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2ter wohnsitz (Gelesen: 1.274 mal)
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: marokko
Zeige den Link zu diesem Beitrag 2ter wohnsitz
24.01.2007 um 12:33:31
 
Hallo und einen schönen Tag an alle mitglieder.
ich habe eine frage und zwar:
ich  bin seit 2 jarhen und 3 monaten mit einer deutschen frau geheiratet.
und wie ich im §9 gelesen habe ich habe recht auf antrag(einbürgerung)das problem ist und was mich stört.
ich bin in bremen als zweit wohnsitz angemeldet,seit ich meine frau kennegelernt habe, (wegen studium )und als hauptwohnsitz wo ich mit meiner frau wohne
meine frau kann nicht nach bremen weil sie einen guten job in bonn hat und will es nicht verlieren deswegen haben wir gesagt also wir warten bis ich fertig bin und dann ziehe ich nach bonn.
sollte das zweitwohnsitz ein prblem darstellen und das ist kein thema?
wo soll ich am besten den antrag stellen in bonn oder brtemen
danke im voraus
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Ralf
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 24.01.2007 um 20:24:19
 
Ein beruflich (oder durch ein Studium) bedingter Zweitwohnsitz wirkt sich nicht
negativ auf die Einbürgerung nach § 9 StAG aus, wenn der Grund nachgewiesen
wird oder offenkundig ist und wenn regelmäßige Heimfahrten belegt werden können.
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mei_fun_de
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: marokko
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Antwort #2 - 25.01.2007 um 10:19:51
 
1000 mal Danke  für diese schnelle Antwort echt super:-)
Ja aber Studium kann ich nachweisen aber die heimfaht kann ich nicht nachweisen ich hatte schon mal die fahrkarten(zug )gesammlet.der grund war für steuer absetzen aber hat nicht gelöht weil ich student bin und das bringt nichts beim finanzamt.und von einer seite ist der zug uns teuer geworden deswegen fahre ich mit auto und mitfahrgelegenheiten,
IST das schlimm!!??
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kv
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Beiträge: 33

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.01.2007 um 10:26:58
 
1) Das Finanzamt sollte die die Originalfahrkarten doch sowieso zurücksenden, einfach sie vorlegen
2) Du kannst doch ohne große Probleme einen Ausdruck der geführten Heim-Telefonate vorbereiten, sie werden auch helfen
3) Trage die Daten zu den Familienheimfahrten z.B. in ein Heft, damit die besser nachvollziehbar werden. Sogar das Finanzamt akzeptiert in meisten fällen solche Auflistungen

PS: Es ist nicht schlimm, soweit die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich existiert
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