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HallFZF (Gelesen: 2.281 mal)
bayram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.01.2007 um 21:58:48
 
Hallo
Habe mit einer italienerin in der Türkei(bin türke) geheiratet.bin von D abgeschoben worden.Befristung der Einreisesperre kann ich die auch von der Türkei aus benatragen wenn ja wo?Wann kan man frühestens das Visum beantragen für FZF und wo in der Türkei da meine Frau italienerin ist?Was braucht man für unterlagen für das Visum?Wegen Abschiebekosten kann man die auch von der Türkei aus zahlen an irgendeine stelle?Was sollte ma als erstes tun?Woher kann ich erfahren wie die Abschiebekosten zustande kommen irgendwo im Net?

Danke für die Antworten ım Vorraus weinend
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 12.01.2007 um 22:18:56
 
Ist ja eigentlich nicht mein Gebiet, aber ich lass mich auch gern berichtigen.  Zwinkernd

Ich gehe mal davon aus, dass Deine Frau in Deutschland lebt und dass ihr dann auch hier leben wollt.

Den Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellst Du (oder Deine Frau mit Vollmacht) bei der ABH, die Dich abgeschoben hat.
Dort wird Dir auch mitgeteilt, wie hoch die Kosten für die Abschiebung waren und wohin Du sie überweisen kannst.

Wenn entschieden wurde, ob und auf welchen Zeitpunkt die Sperre befristet wird, stellst Du den Antrag auf FZF bei der dt. Botschaft.

J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.01.2007 um 22:29:55
 
Danke Janey
Kannst du mir vielleicht auch sagen ob es einen link gibt wo man erfahren kann wie die Abschiebekosten erstehen?Also stundenlohn der Beamten etc. etc.
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.01.2007 um 22:34:41
 
Ist das --> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1167681629 Euer Thread?  hä?

Nein, kann ich nicht. Wie gesagt, nicht mein Gebiet.
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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bayram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.01.2007 um 22:44:03
 
nein ist es nicht.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 07.10.2007 um 13:04:32
 
bayram schrieb am 12.01.2007 um 22:44:03:
nein ist es nicht.


Vielleicht solltet ihr uns nicht für dämlich halten  Ärgerlich
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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