Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Studienzeit zur Einbürgeung wird in Bayern anerkan (Gelesen: 1.719 mal)
kirilb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studienzeit zur Einbürgeung wird in Bayern anerkan
20.01.2007 um 15:25:23
 
Ich konnte meinen Augen nicht glauben. Wir mit meiner Frau haben bei der ABH in Freising nachgefragt, ob für sie eine Einbürgeung in Frage kämme und die ABH hat uns schriftlich mitgeteilt, dass das möglich ist. Der Haken an der Sache, sie hat die 5 Jahren rechtmässiger Aufenthalt, aber sie war Studentin in Deutschland 5 Jahre davon. Jetzt ist sie mit mir verheiratet (EU-Bürger).

Kann das sein, dass die Studienzeit auch in Bayern anerkannt wird, oder hat der Sachbearbeiter ihre Studienzeit übersehen. Es war doch nicht anerkannt in Bayern und Baden-Würtemberg (über Ostdeuthscland weiss ich nicht)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studienzeit zur Einbürgeung wird in Bayern ane
Antwort #1 - 20.01.2007 um 16:14:44
 
kirilb schrieb am 20.01.2007 um 15:25:23:
Kann das sein, dass die Studienzeit auch in Bayern anerkannt wird, ...


Es behauptet doch niemand, dass diese Zeiten überhaupt nicht angerechnet werden.
Sie werden in einigen Bundesländern lediglich für den Einbürgerungsanspruch nach
§ 10 StAG nicht angerechnet, in den Fällen der §§ 8 und 9 dagegen schon. Hier
scheint es ja um § 9 zu gehen.

Dies wurde allerdings in diesem Forum schon mehrfach behandelt.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
kirilb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studienzeit zur Einbürgeung wird in Bayern ane
Antwort #2 - 20.01.2007 um 16:48:39
 
Nein, ich bin Bulgare, § 9 ist es nicht. Es könnte eigentlich nur die Anspruchseinbürgerung nach §10 in Frage kommen, aber ist denn in Bayern die Studienzeit auch neben rechtmässig auch gewöhnlich geworden?

§ 8? Für welche Fälle ist das?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studienzeit zur Einbürgeung wird in Bayern ane
Antwort #3 - 20.01.2007 um 16:59:28
 
kirilb schrieb am 20.01.2007 um 16:48:39:
Nein, ich bin Bulgare, § 9 ist es nicht.

Ok, stand ja da nicht.

Zitat:
Es könnte eigentlich nur die Anspruchseinbürgerung nach §10 in Frage kommen,

Dafür sind aber 8 Jahre Aufenthaltsdauer erforderlich, im Ausgangsposting war
nur von 5 jahren die Rede.

Zitat:
aber ist denn in Bayern die Studienzeit auch neben rechtmässig auch gewöhnlich geworden?

Eigentlich nicht. Aber anscheinend werden die Zeiten zumindest dann berück-
sichtigt, wenn der Einbürgerungsbewerber im Besitz einer NE ist.

Zitat:
§ 8? Für welche Fälle ist das?

Für alle Fälle, bei denen § 10 nicht in Betracht kommt. Außerdem verweist § 9
auf den § 8. Habe dazu mal eine Übersicht erstellt:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/ermessen.htm
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
kirilb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studienzeit zur Einbürgeung wird in Bayern ane
Antwort #4 - 20.01.2007 um 17:21:56
 
Also es bleibt spannend. Das Schreiben ist heute gekommen, aber ohne Erklärungen. Am Montag werden wir mehr InFo haben:-)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema