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Wechsel der zuständigen Behörde (Gelesen: 3.105 mal)
voro
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wechsel der zuständigen Behörde
17.01.2007 um 15:00:04
 
Hallo zusammen!

ich brauche dringend Ihren Rat, wofür ich im Voraus sehr dankbar bin!

Mein Einbürgerungsverfahren befindet sich in der letzten Phase (habe gestern mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert, sie sagte die Urkunde liegt beim Leiter zur Unterschrift) Danach wird die Urkunde an das zuständige Bürgeramt übersendet. von dort sollte ich eine Einladung zur Aushändigung bekommen.

Das Problem: Das ganze Verfahren findet in Köln statt, wo ich bis vor einer Woche auch wohnte. Seitdem wohne ich in Erfstadt-Lechenich. Polizeilich habe ich mich noch nicht umgemeldet (ich muss dass innerhalb einem Monat machen oder so) Ich dachte, das würde das Ganze nochmal unnötig verzögern, wenn meine Unterlagen jetzt nach Bergheim oder woanders erstmal geschickt werden müssen. Deswegen habe ich nur einen Nachsendeantrag bei der Post gemacht.
Gestern nach dem Gespräch mit EBH habe ich meine Papiere nochmal durchgeblättert und festgestellt, dass Post von den Ämtern gar nicht nachgesendet werden darf. Auf dem Umschlag von der Lohnsteuerkarte steht " Wichtiger Hinweis! Nicht nachsenden. Wenn Empfänger verzogen, zurück! Wenn unzustellbar, zurück!"
Ich erinnere mich nicht, ob die Post von der EBH auch so ist, aber ich gehe davon aus. Also, werde ich den Bescheid, weder von der EBH, noch vom Bürgeramt gar nicht bekommen können.

Was soll ich in dem Falle machen?

Das Verfahren muss irgendwann ein Ende haben. Ich wurde zweimal überprüft, alle Anfragen, alles von vorne, weil es eine neue Regelung geben sollte.

Bitte, was würden Sie mich raten!

Vielen Dank!!!

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Ralf
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Antwort #1 - 17.01.2007 um 15:21:48
 
voro schrieb am 17.01.2007 um 15:00:04:
Bitte, was würden Sie mich raten!


Da kann es nur einen Rat geben: Die bisherige Einbürgerungsbehörde von dem
Umzug in Kenntnis setzen. Dass es durch den Versand der Unterlagen und die
Notwendigkeit, eine neue Urkunde auszustellen, zu Verzögerungen kommt, ist nun
mal nicht zu vermeiden.

Wenn du aus dem örtlichen Bereich deiner bisherigen Behörde verzogen bist, ist
diese schlicht und einfach nicht mehr zuständig, und Verwaltungsakte einer unzu-
ständigen Behörde könnten nichtig sein oder widerrufen werden.

Zitat:
Polizeilich habe ich mich noch nicht umgemeldet (ich muss dass innerhalb einem Monat machen oder so)

Die Polizei hat damit nichts zu tun, und das mit dem Monat ist auch falsch. Hier
ein Auszug aus dem Meldegesetz von NRW:

Zitat:
§ 13
Allgemeine Meldepflichten
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der
Meldebehörde anzumelden.
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voro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.01.2007 um 15:46:26
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Ralf!

ich muss offensichtlich mit der Gedanke von einer weiteren Verzögerung leben. aber was kann ich machen...
ich hätte gedacht, dass in solchen Fällen irgendwie die Möglichkeit gäbe, die alte Behörde den Fall abzuschliessen. nach einem Antrag von mir oder überhaupt dachte, dass es irgendwelche Sonderregelungen für solche Sonderfälle gibt.

trotzdem war mir die Info sehr hilfreich und ich danke nochmals

mfG
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Ralf
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Antwort #3 - 17.01.2007 um 19:49:37
 
voro schrieb am 17.01.2007 um 15:46:26:
ich hätte gedacht, dass in solchen Fällen irgendwie die Möglichkeit gäbe, die alte Behörde den Fall abzuschliessen. nach einem Antrag von mir oder überhaupt dachte, dass es irgendwelche Sonderregelungen für solche Sonderfälle gibt.


Das gibt es durchaus, siehe § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz:

(3) Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt.

Einfach und zweckmäßig mag es ja durchaus sein, aber ob die eigentlich neu
zuständige Behörde zustimmt, ist mehr als fraglich, denn dieser würden ja die
Gebühren zustehen. Weiterhin ist es fraglich, ob das Herstellen des Einverneh-
mens schneller geht.
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Ulf
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Antwort #4 - 23.01.2007 um 14:58:58
 
Ralf schrieb am 17.01.2007 um 15:21:48:
Die Polizei hat damit nichts zu tun


Ein tradierter Sprachgebrauch. Gar nicht so lange her, daß die Meldestellen von der Polizei betrieben wurden. Richtiger wäre natürlich "Ordnungsbehördliche Ummmeldung".

Gruß, ULF
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voro
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Antwort #5 - 25.01.2007 um 13:18:47
 
Hallo Zusammen,

ich habe Ralfs Rat gehört, mich umgemeldet und die neue Anschrift der bisher zuständigen Behörde mitgeteilt. Meine Akte wird jetzt an die neue Behörde zugeschickt. soweit alles gut nachvollziehbar.

(das Verfahren ist kurz vom Ende. Nach der Vorlage der Entlassungsurkunde sollten aber alle Anfragen neu gemacht werden.)

Meine Frage an die Experten: Wird mein Antrag jetzt von vorn neu überprüft, alle Anfragen neu gemacht oder das was bis jetzt gemacht wurde zählt weiter, im Sinne das Ganze wird sich vielleicht um 1 Monat verzögern, aber nicht wieder diese vage Ansage "in den nächsten 6 Monaten".

In bin weiterhin in NRW wohnhaft (z.B. die Anfrage beim Verfassungsschutz soll gültig sein oder?).

Ich danke allen, die mir Information oder vielleicht eigene Erfahrung in solcher Situation mitteilen können.

Beste Grüße
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Antwort #6 - 27.01.2007 um 20:41:06
 
Hallo!

Ich muss leider nochmal nachfragen, weil es mir wichtig ist zu wissen, wie sich das Einbürgerungsverfahren im Falle von Behördewechsel abwickelt.

Dieses Forum ist die einzige Möglichkeit ehrliche Antworte von Praktikern zu bekommen!!!
Ich habe schon mehrmals meine bis jetzt zuständige Behörde nach dem Stand meiner Einbürgerung gefragt und leider habe ich immer vage oder einfach falsche Information bekommen.  (das wurde mir klar, da ich beim einen Gespräch die Antwort bekommen habe "Ja. Die Urkunde liegt beim Leiter zur Unterschrift; danach aber, als ich nach 2 Wochen nochmals nachgefragt habe, weil ich inzwischen nichts bekommen habe, wurde mir gesagt "Es gibt noch offene Anfragen". Absurd!!!

Damit will ich nicht behaupten, dass alle Behörden so arbeiten!! Wahrscheinlich habe ich einfach Pech mit meiner Griesgrämig.  Aber sie ist überhaupt nicht willig das Verfahren schnell abzuschliessen, wobei ich z.Z. keine Staatsangehörigkeit habe. Ich habe sogar die Antwort bekommen, "das ist nicht unser Problem, wenden Sie sich an die ABH". Ich bin natürlich deswegen staatenlos, weil die Aufgabe meiner bisherigen Staatsangehörigkeit von der selben Behörde verlangt wurde.

Weiss wirklich niemand, was mit meiner Akte passiert, wenn ich die zuständige Behörde wechsele? Werden alle Anfragen neu durchgeführt?
Wenn ich alles, was von mir bis jetzt verlangt wurde, bereits vorgelegt habe, kann ich davon ausgehen, dass die neu Behörde einfach weiter macht, oder ich muss dann erneut Mietvertrag etc. vorlegen.

Ich bedanke mich sehr herzlich für jede Info!!


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Antwort #7 - 27.01.2007 um 23:46:28
 
voro schrieb am 27.01.2007 um 20:41:06:
Wenn ich alles, was von mir bis jetzt verlangt wurde, bereits vorgelegt habe, kann ich davon ausgehen, dass die neu Behörde einfach weiter macht, oder ich muss dann erneut Mietvertrag etc. vorlegen.


Manche Sachen müssen aufgrund des Wohnortwechsels nun mal neu geprüft
werden. Z.B. neuer Arbeitgeber? Neuer Arbeitsvertrag? ... usw.

Natürlich ist es ein Unterschied, ob man von München nach Hamburg umzieht, oder
nur mal eben 3 Straßen (oder 5 Kilometer) weiter, was dann aber zur Nachbar-
gemeinde gehört. Wie so oft: Es kommt auf den Einzelfall an.

Neu geprüft werden jedenfalls nur die Punkte, wo sich etwas geändert haben
könnte, oder wo (wegen Umzug in ein anders Bundesland) andere Vorgaben
der obersten Landesbehörde gelten.
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Antwort #8 - 28.01.2007 um 00:14:50
 
Hallo, Ralf!

Danke vielmals, dass Sie Zeit für meine Fragen Samstag Abend gefunden haben!!!

ich hoffe, dass die neue Behörde die Sache genau so wie Sie sieht. es ist tatsächlich so, dass ich jetzt 10 km. weiter wohne, aber in einer anderen Gemeinde, so dass bis jetzt EBH Köln für mich zuständig war und nunmehr EBH Bergheim. Außer der neuen Wohnung hat es sich nichts geändert. Nur die Sachbearbeiterin aus der EBH Köln sagte, beim Behördewechsel werden die Anfragen neu gemacht. Ich fand es auch absurd, da ich immer noch in NRW und überhaupt wie gesagt nur 10km weiter wohne.

Ihre Antwort ist eine große Erleichterung für mich, da ich fast geglaubt habe, das wird mal wieder 6 Monate dauern.

Herzlichen Dank!
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Antwort #9 - 28.01.2007 um 00:51:03
 
voro schrieb am 28.01.2007 um 00:14:50:
Nur die Sachbearbeiterin aus der EBH Köln sagte, beim Behördewechsel werden die Anfragen neu gemacht.


Wenn sich z.B. beim Arbeitsverhältnis nichts geändert hat, sind diesbezüglich keine
neuen Anfragen erforderlich, wozu auch?
Was evtl. erforderlich ist: Anfragen bei der örtlichen Polizei und dem Meldeamt der
neuen Wohngemeinde, was aber normalerweise innerhalb von ein paar Tagen bis
maximal 2 - 3 Wochen erledigt sein sollte.
Einen neue Anfrage z.B. beim Bundeszentralregister ist überflüssig, denn an diesen
Eintragungen ändert sich ja durch den Umzug nichts. Nur wenn die letzte Anfrage
der alten Behörde schon zu alt ist, ist eine neue erforderlich. Aber heutzutage ist
das auch in ein paar Tagen erledigt, denn bei den meisten Behörden erfolgt die
Anfrage inzwischen auf elektronischem Wege.

In einigen wenigen Fällen kann es natürlich sein, dass die neue Behörde eine
Problematik sieht, die die bisherige Behörde schlicht übersehen hat. Dann kann
es im Einzelfall doch mal etwas länger dauern.
Sofern der Umzug in ein anderes Bundesland führt, können auch wegen anderer
Vorgaben weitere Prüfungen erforderlich werden.
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