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Einbürgerung - Liste aller Staaten (Gelesen: 3.216 mal)
kv
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Beiträge: 33

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - Liste aller Staaten
23.01.2007 um 09:46:31
 
Hallo an alle!

Da dieses Forum nun sehr gut besucht wird, was ich sehr gut finde, habe ich nun eine Idee / einen Vorschlag:

Warum wird nicht einfach eine Liste mit allen Staaten der Welt erstellt, mit 3 Spalten:
1) Name des Staates
2) Entlassung aus der Staatsangehörigkeit möglich / nicht möglich (evtl. mit der Zeit noch einige Anmerkungen wie: In der Regel nicht usw.)
2*) Dauer der Entlassung (XX Monate)
3) Hinnahme der Mehrstaatigkeit im Falle einer Einbürgerung in DE (z.B.: i.d.R möglich, ähnlich wie Gegenseitigkeit )

Dies wäre doch viel übersichtlicher, oder? Dadurch wird diese Internetseite einen noch seriöseren Eindruck machen.

Wie wäre es damit?
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 23.01.2007 um 10:24:17
 
Hi,

die Idee ist ja irgendwie nicht schlecht(wünsche mit sowas für dieses und andere gebiete auch immer mal ...  Zwinkernd, aber ich glaube erstens nicht, dass so eine Arbeit hier wirklich jemand leisten kann (vergiss nicht, dass die Initiatoren, Macher, Experten und sonstigen Leute, die hier Rat geben, alles ehrenamtlich bzw. in Ihrer Freizeit tun.) - Das ganze müsste ja auch gepflegt, sprich, aktualisiert usw. werden. - Manche Aussagen, die Du Dir wünscht, wird seriös im Übrigen keiner formulieren können (Dauer des Verfahrens)´, weil das fallabhängig ist

Damit bin ich bei Zweitens:  Es gibt insgesamt soviel Spezialfällkonstellationen (unter anderem z.B. für anerkannte Flüchtlinge, Jüdische Emigranten) , z.B. was im Einzelfall Hinnahme von Mehrstaatigkeit oder auch Fristen für die Zeit, wann ein Einbürgerungsantrag gestellt werden kann, betrifft, dass sich das wohl kaum generalisieriend und auch nicht bezogen auf ein jeweiliges Land darstellen lässt.

Vielleicht hat ja aber ein Experte viel, viel Zeit und Muße ...  Zwinkernd

=schweitzer=

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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.01.2007 um 16:47:48
 
Hallo,

ich glaube nicht, dass  eine solche Liste seriös erstellt werden kann.

Es ein ungeheurer Aufwand, alle ausländischen Staatsangehörigkeitsrechte in Erfahrung zu bringen und diese auch noch dauernd zu aktualisieren. Dann muss man natürlich auch über die Gepflogenheiten der Rechtsanwendung und Auslegung des Rechtes in den jeweiligen Staaten informiert sein und natürlich auch über die Änderungen in diesem Bereich. Die Dauer von Entlassungsverfahren ist auch von der Mitarbeit der betroffenen Personen abhängig. Deshalb ist eine Prognose für die Dauer der Entlassungsverfahren auch schlecht vorhersagbar. Nicht zuletzt muss man auch von neutraler Seite über die tatsächlichen Verhältnissen in den jeweiligen Staaten informiert sein.
Last but not least: Es gibt in den Bundesländern verschiedene Handlungsweisen über die Entlassungsverfahren in einzelnen Ländern (z.B. wann eine Entlassung tatsächlich unmöglich ist oder nicht).

In meinem Büro füllen die Änderungen zu den Entlassungsbedingungen einiger Staaten seit 2000 mehrere Leitzordner und meine Sammlung erhebt bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mir scheint, ein solcher Aufwand steht in keinem Verhältnis zum erstrebten Erfolg.

Aber das hat ja auch Schweitzer schon sehr ausführlich erklärt.Smiley

Aber kv, nicht entmutigen lassen. Gute Vorschläge zur Verbesserung des Forums sind hier bestimmt immer willkommen. [beifall=beifall.gif]

Grüße,

Blaise
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 23.01.2007 um 16:55:50
 
Blaise schrieb am 23.01.2007 um 16:47:48:
Mir scheint, ein solcher Aufwand steht in keinem Verhältnis zum erstrebten Erfolg.


Eben, das ist schlicht nicht machbar, selbst wenn man sich auf "gängige" Staats-
angehörigkeiten beschränken würde. Außerdem handelt es sich bei den hier
gewünschten Informationen um ausländisches Recht, und darüber können
letztlich nur die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates verbindliche Auskünfte
erteilen.
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kv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.01.2007 um 18:32:01
 
Danke für die Antworten,

es war mir von Anfang an bewusst, dass diese Idee mit einem enormen Aufwand verbunden ist.
Was hier aber teilweise übersehen wird- an die WiKi hat damals auch fast keiner geglaubt, nun blüht das Projekt regelrecht, mehrere Studenten suchen zunächst da nach Antworten, weil es einfacher und schneller ist.
Was ich damit sagen kann- es ist schon jetzt eine nette Tradition, über die erfolgreiche Einbürgerung zu berichten. Warum nicht noch ein Schritt weiter gehen- z.B. einen anonymen Fragebogen erstellen? Wo das ganze erfragt wird und dann (evtl. nach einer kurzen Plausibilitätsprüfung seitens Moderatoren) mittels einer Software ausgewertet und automatisch in die Liste eingetragen wird?
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