Newbi schrieb am 16.01.2007 um 21:32:24:1) Momentan besitze ich kein Pass, nicht alte weder Deutsche. was ist mein aktuelle status jetzt?bin Ich Deutsche oder Staatlos?
Deutscher bist du von dem Moment an, an dem dir die Einbürgerungsurkunde
ausgehändigt wird. Wenn die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit schon
wirksam geworden ist, bist du in der Tat momentan staatenlos. Da das in Ein-
bürgerungsverfahren aber durchaus häufig vorkommt, besteht kein Grund, sich
deswegen Gedanken zu machen.
Zitat:2) Wie lange durchnitt braucht mann in solche situation ein Einbuergerung urkunde zu bekommen.
So zwischen 3 und 6 Wochen ist die Regel.
Zitat:3)bekomme ich welche Vorlauefige Bescheinigung?
Normalerweise ist das nicht vorgesehen, da sich der Aufwand nicht lohnt.
Zitat:4) So lange ich richtige Urkunde/Arbeit papier nicht in mein hand habe, kann ich ein attraktives job angebot akzeptieren und arbeiten oder nicht?
Natürlich kannst du das.
Zitat:oder muss ich unbedingt fuer erteilung meine Einbuergerung Urkunde warten?
Nur wenn du für die Tätigkeit zwingend Deutscher sein musst, du also z.B. Bamter
werden willst.
Zitat:falls ich arbeit angefangen beginne ohne arbeits amt zustimmung, kann ich aerger von der arbeits amt bekommen?
Wer die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, wird i.d.R. auch unbeschränkt
arbeiten dürfen.
Zitat:5) So lange ich kein gueltig papier/Urkunde bekomme, kann ich nicht ins Ausland verreisen?
Ohne Pass wird das nicht möglich sein. Wenn du in der Zwischenzeit dringend ins
Ausland muss, kannst du aber bei der Ausländerbehörde einen Ausweisersatz
beantragen.
Zitat:6)Da jetzt ich kein Ausweiss/Pass habe, wenn die Polizie kontrolliert, welche unterlagen soll ich zeigen das ich legal status habe?
Idealerweise hat man für die Übergangszeit eine Kopie des alten Passes dabei,
sofern man den entwerteten nicht behalten durfte, und je eine Kopie der Entlassungs-
bescheinigung sowie der Einbürgerungszusicherung.
Zitat:Ganz wichtig ist mein sorge was ist mein legal status jetzt sol lange ich kein Urkunde bekomme?
Die bisherige Aufenthaltserlaubnis gilt ja weiter, jedenfalls bis zur Einbürgerung.