Danke vielmals, Sondra!
Ich hatte mittlerweile die Hoffnung auf eine Antwort fast aufgegeben.
Was die Einbürgerung betrifft, klarer geht's nicht! Entweder nach § 8 beantragen, wie sonst in Bayern ziemmlich üblich, wegen nicht Anerkennung (oder im besten Fall, Teilberechnung) der Studiumszeit, oder noch ein Paar Jahre warten, währenddenen, als freizügiger EU-Bürger, den "gewöhnlichen Aufenthalt" im Bundesgebiet unaufdringlich ausüben.
Andererseits, nach wiederholtem Lesen der von dir in Richtung Arbeitserlaubnis-EU gegebenem Link, konnte ich einen direkten Zusammenhang zwischen dem da beschriebenen Fall und den von mir gegebenen Umstände nicht erfassen.
Meines Erachtens, hätte die Betroffene in meinem Fall, eigentlich zwei mögliche Pfade zum Erwerb einer Arbeitsberechtigung-EU, wie folgt:
1. Den 12 Monatigen Beitrag zur SV, aufgrund des seit Mai 2005 laufenden Beitragspflichthervorrufenden Arbeitsvertrags bei der Uni, mittels Lohnsteuerkarte 2006, Lohnabrechnungen u. ä., zu beweisen. (was eigentlich den möglichen Nachteil aufzeigen könnte, dass die Lage der Antragsstellerin als Arbeitsmarktzugellassen könnte, unter den o.g. Bedingungen, als strittig interpretiert werden);
2. Den angeforderten SV-Beitrag, basierend auf dem früheren 12 Monatigen Arbeitsverhältnis in Hessen zu belegen, welches NACH erfolgter ARBEITSMARKTSPRÜFUNG stattfand. (was eigentlich als maximale Interpretation, des Begriffs "Arbeitsmarktzugelassen", auf Seite der Agentur, betrachtet werden kann).
Würdest du eine der beiden Variante bevorzügen?
Erneut bedanke ich mich für die uneigennützige Unterstützung aller lokalen Experten, mit einem speziellen Gruss an Sondra, die sich als erste um mein Problem bemüht hat!
Viel weiteren Erfolg, allen Beteiligten!