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Einbürgerungsantrag: Geburtsurkunde fehlerhaft (Gelesen: 2.268 mal)
worldsister
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag: Geburtsurkunde fehlerhaft
11.01.2007 um 09:34:04
 
Hallo, liebes Info-Team,

ich hab mal wieder eine Frage: mein Mann hat seit  Anfang 2006 eine Niederlassungserlaubnis, jetzt möchte er seine Einbürgerung beantragen ( wir sind seit fast 5 Jahren verheiratet, leben seit ca 4, 5 Jahren zusammen in Deutschland) Wir haben beide Arbeit und eigentlich bin ich sehr optimistisch, was die Einbürgerung angeht.
Nun ist uns beim Sammeln der Unterlagen aufgefallen, das der Geburtsort in der Geburtsurkunde um einen Buchstaben fehlerhaft eingetragen wurde-natürlich wird dieser Fehler auch in die Übersetzung übernommen. (aus "a" wurde "o") Könnte das ein Problöem werden, oder sind die behörden sooo streng auch wieder nicht ???

Vieln Dank und schöne Grüsse, Worldsister
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag: Geburtsurkunde fehlerhaft
Antwort #1 - 11.01.2007 um 09:47:23
 
Und wo steht der Name richtig?

Falls nur in der GebUrkunde der Name des Ortes "falsch" ist, dann gibt's wohl eh' wenig Probleme.

Oder prüft die EBH bei einer (legalisierten) Geb.Urkunde tatsächlich nach, ob "Musterhausen" in "Musterland" ein tatsächlich existierender Ort ist (bzw. war: siehe Karl-Marx-Stadt).
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worldsister
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag: Geburtsurkunde fehlerhaft
Antwort #2 - 11.01.2007 um 11:18:38
 

Vielen Dank für die schnelle Antwort!


Der Name des Ortes ist im Pass und in der Heiratsurkunde richtig vermerkt.
Auf Deinen Hinweis hin habe ich mal bei Google den Namen des Ortes + stichwort "Albanien" eingegeben, und sofort wurde ein Link zu dem Ort angegeben: übrigens mit weiteren 5 ! möglichen Schreibweisen. Smiley

Macht es Sinn, dem Sachbearbeiter ggf. die Web-Adresse gleich mitzuteilen, oder lass ich ihn lieber selber googeln...??

Grüsse, Worldsister
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.01.2007 um 12:20:21
 
worldsister schrieb am 11.01.2007 um 11:18:38:
sofort wurde ein Link zu dem Ort angegeben: übrigens mit weiteren 5 ! möglichen Schreibweisen. Smiley

Macht es Sinn, dem Sachbearbeiter ggf. die Web-Adresse gleich mitzuteilen, oder lass ich ihn lieber selber googeln...??
Grüsse, Worldsister


Das würde ich ausdrucken und dem Mitarbeiter der EBH vorlegen.
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Reweik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.01.2007 um 10:27:32
 
Hallo,

auch ich habe eine Frage zu den Fehlern in der Geburtsurkunde.

Die Situation ist folgende: Es handelt sich um ausländische Dokumente (russisch). Die Heiratsurkunde wurde vor einigen Jahren übersetzt, die Geb.Urkunde erst jetzt. Dabei hat der Übersetzer verschiedene Schreibweisen für den Namen verwendet - einmal die deutsche Umschreibung der Buchstaben ("ja" für я) und einmals die ISO Transliteration ("â").

Meine Frage ist: Kann es denn bei Einbürgerung dadurch Probleme geben?

Danke im Voraus.

Gruß

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 23.01.2007 um 10:50:42
 
Hallo,

beide Urkunden sollten nach der ISO R 9 transliteriert sein, diese Schreibweise ist aber nicht massgebend für die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde. Vielmehr ist die Schreibweise zu verwenden, die sich aus dem Heimatpass in lateinischer Schrift ergibt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 23.01.2007 um 11:21:15
 
ronny schrieb am 23.01.2007 um 10:50:42:
beide Urkunden sollten nach der ISO R 9 transliteriert sein, diese Schreibweise ist aber nicht massgebend für die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde. Vielmehr ist die Schreibweise zu verwenden, die sich aus dem Heimatpass in lateinischer Schrift ergibt.


War der EB bei uns ziemlich egal. Der Geburtsort war in allen Dokumenten anders geschrieben. Grodna, Grodno, Hrodna, Hrodno.

Nur beim Vornamen waren die Pinggelig. Aus OLGA (Geburtsurkunde) ist nach der Ausbürgerung aus der CCCP, das Weißrussiche Wolga geworden, was dann nach der Übersetzung Volha geworden ist. So steht es jetzt im deutschen Pass.

Das bei den meisten Anschreiben die sie bekommt , jetzt ein Herr davor steht, stört sie am meisten.

Micha
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