Hallo zusammen!
ich brauche dringend Ihren Rat, wofür ich im Voraus sehr dankbar bin!
Mein Einbürgerungsverfahren befindet sich in der letzten Phase (habe gestern mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert, sie sagte die Urkunde liegt beim Leiter zur Unterschrift) Danach wird die Urkunde an das zuständige Bürgeramt übersendet. von dort sollte ich eine Einladung zur Aushändigung bekommen.
Das Problem: Das ganze Verfahren findet in Köln statt, wo ich bis vor einer Woche auch wohnte. Seitdem wohne ich in Erfstadt-Lechenich. Polizeilich habe ich mich noch nicht umgemeldet (ich muss dass innerhalb einem Monat machen oder so) Ich dachte, das würde das Ganze nochmal unnötig verzögern, wenn meine Unterlagen jetzt nach Bergheim oder woanders erstmal geschickt werden müssen. Deswegen habe ich nur einen Nachsendeantrag bei der Post gemacht.
Gestern nach dem Gespräch mit
EBH habe ich meine Papiere nochmal durchgeblättert und festgestellt, dass Post von den Ämtern gar nicht nachgesendet werden darf. Auf dem Umschlag von der Lohnsteuerkarte steht " Wichtiger Hinweis! Nicht nachsenden. Wenn Empfänger verzogen, zurück! Wenn unzustellbar, zurück!"
Ich erinnere mich nicht, ob die Post von der
EBH auch so ist, aber ich gehe davon aus. Also, werde ich den Bescheid, weder von der
EBH, noch vom Bürgeramt gar nicht bekommen können.
Was soll ich in dem Falle machen?
Das Verfahren muss irgendwann ein Ende haben. Ich wurde zweimal überprüft, alle Anfragen, alles von vorne, weil es eine neue Regelung geben sollte.
Bitte, was würden Sie mich raten!
Vielen Dank!!!