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Entlassungs Urkunde (Gelesen: 2.408 mal)
Newbi
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15.01.2007 um 11:41:21
 
Hallo
Ich habe in sept 2006  Einbuergerung Zusicherung erhalten. Dannach in der naechste tagen habe ich fuer  entlaussung meine saatsangehoerigkeit eine antrag gestellt.ich habe in letzte tagen erfahren das in naechste tagen bekomme ich entlassungs urkunde. diese urkunde ist auf englische sprache. jetzt mein frage ob muss ich die urkunde aud die deutsch sprache uebersetzen lassen oder es reich wenn ich die urkunde auf die englischer sprache in EB einreichen werde.

MFG
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schweitzer
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Antwort #1 - 15.01.2007 um 14:27:45
 
Hi,

das denke ich nicht. Amtssprache ist Deutsch, und damit wirst Du eine von einem entsprechend qualifizierten Übersetzer gefertigte und beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen. Um ganz sicher zu gehen, kannst Du ja bei deiner EBH noch mal nachfragen. Die beißen nicht ...

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ralf
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Antwort #2 - 15.01.2007 um 17:00:39
 
Bei meiner Behörde wurde schon in dem Schreiben, mit dem die Zusicherung
versandt wurde, darauf hingewiesen, dass die Entlassungsbescheinigung mit
einer Übersetzung eingereicht werden muss, wenn sie nicht in deutscher Sprache
verfasst wird. Die Übersetzung muss entweder von der Auslandsvertretung selbst
angefertigt werden (das machen aber nur einige), oder von einem beeidigten
Übersetzer.
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Newbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.01.2007 um 21:32:24
 
Hallo,

Heute habe ich Mein Pass bei mein Botschaft entlassen.Jetzt in der naechste tagen erhalte ich mein Ausbuergerung/Entlassung Urkunde.Ich habe bereit fuer ein paar monaten mein Einbuergerung Zusicherung erhalten.
Jetzt mein Frage.
1) Momentan besitze ich kein Pass, nicht alte weder Deutsche. was ist mein aktuelle status jetzt?bin Ich Deutsche oder Staatlos?
2) Wie lange durchnitt braucht mann in solche situation ein Einbuergerung urkunde zu bekommen.
3)bekomme ich welche Vorlauefige Bescheinigung?
4) So lange ich richtige Urkunde/Arbeit papier nicht in mein hand habe, kann ich ein attraktives job angebot akzeptieren und arbeiten oder nicht? oder muss ich unbedingt fuer erteilung meine Einbuergerung Urkunde warten?falls ich arbeit angefangen beginne ohne arbeits amt zustimmung, kann ich aerger von der arbeits amt bekommen?
5) So lange ich kein gueltig papier/Urkunde  bekomme, kann ich nicht ins Ausland verreisen?
6)Da jetzt ich kein Ausweiss/Pass habe, wenn die Polizie kontrolliert, welche unterlagen soll ich zeigen das ich legal status habe?
Ganz wichtig ist mein sorge was ist mein legal status jetzt sol lange ich kein Urkunde bekomme?
Ich denke euch fuer eure Hilfe.

MFG
Hood
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Ralf
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Antwort #4 - 16.01.2007 um 22:08:29
 
Newbi schrieb am 16.01.2007 um 21:32:24:
1) Momentan besitze ich kein Pass, nicht alte weder Deutsche. was ist mein aktuelle status jetzt?bin Ich Deutsche oder Staatlos?

Deutscher bist du von dem Moment an, an dem dir die Einbürgerungsurkunde
ausgehändigt wird. Wenn die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit schon
wirksam geworden ist, bist du in der Tat momentan staatenlos. Da das in Ein-
bürgerungsverfahren aber durchaus häufig vorkommt, besteht kein Grund, sich
deswegen Gedanken zu machen.

Zitat:
2) Wie lange durchnitt braucht mann in solche situation ein Einbuergerung urkunde zu bekommen.

So zwischen 3 und 6 Wochen ist die Regel.

Zitat:
3)bekomme ich welche Vorlauefige Bescheinigung?

Normalerweise ist das nicht vorgesehen, da sich der Aufwand nicht lohnt.

Zitat:
4) So lange ich richtige Urkunde/Arbeit papier nicht in mein hand habe, kann ich ein attraktives job angebot akzeptieren und arbeiten oder nicht?

Natürlich kannst du das.

Zitat:
oder muss ich unbedingt fuer erteilung meine Einbuergerung Urkunde warten?

Nur wenn du für die Tätigkeit zwingend Deutscher sein musst, du also z.B. Bamter
werden willst.

Zitat:
falls ich arbeit angefangen beginne ohne arbeits amt zustimmung, kann ich aerger von der arbeits amt bekommen?

Wer die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, wird i.d.R. auch unbeschränkt
arbeiten dürfen.

Zitat:
5) So lange ich kein gueltig papier/Urkunde  bekomme, kann ich nicht ins Ausland verreisen?

Ohne Pass wird das nicht möglich sein. Wenn du in der Zwischenzeit dringend ins
Ausland muss, kannst du aber bei der Ausländerbehörde einen Ausweisersatz
beantragen.
Zitat:
6)Da jetzt ich kein Ausweiss/Pass habe, wenn die Polizie kontrolliert, welche unterlagen soll ich zeigen das ich legal status habe?

Idealerweise hat man für die Übergangszeit eine Kopie des alten Passes dabei,
sofern man den entwerteten nicht behalten durfte, und je eine Kopie der Entlassungs-
bescheinigung sowie der Einbürgerungszusicherung.

Zitat:
Ganz wichtig ist mein sorge was ist mein legal status jetzt sol lange ich kein Urkunde bekomme?

Die bisherige Aufenthaltserlaubnis gilt ja weiter, jedenfalls bis zur Einbürgerung.
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Newbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.01.2007 um 19:24:57
 
Hallo Ralf,

Vielen Dank fuer dein antwort.aber mein sorgen sind wegen folgende fragen nocht nicht voellig weg.
1) Erst Mein alt Staatsangehoerigkeit ist schoen wirksam geworden. ich habe bereits mein Entlassung/Ausbuergerung Urkunde erhalten.Jetzt als naechste schritt werde ich bald wie moeglich es uebrsetzen, beglaubigen und bei mein zustaendige EB einreichen.
2) Vorher habe ich beschraek aufenthalt erlaubnis gehabt. das bedeutet duerfte ich nur an der Universitaet bereich arbeiten.in der frei wirtschaft nicht. jetzt besitze ich mein Pass nicht, das bedeutet mein alt aufenthalt status ist auch weg oder?
3)jetzt habe ich ein neue und sehr gute job angebot. Mein arbeit geber will das ich sofort bei ihm anfangen soll. was soll ich machen?soll ich auf mein EB urkunde warten und so lange ohne arbeit bleiben.Da mein letzte arbeit vertrag ist ende dezember beendet. jetzt ich kann sofort was anfangen. habe ich noch nicht angefangen. eigentlich mein arbeit geber wollte bereit ab 1 jan zu anfangen.aber koennte ich nich, da haette ich kein entlassung urkunde bis erste jan bekommen. jetzt gefahr ist, falls ich noch weiter 3 bis 6 wochen auf mein EB urkunde warte,mein arbeit geber will nicht so lange warten.er will entweder ich oder ein anderes bewerber akzeptieren. also bitte Ralf was soll ich in diesen komplizierte fall machen?
4)ich wohne in Hamburg. Hier jetzt gibt es Einbuergerung feier.ich weiss es nicht ob es wirklich 3 bis 6 wochen verfahren oder so lange kein EB feier angekuendigt wird. ich habe bereits mein zustaendige beamte gefragt. er hat mit geteilt das EB Urkunde wird nur in der EB feier aushaendigen. so lange wie kann ich ohne arbeit leben?obwohl ich ein konkrete job angebot habe.
5)ich habe kein kopie oder ersatz kopie von mein Pass. wie kann ich ins Ausland reisen?ich muss ende Januar ins Ausland reisen.
6)kann ich mein name in Deutsche Pass aendern oder anderes Buchstabieren?
falls ja dann wo? ich habe in Einwohner amt gefragt.sie haben mitgeteilt das sie werden genauso Name schreiben wie sie EB urkunde bekommen. ist EB behoerde ist zuestaendig fuer die Name zu aendern?

Vielen Dank
Gruess
Hood
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ronny
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Antwort #6 - 18.01.2007 um 20:18:08
 
Zitat:
6)kann ich mein name in Deutsche Pass aendern oder anderes Buchstabieren?
falls ja dann wo? ich habe in Einwohner amt gefragt.sie haben mitgeteilt das sie werden genauso Name schreiben wie sie EB urkunde bekommen. ist EB behoerde ist zuestaendig fuer die Name zu aendern?


Hallo,

nein die Einbürgerungsehörde ist nicht zuständig dafür. Der Name ist so in die Urkunde einzutragen wie er sich aus dem (alten Heimat-)Pass ergibt, ggf. noch ergänzend aus der Geburtsurkunde.

Dementsprechend wird dann auch der deutsche Personalausweis so auszustellen sein wie die Einbürgerungsurkunde.

Nach der Einbürgerung besteht die Möglichkeit der Namensänderung wenn dazu ein wichtiger Grund vorliegt.

Dazu sind unten im Personenstandsrecht schon einige Beiträge Zwinkernd
Falls erforderlich zur Namensänderung bitte einen eigenen Thread bei Personenstandsrecht aufmachen Zwinkernd

Für den Übergangszeitraum bis zur Aushändigung der Urkunde sollte bei der ABH ein Passersatz ausgestellt werden können, einfach mal nachfragen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #7 - 18.01.2007 um 23:47:19
 
Hallo,
Ich habe nicht mein antwort bekommen.
1)waehrend mein uebergangzeitraum,Bis zur Aushaendiginung EB Urkunde, darf ich ueberhaupt ohne gueltige arbeitserlaubnis in ein andere firma ein attraktive stelle vertrag unterschreiben und arbeit beginnen oder zu hause arbeitslos bleiben?und wie kann ich ins Ausland reisen?
2)ich habe einen eigenen Thread bei Personenstandsrecht gesehen aber Namenaenderung nach Einbuergerung nicht gesehen?kannst du bitte genaue dieses link zeigen? Ausserdem bei welche Behoerde muss ich Namens änderung antrag stellen? und welche zeit punkt? schoen jetzt oder nach der aushändingung EB Urkunde oder wann ich bereits die Deutsche Ausweiss/Pass erhalten habe?
MFG
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