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Einbürgerung und stellungnahme des arbeitsamtes (Gelesen: 2.758 mal)
handsome_stranger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Alien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und stellungnahme des arbeitsamtes
16.01.2007 um 18:00:51
 
hi ,

danke für den tollen forum zuerst.

mein problem ist, daß ich nicht weiß ob ich ein Problem habe oder nicht  Zwinkernd . Also, ich fange mal an :

Einbürgerungsantrag anfang Oktober 2005 gestellt als deutsch verheiratet. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen obwohl der Sachbearbeiter damals gesagt hat es dauert BIS zu 9 Monaten. Jetzt sind das 16 monaten geworden.
Anfang Dezember letzten Jahres habe ich dann bei der Behörde angerufen um zu fragen was der Stand der Dinge ist. Der Sachbearbeiter meinte alle anfragen mit ausnahme der vom Arbeitsamt sind da. Er wartet halt auf die stellungnahme des Arbeitsamtes. Das problem ; ich habe seit dem ich in Deutschland bin eine Arbeit bei der einen und der selben Firma. Meine Frau arbeitet auch ununterbrochen seit mehr als 3 jahren nachdem der Erziehungsurlaub nach der Geburt unseres Kindes beendet war.
ich habe einen teilzeit vertrag da ich auch nebenbei student bin. meine frau hat auch einen teilzeit Vertrag und verdient aber mehr als ich. Unser einkommen reicht gerade mal über die geforderte Grenze sagte mal der Sachbearbeiter. Wir beziehen gar keine Leistungen vom Staat mit Ausnahme des Kindergeldes.
Gestern habe ich beim Sachbearbeiter angerufen und der sagte er wartet immer noch auf die Stellungnahme des Arbeitamtes und daß er das Amt mehrmals angeschrieben hat. Ich schätze mal er wartet auf diese
Stellungnahme seit mehr als 4 Monaten.

Jetzt meine Fragen :

ist das so richtig daß man eine Stellungnahme des Arbeitamtes braucht? Ok, die Frage anders : wann würden sie als Sachbearbeiter normalerweise eine stellungnahme des arbeitamtes brauchen?
Welche Abteilung des Arbeitamtes ist für solche Stellungnahmen zuständig? Ich habe bei der Ausländerabteilung des Arbeitamtes angerufen und sie haben gesagt sie von nix wissen und sowas machen sie gar nicht und
der Mann sagte er kann sich nicht vorstellen ,daß das Arbeitsamt in solchen Angelegenheiten (einbürgerung) ein rolle spielt. 

Nun hoffe ich ,daß ich den Sachverhalt eindeutig beschrieben habe und hoffe auf eine Antwort der Experten.

m.f.G
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« Zuletzt geändert: 21.01.2007 um 14:03:25 von Ralf »  
 
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handsome_stranger
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Alien
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Antwort #1 - 18.01.2007 um 10:41:33
 
hi,

vor 2 tagen habe ich  einen thread eröffnet mit der Hoffnung eine Antwort zu bekommen aber leider habe ich keine bekommen. Vielleicht lag das an dem Betreff des Theads. da der alte thread wahrscheinlich in die Vergessenheit geraten ist, habe ich den Betreff gegen einen aussagekräftigeren geändert und ein neues Thema eröffnet und hoffe nun auf eine Antwort.

Und ich muß nicht vergessen einen großen lob gegen die betreiber dieses Forum auszusprechen. Der forum ist echt eine große Hilfe für Laien. Danke vielmals.

Nun zu meinem Anliegen:

Einbürgerungsantrag anfang Oktober 2005 gestellt als deutsch verheiratet. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen obwohl der Sachbearbeiter damals gesagt hat es dauert BIS zu 9 Monaten. Jetzt sind das 16 monaten geworden.
Anfang Dezember letzten Jahres habe ich dann bei der Behörde angerufen um zu fragen was der Stand der Dinge ist. Der Sachbearbeiter meinte alle anfragen mit ausnahme der vom Arbeitsamt sind da. Er wartet halt auf die stellungnahme des Arbeitsamtes. Das problem ; ich habe seit dem ich in Deutschland bin eine Arbeit bei der einen und der selben Firma. Meine Frau arbeitet auch ununterbrochen seit mehr als 3 jahren nachdem der Erziehungsurlaub nach der Geburt unseres Kindes beendet war.  
ich habe einen teilzeit vertrag da ich auch nebenbei student bin. meine frau hat auch einen teilzeit Vertrag und verdient aber mehr als ich. Unser einkommen reicht gerade mal über die geforderte Grenze sagte mal der Sachbearbeiter. Wir beziehen gar keine Leistungen vom Staat mit Ausnahme des Kindergeldes.  
Gestern habe ich beim Sachbearbeiter angerufen und der sagte er wartet immer noch auf die Stellungnahme des Arbeitamtes und daß er das Amt mehrmals angeschrieben hat. Ich schätze mal er wartet auf diese  
Stellungnahme seit mehr als 4 Monaten.  

Jetzt meine Fragen :

ist das so richtig daß man eine Stellungnahme des Arbeitamtes braucht? Ok, die Frage anders : wann würden sie als Sachbearbeiter normalerweise eine stellungnahme des arbeitamtes brauchen?
Welche Abteilung des Arbeitamtes ist für solche Stellungnahmen zuständig? Ich habe bei der Ausländerabteilung des Arbeitamtes angerufen und sie haben gesagt sie von nix wissen und sowas machen sie gar nicht und  
der Mann sagte er kann sich nicht vorstellen ,daß das Arbeitsamt in solchen Angelegenheiten (einbürgerung) ein rolle spielt.  

Nun hoffe ich ,daß ich den Sachverhalt eindeutig beschrieben habe und hoffe auf eine Antwort der Experten.

m.f.G
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.01.2007 um 11:53:36
 
handsome_stranger schrieb am 18.01.2007 um 10:41:33:
Einbürgerungsantrag anfang Oktober 2005 gestellt als deutsch verheiratet.

Der Sachbearbeiter meinte alle anfragen mit ausnahme der vom Arbeitsamt sind da. Er wartet halt auf die stellungnahme des Arbeitsamtes.

ich habe einen teilzeit vertrag da ich auch nebenbei student bin. meine frau hat auch einen teilzeit Vertrag und verdient aber mehr als ich. Unser einkommen reicht gerade mal über die geforderte Grenze sagte mal der Sachbearbeiter. Wir beziehen gar keine Leistungen vom Staat mit Ausnahme des Kindergeldes.  

Jetzt meine Fragen :

1.
ist das so richtig daß man eine Stellungnahme des Arbeitamtes braucht? Ok, die Frage anders : wann würden sie als Sachbearbeiter normalerweise eine stellungnahme des arbeitamtes brauchen?
2.
Welche Abteilung des Arbeitamtes ist für solche Stellungnahmen zuständig?

Nun, ein ausgewiesener Experte im Einbürgerungsrecht bin ich nicht, kann aber mit der Schilderung der Sachlage etwas anfangen.

Zu 1.

Dein Einbürgerungsantrag läuft nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz. Dort heißt es Zitat:
§ 9: (1) Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden …
also müssen wir nachschauen. Im § 8 heißt es unter anderem Zitat:
§ 8: (1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er …
4. sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.
Was man darunter versteht bzw. wie das zu verstehen ist, wird in den vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Staatsangehörigkeitsgesetz erläutert (es folgt ein ausführlicher Zitat)
Zitat:
Zu § 8 Einbürgerung nach Ermessen

8.1.1.4 Zu Nummer 4 (Unterhaltsfähigkeit)

Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein (= Unterhaltsfähigkeit).

Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.

Hängt die Unterhaltsfähigkeit von dem Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten ab, so ist es bei einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch ausreichend, wenn der Dritte leistungsfähig und der Unterhaltsanspruch im Inland durchsetzbar ist. Dies gilt entsprechend für eine Vereinbarung über die Unterhaltspflicht nach § 1585c des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen. (vergleiche Nr. 10.1.1.3). Dies gilt auch dann, wenn der Einbürgerungsbewerber den Umstand, der ihn zur Inanspruchnahme dieser Leistungen berechtigt, nicht zu vertreten hat.

Vergleiche aber die durch das Zuwanderungsgesetz neu aufgenommene Ausnahmeregelung des § 8 Absatz 2 (Nummer 8.2: „(2) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 4 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte abgesehen werden.“).

Der Einbürgerung steht es nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbewerber Kindergeld oder eine Rente eines deutschen Trägers bezogen hat oder bezieht.

Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine [u]Prognoseentscheidung[/u erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten.

Du schreibst, dass euer gemeinsames Einkommen gerade mal über die Grenze reicht, aber du bist auch noch Student. Dadurch ist im Prinzip gewährleistet, dass sich deine Arbeitssituation künftig ändern / bessern wird. Ob es dem tatsächlich so ist / sein wird möchte deine Einbürgerungsbehörde in dem Fall offensichtlich nicht alleine befinden und hat eine Stellungnahme im Sinne einer Prognoseentscheidung von der zuständigen Arbeitsverwaltung verlangt. Ob das immer so gehandhabt wird bzw. getan werden muss, weiß ich nicht.

Zu 2. Welche Abteilung der Arbeitsverwaltung dafür zuständig ist, weiß ich leider auch nicht. Aber das wissen sie selbst offensichtlich auch nicht. Unglücklicherweise arbeitet diese Arbeitsverwaltung seitdem sie eine "Agentur" wurde manchmal zum verzweifeln schlecht (eigene Erfahrung). Das hilft dir / euch auch nicht weiter. Eventuell könnte dir dein SB in der Einbürgerungsbehörde "verraten" wo er sich hingewandt hat? Dann könntest du auch persönlich dort vorsprechen und auf eine zügige Bearbeitung ersuchen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einschätzung (Stellungnahme) deines jetzigen Arbeitgebers bezüglich deiner Aussichten in seiner Firma nach Studiumabschluss - auf alle Fälle, wenn du dort gute Aussichten auf eine unbefristete Vollzeitstelle hast. Das könnte der Einbürgerungsbehörde helfen, eine eigene Prognose zu stellen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dich bei der vorgesetzten Behörde deiner Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium, Landesverwaltungsamt o.ä.) über die Verschleppung der Bearbeitung deines Antrages (schriftlich) zu beschweren.

Gruß  Smiley S.
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handsome_stranger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.01.2007 um 21:25:48
 
hi ,

Sondra, Ich danke dir sehr herzlich. Dein Beitrag hat mir geholfen meine gedanken einbißchen zu organisieren.

Zitat:
Ob das immer so gehandhabt wird bzw. getan werden muss, weiß ich nicht.


Das ist was mich am meisten irritiert. Denn ich habe mal hier im chat die frage gepostet aber die antwort war mir irgendwie unklar als ob es wirklich komisch ist so eine stellungnahme vom arbeitsamt zu brauchen.
Ich habe das gefühl daß das ganze nur eine hinhalte-Taktik ist. So von wegen wenn wir dich nicht ablehnen können dann können wir dich verzögern. Was mein zweifel noch verstärkt ist die aussage eines sachbearbeiters der ausländerabteilung des arbeitsamtes, wonach wäre das Arbeitsamt für sowas überhaupt nicht zuständig .

Zitat:
Nun, ein ausgewiesener Experte im Einbürgerungsrecht bin ich nicht


Nun wissen die Experten ,daß es nur reine verzögerung ist; und wollen mir das nicht sagen damit sie mir die Kopfschmerzen ersparen?  Zwinkernd

Zitat:
bei der vorgesetzten Behörde deiner Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium, Landesverwaltungsamt o.ä.) über die Verschleppung der Bearbeitung deines Antrages (schriftlich) zu beschweren.


Naja nun, ich verliere nicht so schnell die Geduld. Ich würde erstmal mir ein komplettes Bild machen, bevor ich so einen Schritt mache. Es kann sein, daß ich nur Gespenster sehe Schockiert/Erstaunt und die ganze Angelegnheit halt ganz normal läuft .

Danke sondra noch mal für deine Hilfe!
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #4 - 21.01.2007 um 14:12:11
 
handsome_stranger schrieb am 18.01.2007 um 10:41:33:
hi,

vor 2 tagen habe ich  einen thread eröffnet mit der Hoffnung eine Antwort zu bekommen aber leider habe ich keine bekommen. Vielleicht lag das an dem Betreff des Theads.

Ok, habe das mal zusammengeführt und den Betreff geändert.

Zitat:
Einbürgerungsantrag anfang Oktober 2005 gestellt als deutsch verheiratet. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen obwohl der Sachbearbeiter damals gesagt hat es dauert BIS zu 9 Monaten. Jetzt sind das 16 monaten geworden.

In der Tat eine sehr lange Zeit.

Zitat:
Jetzt meine Fragen :

ist das so richtig daß man eine Stellungnahme des Arbeitamtes braucht?

Manchmal schon.

Zitat:
Ok, die Frage anders : wann würden sie als Sachbearbeiter normalerweise eine stellungnahme des arbeitamtes brauchen?

Beim Bezug von ALG II für die Prüfung, ob der Bezug vom Bewerber selbst zu
vertreten ist.

Zitat:
ch habe seit dem ich in Deutschland bin eine Arbeit bei der einen und der selben Firma. Meine Frau arbeitet auch ununterbrochen seit mehr als 3 jahren nachdem der Erziehungsurlaub nach der Geburt unseres Kindes beendet war.

Bei dieser Konstellation ist eine Anfrage beim Arbeitsamt schlicht überflüssig.
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