
mit einem deutschen Reisedokument (oben Rechts 3 schwarze Querbalken - weiss nicht, was das speziell war)


Blau, mit zwei schwarzen Balken = Reiseausweis für Flüchtlinge
Grau, ohne Balken = Reiseausweis für Ausländer
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 25.01.2007 um 16:05:25
 
Zitat:
GB liese sich dann nur lösen, in dem ich als EU-Bürger-Ehemann immer als Aufpasser mitfliege (und EU-Ehegattenvisum beantrage) - da könnten sie dann kaum etwas gegen machen  Grinsend weinend

Damit wär ich vorsichtig, je nachdem welchen Ersatzpass sie bekommt.
In jedem "Reiseausweis für Ausländer" (grau) steht auf der ersten Seite, das alle angaben zur Person nicht überprüft worden sind und er daher kein echtes Identitätsdokument ist.
D.h. falls du mit deiner Frau ohne Visum an der Grenze stehst und sie hat nur dieses Dokument, könntet ihr unter Umständen gar nicht beweisen das ihr verheiratet seid, da ihre Identität nicht nachgewiesen werden kann.
Hab grad gelesen das in GB Visumspflicht herrscht für Leute mit Ersatz Dokumenten und unbedingt ein Visa beantragen müssen, vielleicht finde ich noch etwas relevantes über Google.
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 25.01.2007 um 16:19:11
 
maki schrieb am 25.01.2007 um 16:05:25:
Damit wär ich vorsichtig, je nachdem welchen Ersatzpass sie bekommt.
In jedem "Reiseausweis für Ausländer" (grau) steht auf der ersten Seite, das alle angaben zur Person nicht überprüft worden sind und er daher kein echtes Identitätsdokument ist.
D.h. falls du mit deiner Frau ohne Visum an der Grenze stehst und sie hat nur dieses Dokument, könntet ihr unter Umständen gar nicht beweisen das ihr verheiratet seid, da ihre Identität nicht nachgewiesen werden kann.
Hab grad gelesen das in GB Visumspflicht herrscht für Leute mit Ersatz Dokumenten und unbedingt ein Visa beantragen müssen, vielleicht finde ich noch etwas relevantes über Google.


Nein - einfach hinfliegen geht ja nicht ohne EU-Aufenthaltskarte - das habe ich schon gelernt und seit 2 Jahren bei der EU und seit einigen Monaten eine Petition beim Bundestag laufen, da meine Frau als Angehörige eines Deutschen in Deutschland keine EU-Aufenthaltskarte bekommt (mit dieser hätte sie nämlich Reisefreiheit innerhalb der EU ohne Schengeneingrenzung). Aber das ein anderes, mindestens ebenso schwieriges und aufreibendes Problem, was sich zumindest für uns dann mit einem deut. Pass auch erledigt hätte.

Ist schon klar, das wir ein Visum benantragen müßten (wäre sogar kostenfrei) - könnten sie auch unter normalen Umständen nicht verweigern.

Aber die Bemerkung war eh nicht so ernst gemeint, da GB das geringste Problem darstellt. Die größten Probleme wären eben US&A und Russland.  weinend

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